Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der R. O. E GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der R. O. E. GmbH, Waidmannsgrund 7, 30900 Wedemark (nachfolgend „R.O.E.“ genannt), gelten im Zusammenhang mit den besonderen Bestimmungen für die jeweils bestellten R.O.E. Produkte ausschließlich. Sie gelten auch dann, wenn R.O.E. in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt R.O.E. nicht an, es sei denn, R.O.E. hätte ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, § 310 Abs. 1 BGB. Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültig ist. Rechte, die R.O.E nach den gesetzlichen Vorschriften über die AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
1.4 Soweit für bestimmte Leistungen von R.O.E. auch besondere Bedingungen Anwendung finden, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
2. Inhalt
2.1 R.O.E. legt ihren Produkten jeweils die neuesten Erkenntnisse zugrunde. Gleichwohl kann R.O.E. für die inhaltliche Fehlerfreiheit insbesondere der einzelnen Dokumente trotz aller Sorgfalt keine Haftung übernehmen.
2.2 R.O.E kann auch nicht zusichern, dass die Produkte für einen bestimmten, vom Kunden vorgesehenen Zweck verwendbar sind. Für die Auswahl des Produkts, seinen Einsatz und seine Nutzung ist ausschließlich der Kunde allein verantwortlich.
3. Gegenstand des Vertrages, Verfügbarkeit
3.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten der vom Kunden gebuchten Produkte auf den online Plattformen von R.O.E. (nachfolgend kurz Plattformen)
durch den Kunden über einen Internetzugang. Der Kunde darf die Plattformen für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung (Produkte) ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von R.O.E.
3.3 Die Produkte, die erforderliche Systemleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten auf der Plattform wird von R.O.E. oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.
3.4 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde ist allein für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computersystems verantwortlich.
3.5 R.O.E. übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Produkte auf Plattform erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, die nicht unter das von ihm gebuchte Lizenzpaket fallen.
3.6 R.O.E. wird dem Kunden den Zugang zur Plattform grundsätzlich an 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel geschuldet. Von R.O.E. unverschuldete Ausfallzeiten, bspw. aufgrund höherer Gewalt sind bei der Berechnung ebenso ausgenommen, wie Zeiten für Softwareupdates oder Wartungsarbeiten.
3.7 Änderungen des Vertrages bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, mindestens in Textform.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird jährlich berechnet (Jahresabonnement). Sie ist am 1. Werktag des Vertragsjahres im Voraus fällig.
4.2 Der Kunde wird R.O.E. ermächtigen, die Vergütung per Lastschrift einzuziehen und dazu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde wird für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen.
4.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
4.4 R.O.E kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des Vertragsjahres erhöhen, dies erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 5.1. Grundlage für eine solche Erhöhung ist der Großhandelspreisindex des Deutschen Statistischen Bundesamts. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% pro Jahr, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Vertragsjahres zu kündigen.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird mit betriebsfähiger Bereitstellung der vereinbarten Leistungen wirksam. Er hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.
5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für R.O.E. liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der
Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist.
5.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail genügt nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde, die von R.O.E. erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten von R.O.E. verwenden.
6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
6.3 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinen eigenen Computersystemen Virenschutzprogramme in jeweils aktueller Version ein.
6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
7. Pflichtverletzungen des Kunden
7.1 Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 6 Wochen ist R.O.E. zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch von R.O.E. bleibt davon unberührt. Die erneute Freischaltung des Zugangs erfolgt unmittelbar nach Begleichung der Zahlungsrückstände.
7.2 R.O.E. behält sich Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sonstiger Schadensersatzansprüche vor.
8. Mängelhaftung
8.1 Mängel der Plattformen werden von R.O.E. nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden schnellst möglich behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der Plattform. Für die Mängelansprüche des Kunden gilt mietvertragliches Mängelrecht.
8.2 Soweit die Mängelbehebung dem Kunden zumutbar ist, kann diese durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zur Beseitigung des Mangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann möglich, wenn der Kunde den Mangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Mangels durch eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsanweisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umgehungslösung zur vorübergehenden Mängelbeseitigung ist dem Kunden zumutbar, sofern die Nutzung der Plattform dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird.
8.3 Der Kunde darf eine Minderung der Vergütung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
9. Begrenzung weiterer Haftung
9.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind vorbehaltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen:
9.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet R.O.E. sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
9.4 Die Haftung von R.O.E. für Datenverlust wird auf den gewöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.
9.5 Soweit die Haftung von R.O.E. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies für die persönliche Schadensersatzhaftung zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von R.O.E.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
10.1 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt.
