Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend  „AGB“ genannt) der R. O. E. GmbH, Waidmannsgrund 7,  30900 Wedemark (nachfolgend „R.O.E.“ genannt), gelten im  Zusammenhang mit den besonderen Bestimmungen für die  jeweils bestellten R.O.E. Produkte ausschließlich. Sie gelten  auch dann, wenn R.O.E. in Kenntnis entgegenstehender oder  von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die  Leistung vorbehaltlos erbringt. 

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende  Bedingungen des Auftraggebers erkennt R.O.E. nicht an, es  sei denn, R.O.E. hätte ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich  zugestimmt.  

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristi schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-recht lichem Sondervermögen, § 310 Abs. 1 BGB. Maßgebend ist  diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Beauftra gung gültig ist. Rechte, die R.O.E nach den gesetzlichen Vor 

schriften über die AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt. 1.4 Soweit für bestimmte Leistungen von R.O.E. auch beson dere Bedingungen Anwendung finden, haben diese im Zweifel  Vorrang vor diesen AGB. 

  1. Inhalt 

2.1 R.O.E. legt ihren Produkten jeweils die neuesten Erkennt nisse zugrunde. Gleichwohl kann R.O.E. für die inhaltliche  Fehlerfreiheit insbesondere der einzelnen Dokumente trotz al ler Sorgfalt keine Haftung übernehmen. 

2.2 R.O.E kann auch nicht zusichern, dass die Produkte für  einen bestimmten, vom Kunden vorgesehenen Zweck ver wendbar sind. Für die Auswahl des Produkts, seinen Einsatz  und seine Nutzung ist ausschließlich der Kunde allein verant wortlich. 

  1. Gegenstand des Vertrages, Verfügbarkeit 3.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungs möglichkeiten der vom Kunden gebuchten Produkte auf den online Plattformen von R.O.E. (nachfolgend kurz Plattformen)  durch den Kunden über einen Internetzugang. Der Kunde darf  die Plattformen für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verar beiten und speichern.  

3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung (Pro dukte) ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen An gebot von R.O.E. 

3.3 Die Produkte, die erforderliche Systemleistung sowie der  notwendige Speicherplatz für Daten auf der Plattform wird von  R.O.E. oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum be reitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich  ist gegen den Zugriff Dritter geschützt. 

3.4 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegen stand des Vertrages. Der Kunde ist allein für die Funktionsfä higkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertra gungswege sowie seines eigenen Computersystems verant wortlich. 

3.5 R.O.E. übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der  Produkte auf Plattform erforderlichen Zugangsdaten zur Iden tifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestat tet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, die nicht unter  das von ihm gebuchte Lizenzpaket fallen. 

3.6 R.O.E. wird dem Kunden den Zugang zur Plattform grund sätzlich an 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ermöglichen.  Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel ge schuldet. Von R.O.E. unverschuldete Ausfallzeiten, bspw.  aufgrund höherer Gewalt sind bei der Berechnung ebenso  ausgenommen, wie Zeiten für Softwareupdates oder War tungsarbeiten. 

3.7 Änderungen des Vertrages bedürfen einer gesonderten  Vereinbarung, mindestens in Textform. 

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen 

4.1 Die Vergütung wird jährlich berechnet (Jahresabonne ment). Sie ist am 1. Werktag des Vertragsjahres im Voraus  fällig.  

4.2 Der Kunde wird R.O.E. ermächtigen, die Vergütung per  Lastschrift einzuziehen und dazu ein SEPA-Lastschriftmandat  erteilen. Der Kunde wird für die erforderliche Deckung seines  Bankkontos sorgen.  

4.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich  der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer 4.4 R.O.E kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von  drei (3) Monaten zum Ende des Vertragsjahres erhöhen, dies  erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 5.1.  Grundlage für eine solche Erhöhung ist der Großhandels preisindex des Deutschen Statistischen Bundesamts. Beträgt  die Erhöhung mehr als 5% pro Jahr, ist der Kunde berechtigt,  den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Ver tragsjahres zu kündigen. 

