Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS) sind Tätigkeiten, bei denen Personen mit Werkzeugen oder Körperteilen in die sogenannte Gefahrenzone eindringen.  Die Gefahrenzone ist der Bereich, wo aktive, unter Spannung stehende Teile berührt werden könnten oder ein von der Spannungsebene abhängiger Schutzabstand unterschritten wird. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen können besonders gefährlich sein.

ROE Praxislösung Arbeitsschutz Elektrotechnik Erlaubnisschein

Gefahren beim Arbeiten unter Spannung

Zwei Gefahren sind gegeben: das versehentliche Berühren der unter Spannung stehenden Anlagenteile mit Körperteilen und die Auslösung eines Lichtbogens durch Kurzschluss oder Erdschluss durch Werkzeuge oder Materialien. Wie die auftretenden Gefahren durch technische und organisatorische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden, ist in jedem Fall in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Die Festlegungen der zugehörigen Arbeitsanweisungen sind zu beachten.

Man unterscheidet zwischen Arbeiten unter Spannung, die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können und Arbeiten, für die eine gesonderte Ausbildung notwendig ist.

Arbeiten unter Spannung ohne Spezialausbildung

Es gibt Tätigkeiten, die auch ohne spezielle Ausbildung “unter Spannung” durchgeführt werden dürfen – vorausgesetzt, die Sicherheitsvorgaben werden eingehalten und die Spannungsbereiche liegen im Niederspannungsbereich, also unter 1000 V. Dazu zählen beispielsweise:

  • Heranführen von Spannungsprüfern oder Phasenvergleichern
  • Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen
  • Anspritzen spannungsführender Teile bei der Brandbekämpfung
  • Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen
  • Mess- und Prüfarbeiten bis 1000 V (z. B. mit Prüfgeräten oder Justiereinrichtungen)
  • Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen
  • Arbeiten in Prüfanlagen, 
  • Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen
  • Inbetriebnahmen und Funktionsprüfungen an Geräten oder Schaltungen

Arbeiten unter Spannung mit Spezialausbildung

Arbeiten unter Spannung, die über den zuvor genannten Umfang hinausgehen, z. B. an Niederspannungsanlagen (UNenn < 1kV)  oder an Hochspannungsanlagen (UNenn > 1kV), dürfen nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Typische Tätigkeiten in diesem Bereich sind:

In Niederspannungsanlagen: (UNenn < 1kV)

  • Montage von Abzweigmuffen bei Hausanschlüssen
  • Austausch von Zählern, Schaltuhren oder Sicherungsleisten in Kabelverteilerschränken
  • Montage- und Wartungsarbeiten in Kabelverteilerschränken
  • Überbrücken von Teilstromkreisen 
  • Wartungsarbeiten in Anlagen

In Hochspannungsanlagen: (UNenn > 1kV)

  • Arbeiten an Mittel-/ und Hochspannungsfreileitungen, z. B. Austausch von Holzmasten oder Isolatoren
  • Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzvorrichtungen
  • Abdecken von unisolierten Leitungen im Niederspannungsnetz
  • Wartungsarbeiten in Anlagen

Fazit: Arbeiten unter Spannung ist an wichtige Voraussetzungen gebunden

Das Arbeiten unter Spannung gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik. Es darf nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden und ist grundsätzlich zu vermeiden, wenn eine spannungsfreie Durchführung möglich ist. 

Es gibt Tätigkeiten, die unter Spannung durchgeführt werden dürfen und Tätigkeiten, die eine spezielle AuS-Ausbildung unbedingt nötig machen. 

Das Feststellen der Spannungsfreiheit zählt noch als Arbeiten unter Spannung, da mit einer Restspannung gerechnet werden kann und muss, eine spezielle AuS-Ausbildung ist dafür aber nicht nötig.
Alles Wissenswerte zum Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung erklären wir in einem separaten Artikel.

ROE Praxislösungen Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

Expert Produkt Section x

 ROE ExpertROE Expert

Das Online-Portal, um Ihre Elektrotechnik einfach und sicher zu organisieren

Check it Produkt Section x

ROE Check it  ROE Check it

Die digitale Lösung für Ihre Checklisten, Protokolle und Datenerfassung

Instructor web Produkt Section x

 ROE Instructor webROE Instructor web

Die E-Learning-Plattform mit vorgefertigten Inhalten für Ihre Unterweisungen

Praxislösungen

Keine Ergebnisse
Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse

Abwesenheit der VEFK

Abwesenheit der VEFK

Abwesenheit der VEFK

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt eine zentrale Rolle für die Elektrosicherheit im Unternehmen. Doch was passiert, wenn die VEFK im Urlaub, krank oder anderweitig abwesend ist? Eine klare Vertretungsregelung ist unerlässlich, um die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb jederzeit zu gewährleisten. Man unterscheidet zwischen Arbeiten unter Spannung, die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können und Arbeiten, für die eine gesonderte Ausbildung notwendig ist.