10.2 Als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen nicht, die
– dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter
diesem Vertrag bekannt waren,
– von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden,
– anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen
die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen,
– unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt werden,
– zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder
– aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können.
10.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO.
10.4 Die Vertragspartner weisen im Rahmen des Vertragszwecks mit Zustimmung des anderen Vertragspartners eingeschaltete Dritte auf die vorgenannten Pflichten hin und verpflichten sie mindestens in Textform zu deren Einhaltung mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des jeweils anderen Vertragspartners.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, R.O.E. stimmt dieser Übertragung vorab zu.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
11.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von R.O.E. ausschließlicher Gerichtstand; R.O.E. ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
11.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von R.O.E.
11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
II. Besondere Bestimmungen Check-it
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Check it und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Überlassungen des Produktes ROE Check it an den Kunden.
1.2 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Check it gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig zu den AGB.
2. Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der ROE Check it Applikation zur Nutzung über das Internet und die Überlassung von Speicherplatz.
2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Applikation ergibt sich aus dem Angebot.
3. Breitstellung, Speicherplatz, Verfügbarkeit
3.1 R.O.E. stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die ROE Check it Applikation in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet R.O.E. die ROE Check it Applikation auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
3.2 R.O.E. überlässt dem Kunden den im Angebot festgelegten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird R.O.E. den Kunden hierüber unterrichten und eine Erweiterung anbieten.
3.3 R.O.E. stellt dem Kunden die ROE Check it Applikation 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr mit einer Verfügbarkeit von angestrebten 98% pro Kalenderjahr bereit. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist ausdrücklich nicht geschuldet. Unterbrechungen während eines Wartungs- oder Instandsetzungsfensters sowie nicht von R.O.E. zu vertretender Ausfallursachen, z. B. Stromausfall oder Internetdienstunterbrechungen, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Wartungs- und Instandsetzungsfenster liegen im Regelfall zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr und werden nicht öfter als viermal im Monat für circa eine Stunde benötigt. Währenddessen hat R.O.E. die Möglichkeit, die ROE Check it Applikation im notwendigen Umfang außer Betrieb zu nehmen. Soweit möglich, wird R.O.E. den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.
4. Bereitstellung von Aktualisierungen
4.1 R.O.E. entwickelt die ROE Check it Applikation laufend weiter und wird diese durch regelmäßige Aktualisierungen verbessern.
4.2 R.O.E. steht es im billigen Ermessen frei, den Funktionsumfang von Aktualisierungen gegenüber früheren Programmständen der ROE Check it Applikation in Folge technischer Neuerungen oder veränderter Marktanforderungen zu verändern, es sei denn, eine solche Veränderung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern die Veränderung einen für den Kunden wesentlichen Funktionsbestandteil betrifft und dieser in der neuesten Aktualisierung nicht mehr enthalten ist, kann der Kunde die betreffende Beauftragung außerordentlich kündigen.
5. Support
5.1 R.O.E. leistet dem Kunden Support entsprechend dem beauftragten Support Paket. Support ist definiert als telefonische oder schriftliche (z.B. E-Mail, Microsoft Teams, Web…) Hilfestellung von den Geschäftsräumen der R.O.E. aus. Ziel des Supports ist es, den Nutzer in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle (Supportmeldung) sachgerecht durchführen zu können, sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Der Support ist keine allgemeine Einweisung und ersetzt keine Schulung in der Anwendung. Der Support kann deshalb nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den Produkten und der Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Kunden in Anspruch genommen werden.
5.2 R.O.E. leistet diesen Support von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr, ausschließlich der an ihrem Sitz geltenden gesetzlichen Feiertage.
5.3 R.O.E. führt im Rahmen des Supports Fernunterstützung durch, wenn der Kunde die dafür vorgegebenen IT-Voraussetzungen (mindestens DSL mit einem Upload von 2048 kBit und Microsoft Teams) erfüllt.
5.4 Reaktions-, Antwort- oder potenzielle Lösungszeiten sind im allgemeinen Supportvertrag nicht vereinbart. Die R.O.E. wird Supportmeldungen nach Dringlichkeit und Wichtigkeit zu priorisieren. Darüber hinaus-gehende Vereinbarungen bedürfen eines separaten Vertrages.