  1. Laufzeit und Kündigung 

5.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird mit be triebsfähiger Bereitstellung der vereinbarten Leistungen wirk sam. Er hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag  kann erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist  von 3 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt wer den. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten  

zu Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.  5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §  543 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für R.O.E. liegt  insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der  Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist. 5.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail genügt  nicht. 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden 

6.1 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und  Meldung von Störungen muss der Kunde, die von R.O.E. er teilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde  Checklisten von R.O.E. verwenden. 

6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen  nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf  kompetente Mitarbeiter zurückgreifen. 

6.3 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch  und setzt auf seinen eigenen Computersystemen Viren schutzprogramme in jeweils aktueller Version ein.  6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf  die Plattform und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Ein haltung dieser Pflicht.  

  1. Pflichtverletzungen des Kunden 

7.1 Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Vergütung ver pflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 6 Wo chen ist R.O.E. zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der  Vergütungsanspruch von R.O.E. bleibt davon unberührt. Die  erneute Freischaltung des Zugangs erfolgt unmittelbar nach  Begleichung der Zahlungsrückstände. 

7.2 R.O.E. behält sich Verfolgung weitergehender Ansprüche,  insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und  sonstiger Schadensersatzansprüche vor. 

  1. Mängelhaftung 

8.1 Mängel der Plattformen werden von R.O.E. nach entspre chender Mitteilung des Mangels durch den Kunden schnellst  möglich behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der  Möglichkeit zur Nutzung der Plattform. Für die Mängelansprü 

che des Kunden gilt mietvertragliches Mängelrecht.  8.2 Soweit die Mängelbehebung dem Kunden zumutbar ist,  kann diese durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zur Beseitigung des Mangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann

Allgemeine Geschäftsbedingungen der R. O. E GmbH

möglich, wenn der Kunde den Mangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Man gels durch eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsan weisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umge hungslösung zur vorübergehenden Mängelbeseitigung ist  

dem Kunden zumutbar, sofern die Nutzung der Plattform  dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird. 

8.3 Der Kunde darf eine Minderung der Vergütung nicht durch  Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entspre chende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche blei ben unberührt. 

8.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewäh rung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist  ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsge mäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.  

  1. Begrenzung weiterer Haftung 

9.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Kunden,  gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen  Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind vorbe 

haltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen: 9.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Bei spiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Le bens, des Körpers oder der Gesundheit.  

9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet R.O.E. sofern eine Pflicht  verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Ver tragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).  Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher Ver tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorherseh baren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum  

Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.  9.4 Die Haftung von R.O.E. für Datenverlust wird auf den ge wöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei  regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung  von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. 9.5 Soweit die Haftung von R.O.E. ausgeschlossen oder ein geschränkt ist, gilt dies für die persönliche Schadensersatz haftung zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs gehilfen von R.O.E.  

  1. Geheimhaltung, Datenschutz 

10.1 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche In formationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne  schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Ver tragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnah men, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informa tionen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigs tens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte  Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hin aus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung ver traulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Sub unternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die  Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber  informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertrauli cher Informationen kommt. 

10.2 Als vertrauliche Informationen gelten solche Informatio nen nicht, die 

– dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter  diesem Vertrag bekannt waren, 

– von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulich keitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, – anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen  die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen, 

– unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informatio nen entwickelt werden, 

– zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder – aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung  übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der 

Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert  wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. 10.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes hal ten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hier für vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinba 

rung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. 10.4 Die Vertragspartner weisen im Rahmen des Vertrags zwecks mit Zustimmung des anderen Vertragspartners einge schaltete Dritte auf die vorgenannten Pflichten hin und ver pflichten sie mindestens in Textform zu deren Einhaltung mit  unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des jeweils anderen Ver tragspartners. 

  1. Schlussbestimmungen 

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem  Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, R.O.E. stimmt  dieser Übertragung vorab zu. 

11.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirk samkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder  Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. 

11.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermö gen ist, ist der Geschäftssitz von R.O.E. ausschließlicher Ge richtstand; R.O.E. ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an  seinem Geschäftssitz zu verklagen. 

11.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von R.O.E. 11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter  Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privat rechts und des UN-Kaufrechts. 

11.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder  teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine  Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen  Bestimmungen hiervon unberührt.