Allgemeine
Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der R. O. E. GmbH, Waidmannsgrund 7, 30900 Wedemark (nachfolgend „R.O.E.“ genannt), gelten im Zusammenhang mit den besonderen Bestimmungen für die jeweils bestellten R.O.E. Produkte ausschließlich. Sie gelten auch dann, wenn R.O.E. in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt R.O.E. nicht an, es sei denn, R.O.E. hätte ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristi schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-recht lichem Sondervermögen, § 310 Abs. 1 BGB. Maßgebend ist diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der Beauftra gung gültig ist. Rechte, die R.O.E nach den gesetzlichen Vor
schriften über die AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt. 1.4 Soweit für bestimmte Leistungen von R.O.E. auch beson dere Bedingungen Anwendung finden, haben diese im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
- Inhalt
2.1 R.O.E. legt ihren Produkten jeweils die neuesten Erkennt nisse zugrunde. Gleichwohl kann R.O.E. für die inhaltliche Fehlerfreiheit insbesondere der einzelnen Dokumente trotz al ler Sorgfalt keine Haftung übernehmen.
2.2 R.O.E kann auch nicht zusichern, dass die Produkte für einen bestimmten, vom Kunden vorgesehenen Zweck ver wendbar sind. Für die Auswahl des Produkts, seinen Einsatz und seine Nutzung ist ausschließlich der Kunde allein verant wortlich.
- Gegenstand des Vertrages, Verfügbarkeit 3.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungs möglichkeiten der vom Kunden gebuchten Produkte auf den online Plattformen von R.O.E. (nachfolgend kurz Plattformen) durch den Kunden über einen Internetzugang. Der Kunde darf die Plattformen für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verar beiten und speichern.
3.2 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung (Pro dukte) ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen An gebot von R.O.E.
3.3 Die Produkte, die erforderliche Systemleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten auf der Plattform wird von R.O.E. oder einem von ihr beauftragten Rechenzentrum be reitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.
3.4 Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegen stand des Vertrages. Der Kunde ist allein für die Funktionsfä higkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertra gungswege sowie seines eigenen Computersystems verant wortlich.
3.5 R.O.E. übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Produkte auf Plattform erforderlichen Zugangsdaten zur Iden tifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestat tet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, die nicht unter das von ihm gebuchte Lizenzpaket fallen.
3.6 R.O.E. wird dem Kunden den Zugang zur Plattform grund sätzlich an 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel ge schuldet. Von R.O.E. unverschuldete Ausfallzeiten, bspw. aufgrund höherer Gewalt sind bei der Berechnung ebenso ausgenommen, wie Zeiten für Softwareupdates oder War tungsarbeiten.
3.7 Änderungen des Vertrages bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, mindestens in Textform.
- Vergütung, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird jährlich berechnet (Jahresabonne ment). Sie ist am 1. Werktag des Vertragsjahres im Voraus fällig.
4.2 Der Kunde wird R.O.E. ermächtigen, die Vergütung per Lastschrift einzuziehen und dazu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde wird für die erforderliche Deckung seines Bankkontos sorgen.
4.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer 4.4 R.O.E kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des Vertragsjahres erhöhen, dies erstmals nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 5.1. Grundlage für eine solche Erhöhung ist der Großhandels preisindex des Deutschen Statistischen Bundesamts. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% pro Jahr, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Ver tragsjahres zu kündigen.
- Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird mit be triebsfähiger Bereitstellung der vereinbarten Leistungen wirk sam. Er hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt wer den. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten
zu Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. 5.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für R.O.E. liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist. 5.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, E-Mail genügt nicht.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde, die von R.O.E. er teilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten von R.O.E. verwenden.
6.2 Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
6.3 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch und setzt auf seinen eigenen Computersystemen Viren schutzprogramme in jeweils aktueller Version ein. 6.4 Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Ein haltung dieser Pflicht.
- Pflichtverletzungen des Kunden
7.1 Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der Vergütung ver pflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 6 Wo chen ist R.O.E. zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch von R.O.E. bleibt davon unberührt. Die erneute Freischaltung des Zugangs erfolgt unmittelbar nach Begleichung der Zahlungsrückstände.
7.2 R.O.E. behält sich Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sonstiger Schadensersatzansprüche vor.
- Mängelhaftung
8.1 Mängel der Plattformen werden von R.O.E. nach entspre chender Mitteilung des Mangels durch den Kunden schnellst möglich behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der Plattform. Für die Mängelansprü
che des Kunden gilt mietvertragliches Mängelrecht. 8.2 Soweit die Mängelbehebung dem Kunden zumutbar ist, kann diese durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zur Beseitigung des Mangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann
Allgemeine Geschäftsbedingungen der R. O. E GmbH
möglich, wenn der Kunde den Mangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Man gels durch eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsan weisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umge hungslösung zur vorübergehenden Mängelbeseitigung ist
dem Kunden zumutbar, sofern die Nutzung der Plattform dadurch nicht erheblich eingeschränkt wird.
8.3 Der Kunde darf eine Minderung der Vergütung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entspre chende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche blei ben unberührt.
8.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewäh rung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsge mäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
- Begrenzung weiterer Haftung
9.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind vorbe
haltlich nachstehender Regelungen ausgeschlossen: 9.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Bei spiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsat zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Le bens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet R.O.E. sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Ver tragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung solcher Ver tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorherseh baren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. 9.4 Die Haftung von R.O.E. für Datenverlust wird auf den ge wöhnlichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Risiken angemessener Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. 9.5 Soweit die Haftung von R.O.E. ausgeschlossen oder ein geschränkt ist, gilt dies für die persönliche Schadensersatz haftung zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs gehilfen von R.O.E.
- Geheimhaltung, Datenschutz
10.1 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche In formationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Ver tragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnah men, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informa tionen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigs tens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hin aus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung ver traulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Sub unternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertrauli cher Informationen kommt.
10.2 Als vertrauliche Informationen gelten solche Informatio nen nicht, die
– dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung unter diesem Vertrag bekannt waren,
– von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulich keitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, – anderweitig öffentlich bekannt sind oder werden, ohne gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung zu verstoßen,
– unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informatio nen entwickelt werden,
– zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder – aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der
Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. 10.3 Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes hal ten die Vertragspartner ein. Sofern die Voraussetzungen hier für vorliegen, schließen die Vertragspartner eine Vereinba
rung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. 10.4 Die Vertragspartner weisen im Rahmen des Vertrags zwecks mit Zustimmung des anderen Vertragspartners einge schaltete Dritte auf die vorgenannten Pflichten hin und ver pflichten sie mindestens in Textform zu deren Einhaltung mit unmittelbarer Wirkung zu Gunsten des jeweils anderen Ver tragspartners.
- Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, es sei denn, R.O.E. stimmt dieser Übertragung vorab zu.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirk samkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
11.3 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermö gen ist, ist der Geschäftssitz von R.O.E. ausschließlicher Ge richtstand; R.O.E. ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
11.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von R.O.E. 11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privat rechts und des UN-Kaufrechts.
11.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.