6. Besondere Mitwirkung und Aufgaben des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
6.2 Unbeschadet der Verpflichtung von R.O.E. zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der ROE Check it Applikation erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme in jeweils neuester Version einzusetzen.
7. Rechtseinräumung
7.1 R.O.E. räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die ROE Check it Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) während der Laufzeit der Beauftragung bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die ROE Check it Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) nur bearbeiten, soweit dies durch die aktuelle Produktbeschreibung abgedeckt ist.
7.2 Der Kunde darf die ROE Check it Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung laut jeweils aktueller Produktbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der ROE Check it Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) in den Arbeitsspeicher auf dem Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der ROE Check it Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware.
III. Besondere Bestimmungen ROE Expert
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Expert und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Überlassungen des Produktes ROE Expert an den Kunden.
1.2 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Expert gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig zu den AGB.
2 Nutzungsrechte
2.1 R.O.E. räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die Leistungen aus diesem Vertrag während der Vertragslaufzeit beschränkt auf Deutschland zu nutzen;
der Kunde ist insbesondere berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Dokumente auf seine kundenspezifischen Bedürfnisse anzupassen.
2.2 Der weitere Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen vom Kunden gebuchten Paket.
2.2.1 Bei der Einzelplatzlizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung an einem Einzelplatz. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden wird ein einzelner, personalisierter ROE-Expert-Zugang zur Verfügung gestellt, der nicht an Andere weitergegeben werden darf. Die Bereitstellung der Dokumente und Dokumenteninhalte über ein innerbetriebliches Netzwerk sowie die Weitergabe oder der Vertrieb an Dritte ist
grundsätzlich nicht gestattet und nur durch die zusätzliche Einräumung einer der nachfolgenden Netzwerk- oder Vertriebslizenzen möglich:.
2.2.2 Bei der Unternehmens- / Standortlizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb eines einzelnen definierten Standorts (z.B. mittelständisches Unternehmen oder ein Standort eines Großunternehmens). Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Standortmitarbeiter zur Verfügung gestellt.
2.2.3 Bei der Unternehmens- /Campuslizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb des Unternehmens. Hierbei erfolgt keine Begrenzung auf einen einzelnen Standort. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung gestellt.
2.2.4 Bei der Vertriebslizenz erhält der Kunde das Recht zur betriebsinternen Nutzung innerhalb des Unternehmens und der verbundenen Unternehmen i.S.d. §15 Aktiengesetz (AktG) in Deutschland sowie zur vertrieblichen Nutzung. Der Kunde ist berechtigt, die Dokumente auf die spezifischen Bedürfnisse Dritter (Endkunden) anzupassen und gewerblich, auch entgeltlich, weiterzugeben (z.B. Sachverständigenbüro). Der Kunde verpflichtet sich in der Fußzeile der Dokumente den Urheber wie folgt zu benennen: „Urheber R. O. E. GmbH“ Die Vervielfältigung über eine Onlineplattform wird ausdrücklich untersagt. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt über ein Online-Kundenkonto. Dem Kunden werden beliebig viele Online-Zugänge für die Mitarbeiter des Unternehmens und verbundener Unternehmen i.S.d. §15 Aktiengesetz (AktG) in
Deutschland zur Verfügung gestellt.
2.3 Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet ROE Expert und die darin enthaltenen Dokumente und Dokumentinhalte durch KI-gestützte Tools zu bearbeiten, zu übersetzen, zu arrangieren oder auf andere Weise umzuarbeiten. Jede Vervielfältigung über das erforderliche Maß hinaus ist dem Kunden nicht erlaubt. Die Inhalte von ROE Expert dürfen nicht zu KI-Trainings- und Analysezwecken eingesetzt werden.
2.4 ROE behält sich vor, bei einem bekanntgewordenen Lizenzverstoß, die zutreffende Lizenzvergütung auch rückwirkend für die Dauer des Lizenzverstoßes einzufordern. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
IV. Besondere Bestimmungen ROE Instructor Web SCORM
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Instructor Web Inhalten im SCORM Format und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Überlassungen des ROE Instructor Web SCORM an den Kunden.
1.2 Diese Besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Instructor Web SCORM gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig zu den AGB.
2 Nutzungsrechte
2.1 ROE räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die bereitgestellten Inhalte in e-learning Plattformen des Kunden einzubinden und zu nutzen.
2.2 Der weitere Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen vom Kunden gebuchten Paket.
2.2.1 Kauf
ROE überlässt dem Kunden die aktuelle Version des e-learn-
ing im Scorm Format gegen Zahlung eines einmaligen Ent-
gelts zur Nutzung auf unbegrenzte Zeit in seinem Unterneh-
men.
2.2.2 Kauf mit Aktualisierungsdienst
ROE überlässt dem Kunden die aktuelle Version des e-learning gegen Entgelt, wie in Ziffer 2.2.1 beschrieben. Der Kunde erhält im Rahmen des Aktualisierungsdienstes zusätzlich bei Änderungen und Neuerungen im e-learning Aktualisierungen in Form von jeweils neuen Scorm Dateien. Für den Aktualisierungsdienst zahlt der Kunde ein jährliches Abo-Entgelt im Voraus.
2.3 „Der Kunde ist ohne ausdrückliche vorherige, schriftliche Zustimmung von ROE nicht zur Weitergabe oder Weiterveräußerung von ROE Instructor Web SCORM Inhalten berechtigt. ROE wird ihre Zustimmung dann erteilen, wenn der Kunde eine schriftliche Erklärung des künftigen Erwerbers vorlegt, dass dieser alle Beschränkungen dieses Vertrages (AGB und Besondere Bestimmungen ROE Instructor Web SCORM) einhalten wird. Der Kunde ist zudem verpflichtet, ROE schriftlich zu bestätigen, dass er sämtliche Kopien von ROE Instructor Web SCORM vernichten und sämtliche Datenträger an den Erwerber übergeben wird.
V. Besondere Bestimmungen ROE Instructor Web
1 Geltungsbereich
1.1 Diese besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Instructor Web und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („nachfolgend AGB genannt“) der R.O.E. GmbH, Waidmannsgrund 7, 30900 Wedemark (nachfolgend R.O.E. genannt), gelten für alle Überlassungen des Produktes ROE Instructor Web an den Kunden.
1.2 Diese besonderen Bestimmungen für die Bereitstellung von ROE Instructor Web gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig zu den AGB.
2 Nutzungsrechte
2.1 R.O.E. stellt dem Kunden für die Laufzeit einer Bestellung ROE Instructor Web über die elearnio GmbH in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung.
2.2 Der Kunde erhält an der Plattform ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit der Bestellung beschränktes, Nutzungsrecht
2.3 R.O.E. überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird R.O.E. den Kunden hiervon verständigen.
2.4 R.O.E. stellt dem Kunden ROE Instructor Web 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr mit einer Verfügbarkeit von angestrebten 98% pro Kalenderjahr bereit. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist ausdrücklich nicht geschuldet. Unterbrechungen während eines Wartungs- oder Instandsetzungsfensters sowie nicht R.O.E. zu vertretender Ausfallursachen, z. B. Stromausfall oder Internetdienstunterbrechungen, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Wartungs- und Instandsetzungsfenster liegen im Regelfall zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr. Währenddessen hat R.O.E. die Möglichkeit, ROE Instructor Web im notwendigen Umfang außer Betrieb zu nehmen. Soweit möglich, wird R.O.E. den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.
3. Bereitstellung von Aktualisierungen und Form der Bereitstellung
3.1 R.O.E. aktualisiert die Inhalte von ROE Instructor Web laufend weiter, insbesondere wird die Anwendung an die relevanten gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
3.2 R.O.E. steht es im billigen Ermessen frei, den Funktionsumfang von Aktualisierungen gegenüber früheren Programmständen von ROE Instructor Web in Folge technischer Neuerungen oder veränderter Marktanforderungen zu verändern, es sei denn, eine solche Veränderung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern die Veränderung einen für den Kunden wesentlichen Funktionsbestandteil betrifft und dieser in der neuesten Aktualisierung nicht mehr enthalten ist, kann der Kunde die betreffende Bestellung außerordentlich kündigen.
4. Betreuung und Hotline
4.1 R.O.E. stellt dem Kunden eine Hersteller-Hotline über die elearnio GmbH zur telefonischen Kontaktaufnahme +49 331 281 281 60) sowie einer Kontaktaufnahme per E-Mail in Deutsch oder Englisch (support@elearnio.com) zur Verfügung.
4.2 Die elearnio GmbH bietet dem Kunden über die Hotline Auskunft zu Fragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Benutzung der Anwendung.
4.3 Die telefonische Hotline steht dem Kunden während eines Arbeitstags (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin) zur Verfügung. Geht eine Anfrage per E-Mail außerhalb des Arbeitstags ein oder kann eine Auskunft nicht sofort erteilt werden, erfolgt am nächsten Arbeitstag eine Rückmeldung.
5. Besondere Mitwirkung und Aufgaben des Kunden
5.1 Der Kunde stellt sicher, dass die zur Hotline-Nutzung autorisierten Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse zu Betriebssystemen, Browsern und anderen systemnahen Komponenten haben.
5.2 Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der ROE Instructor Web Anwendung selbst einen Benutzernamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Anwendung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der ROE Instructor Web Anwendung durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Beachtung des Urheberrechts hinweisen.
5.5 Unbeschadet der Verpflichtung von R.O.E. zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der ROE Instructor Web Anwendung erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
5.6 Die Nutzeranlage, das Zuweisen von Modulen bzw. Lerninhalten und das Nachhalten der Trainingsfortschritte (Reporting) liegt in der Verantwortung des Kunden, auch wenn R.O.E. bei der Tätigkeit als Dienstleistung unterstützen mag.
6. Lizenz /Upgrade
6.1 Die vom R.O.E. über die Plattform bereitgestellten Inhalte dürfen nur entsprechend des Nutzungszwecks, insbesondere für interne Zwecke, und nicht außerhalb der Plattform verwendet oder extrahiert werden. Eine Überlassung an unberechtigte Dritte ist nicht zulässig. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu.
6.2 Der Kunde nutzt die Plattform nur durch die vereinbarte Personenanzahl. Übersteigt die Zahl der registrierten Nutzer die vom Kunden lizenzierte Personenanzahl, so führt dies zu einem Lizenz-Upgrade des Kunden entsprechend der aktuellen Preisliste von R.O.E..
6.3 Eine ROE Instructor Web “Standard” Lizenz beinhaltet nicht das Recht, Lerninhalte zu erstellen oder zu importieren und anderen Nutzern zuzuweisen. Die „Standard“ Lizenz ist
ausschließlich für die Nutzung von R.O.E. bereitgestellten und legitimierten Content vorgesehen. Zuwiderhandlungen führen zu einem Upgrade auf eine „Enterprise“ Lizenz entsprechend der aktuellen Preisliste von R.O.E.
7. Sachmängel und etwaiger Aktualisierungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, R.O.E. unverzüglich über ihm bekannt gewordene Sachmängel zu informieren. Unterlässt er dies, entfallen etwaige Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte des Kunden (§ 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend). Als Sachmängel gelten Abweichungen von der Produktbeschreibung, soweit diese den Wert oder die Eignung zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Ein unerheblicher Sachmangel lässt Mängelansprüche nicht entstehen.
7.2 Sollte es R.O.E. wiederholt nicht möglich sein, binnen angemessener Frist einen Mangel zu beseitigen, kann der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren, schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen die Vergütung mindern oder die Bestellung kündigen.
VI. EU Data Act Addendum
Dieses Addendum ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der R.O.E. GmbH, Waidmannsgrund 7, 30900 Wedemark und legt die Bedingungen fest, zu denen unsere Kunden ihre Wechsel- und Löschungsrechte gemäß der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, kurz: „Data Act“) ausüben können.
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Dieses Addendum gilt ausschließlich für die Bereitstellung der Produkte von R.O.E. als Software as a Service („SaaS“) an Kunden in der Europäischen Union.
1.2. Soweit dieses Addendum und die übrigen AGB von R.O.E. im Widerspruch stehen, haben die Bestimmungen dieses Addendums nur insoweit Vorrang, als dies zur Einhaltung des Data Acts erforderlich ist.
2. Exportierbare Daten
2.1. R.O.E. stellt alle exportierbaren Daten, die vom Kunden erzeugt werden oder unmittelbar mit ihm in Verbindung stehen, in gängigen, maschinenlesbaren und interoperablen
Formaten zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CSV und PDF.
2.2. Daten, die für interne Geschäftsabläufe von R.O.E. wesentlich sind und als Geschäftsgeheimnisse gelten, können ausgeschlossen werden, sofern solche Ausschlüsse den Wechselprozess weder behindern noch unverhältnismäßig verzögern.
3. Einleitung des Wechselprozesses
3.1. Der Kunde leitet den Wechsel bzw. den Exit durch entsprechende Mitteilung („Wechselmitteilung“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten ein.
Die Wechselmitteilung ist per E-Mail an info@roe-gmbh.de zu richten.
3.2. In der Wechselmitteilung hat der Kunde R.O.E. über seine Entscheidung zu unterrichten, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen durchzuführen:
a) seine Absicht, zu seiner eigenen lokalen IT-Infrastruktur (on premise), oder
b) zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten („Zielanbieter“) zu wechseln („Wechsel“) oder
c) keinen Wechsel anzustreben, sondern wünscht, dass seine exportierbaren Daten nach Ablauf der unter Ziff. 3.1 genannten Kündigungsfrist gelöscht werden („Exit“);
3.3. Der Kunde wird R.O.E. darüber hinaus mitteilen,
– auf welche Leistungen sich der Wechsel bezieht;
– welche exportierbaren Daten von dem Wechsel bzw. Exit betroffen sein sollen;
– im Falle eines Wechsels zu einem Zielanbieter: einen geeigneten Nachweis, dass der Zielanbieter dem Wechsel zustimmt;
– die technischen Spezifikationen der Zielumgebung, die von R.O.E. für die Durchführung des Wechsels zu berücksichtigen sind (z.B. Schnittstellen, Formate, Sicherheitsanforderungen);
– ggf. besondere IT-Kapazitäten von R.O.E., die vom Kunden in bestimmten Zeiträumen für den Wechsel/Exit benötigt werden (R.O.E. wird dies berücksichtigen und entsprechend einrichten, soweit dies möglich und die Anfrage für den Wechsel/Exit angemessen ist);
– Benennung einer Kontaktperson, die auf Seiten des Kunden den Prozess begleiten wird und alle entsprechenden Entscheidungen treffen kann.
4. Übergangsfrist
4.1. Die Frist zur Vorbereitung und Durchführung des Wechsels beträgt dreißig (30) Kalendertage („Übergangszeit“).
4.2. Wenn der Wechsel innerhalb der Übergangszeit technisch nicht durchführbar ist, kann R.O.E. die Übergangszeit auf maximal sieben (7) Monate verlängern. Wenn R.O.E. für den Wechsel eine längere Übergangszeit benötigt, wird dies dem Kunden spätestens vierzehn (14) Arbeitstage nach Eingang der Wechselmittelung begründet mitgeteilt.
4.3. Der Kunde hat zudem das Recht, die Übergangszeit einmal um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält.
5. Datenabruf und Löschung
5.1. Nach Ablauf der Übergangszeit hat der Kunde dreißig (30) Tage Zeit, seine exportierbaren Daten zu exportieren („Abrufzeitraum“).
5.2. Nach Ablauf des Abrufzeitraums, sofern der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, verpflichtet sich R.O.E., alle exportierbaren Daten, die vom Kunden erzeugt wurden oder unmittelbar mit ihm in Zusammenhang stehen, zu löschen und dies dem Kunden zu bestätigen. Ausgenommen sind personenbezogene exportierbare Daten, die R.O.E. nach EU- oder nationalem Recht speichern muss.
5.3. Bei einem Exit löscht R.O.E. die exportierbaren Daten des Kunden nach Ablauf der unter Ziff. 3.1 genannten Kündigungsfrist wie unter Ziff. 5.2 beschrieben.
6. Pflichten von R.O.E. während des Wechselprozesses
6.1. R.O.E. verpflichtet sich, dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten nach Einleitung des Wechselprozesses und während dessen Dauer angemessene Unterstützung zu
leisten. Zu diesem Zweck hat R.O.E. insbesondere folgende Pflichten:
a) mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Geschäftskontinuität zu wahren und die Funktionen oder Dienste gemäß dem Vertrag weiter bereitzustellen.
b) ein hohes Niveau an Sicherheit während des Wechselprozesses aufrechtzuerhalten, insbesondere bezüglich der Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.
c) eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten.
d) die Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen.
6.2. Für die Zeit bis zum 11. Januar 2027 muss der Kunde denjenigen Aufwand bei R.O.E. vergüten, der durch den Wechsel oder Exit bei R.O.E. entsteht. Die Vergütung bestimmt sich durch Multiplikation der direkt für den Wechselprozess aufgewendeten Stunden mit einem ermäßigten Stundensatz von EUR 150,00 netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.3. Sofern der Kunde im Rahmen des Wechsels zusätzlich Serviceleistungen von R.O.E. in Anspruch nimmt (durch entsprechende Anfrage bei Mitteilung des Wechselbegehrens), die über die gesetzlich vorgesehenen Mindest-Unterstützungspflichten hinausgehen, wird dies direkt für den Wechselprozess aufgewendeten Stunden mit dem ermäßigten Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.4. Werden beim Wechsel Probleme festgestellt, die sich nicht durch technischen Support lösen lassen, so wird R.O.E. gemeinsam mit dem Kunden Ursachen analysieren und nach angemessenen Lösungen suchen.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um R.O.E. bei der Vorbereitung und fristgerechten Durchführung des Wechsels oder des Exits zu unterstützen.
7.2. Der Kunde ist für den Import und die Implementierung der Daten in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters allein verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn er zur Durchführung dieser Maßnahmen Dritte beauftragt. Die Verantwortung von R.O.E. endet am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Server stehen, auf denen die R.O.E. SaaS Lösungen bereitgehalten werden. R.O.E. schuldet nicht die Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Zielanbieters und dem beschriebenen Übergabepunkt.
7.3. Einhergehend mit Ziff. 7.2 ist der Kunde dafür verantwortlich die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wenn exportierbare, personenbezogenen Daten im Rahmen des Wechsels in Drittländer übertragen werden sollen.
7.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheber- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an sämtlichen im Wechselprozess von R.O.E. bereitgestellten Materialien zu beachten. Für von ihm eingeschaltete Dritte haftet er wie für eigenes Verschulden.
7.5. Der Kunde wird R.O.E. unverzüglich über den Abschluss des Wechsels informieren.
8. Beendigung des Vertrags
8.1. Bei einem Wechsel endet der Vertrag automatisch, sobald der Kunde R.O.E. mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine weitere Kündigung durch den Kunden ist nicht erforderlich. Bei einem Exit gilt der Vertrag mit Ablauf der in Ziff. 3.1 genannten Kündigungsfrist als beendet. R.O.E. informiert den Kunden über die Beendigung.
8.2. Wenn der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Ablauf des Abrufzeitraums bestätigt, gilt der Wechsel als erfolgreich vollzogen und der Vertrag endet mit Ablauf des Abrufzeitraums.
8.3. Hat der Kunde den Vertrag anderweitig wirksam gekündigt und teilt er R.O.E. innerhalb der letzten zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit seine Absicht zu einem Wechsel oder Exit gemäß Ziff. 3.1 mit, so endet der Vertrag nicht mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Die Beendigung des Vertrags erfolgt in diesem Fall nach Maßgabe von Ziff. 8.1. Wenn die Wechselmitteilung dadurch zu einer Verlängerung der Laufzeit führt, hat der Auftraggeber an R.O.E. die für diese Verlängerung anfallende Vergütung zu zahlen.
8.4. Falls durch die Wechselmitteilung eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ausgelöst wird, hat der Kunde eine Vergütung für die vorzeitige Beendigung zu zahlen („Beendigungsentgelt“). Die Beendigungsentgelt entspricht 100 % der, bei ordnungsgemäßer Fortführung des Vertrags
bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit, durch den Kunden zu zahlenden, vertraglich vereinbarten Vergütung.
9. Angaben nach Art. 28 Data Act
9.1. ROE Check it wird auf der Cloud-Infrastruktur von Hetzner Online GmbH mit Sitz in D-91710 Gunzenhausen bereitgestellt. Die Daten werden in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (Deutschland) gespeichert. Die Hetzner Online GmbH unterliegt der Gerichtsbarkeit in Deutschland. ROE Instructor Web wird auf der Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services EMEA Sàrl (AWS) mit Sitz in Luxemburg, Avenue John F. Kennedy 38, 1855 Luxembourg bereitgestellt. Die Daten werden in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (Deutschland, Frankfurt) gespeichert. Die Amazon Web Services EMEA Sàrl unterliegt der Gerichtsbarkeit in Deutschland, weitere Informationen sind dem AWS EU Data Act Addendum zu entnehmen.
9.2. Für eine allgemeine Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen, die R.O.E. getroffen hat, um einen internationalen staatlichen Zugang zu oder eine internationale staatliche Übermittlung von in der Union gespeicherten nichtpersonenbezogenen Daten zu verhindern, sofern ein solcher Zugang oder eine solche Übermittlung im Widerspruch zum Unionsrecht oder zum nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats stünde, verweisen wir auf unsere Informationssicherheitsleitlinie.