ROE Page Praxislösungen Bestellurkunde Desktop

Bedeutung der VEFK im Unternehmen

Die VEFK trägt Unternehmerverantwortung und agiert als elektrotechnisches Gewissen des Arbeitgebers. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben der Elektrosicherheit eingehalten werden und alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sicher durchgeführt werden.

Da die VEFK meist zusätzlich leitende Funktionen wie Instandhaltungs- oder Werkstattleitung innehat, ist ihre Abwesenheit besonders kritisch. Ohne Stellvertretung droht ein Verlust der fachlichen Handlungsfähigkeit im Elektrobereich, wodurch sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Stillstand sicherheitsrelevanter  Prozesse stellt  ein Sicherheitsrisiko für Mitarbeitende und Anlagen dar.

Erfahren Sie hier mehr zu den VEFK Aufgaben.

Vertretungsregelungen bei Abwesenheit

Im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört, dass Verantwortlichkeiten transparent und nachvollziehbar geregelt sind – auch im elektrotechnischen Bereich.
Daher muss für jede verantwortliche Elektrofachkraft ein Stellvertreter benannt werden. Wichtig ist, dass immer eine natürliche Person und nicht nur eine Abteilung oder juristische Einheit diese Rolle übernimmt. Nur so bleibt die fachliche Verantwortung klar zugeordnet.

Eine Stellvertretungsregelung sorgt dafür, dass auch bei Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehenem Ausfall die elektrotechnische Sicherheit gewährleistet bleibt. Zugleich wird die fachliche Handlungsfähigkeit im Betrieb sichergestellt – vergleichbar mit anderen Schlüsselpositionen in der Unternehmensorganisation.

Fazit: Stellvertreter sind unverzichtbar

Die Stellvertretung der VEFK stellt keine freiwillige Maßnahme dar, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Sicherheitsorganisation. Nur mit klaren Vertretungsregelungen kann der Betrieb bei Abwesenheit der VEFK sicher, rechtskonform und ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Unternehmen sollten diese Strukturen frühzeitig festlegen und regelmäßig überprüfen, um jederzeit ein Höchstmaß an elektrotechnischer Sicherheit zu gewährleisten.

ROE Page Praxiswissen Schriftliche Beauftragungen Mockup

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

Expert Produkt Section x

 ROE ExpertROE Expert

Das Online-Portal, um Ihre Elektrotechnik einfach und sicher zu organisieren

Check it Produkt Section x

ROE Check it  ROE Check it

Die digitale Lösung für Ihre Checklisten, Protokolle und Datenerfassung

Instructor web Produkt Section x

 ROE Instructor webROE Instructor web

Die E-Learning-Plattform mit vorgefertigten Inhalten für Ihre Unterweisungen

Praxislösungen

Keine Ergebnisse
Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung – Pflicht & Umsetzung

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung – Pflicht & Umsetzung

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung – Pflicht & Umsetzung

Gemäß § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Da jedoch nicht alle Gefahren im Voraus absehbar sind und sich Arbeitsbedingungen täglich oder schichtweise ändern können, ist in vielen Fällen eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Diese wird direkt vor Arbeitsbeginn durchgeführt, um neue oder kurzfristig auftretende Risiken zu erfassen. Dadurch wird sichergestellt,, dass auch neue Risiken von allen Mitarbeitern wahrgenommen und entsprechende Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen, getroffen werden. So kann jederzeit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden durch Checklisten unterstützen, die eine schnelle und systematische Analyse der Gefahren ermöglichen.

ROE Page Praxislösungen Desktop

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ fordert ausdrücklich eine Gefährdungsanalyse vor jedem Arbeitsvorgang:

  • „Vor jeder vorgesehenen Arbeit ist eine Planung einschließlich der Einschätzung der Gefährdungen durchzuführen, und es sind die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.“ (Abs. 6.1.1)
  • „Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden.“ (Abs. 4.1)

Das bedeutet: Eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist immer dann erforderlich, wenn sich Rahmenbedingungen ändern, neue Risiken auftreten oder Arbeiten in besonders gefährlichen Bereichen stattfinden.

Fazit: Sicherheit durch ergänzende Gefährdungsbeurteilungen

Die ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie ergänzt die reguläre Gefährdungsbeurteilung und sorgt dafür, dass auch kurzfristige Risiken erkannt und kontrolliert werden. Mit digitalen Tools wie der Check-it App können Unternehmen diesen Prozess effizient dokumentieren und rechtssicher umsetzen.

ROE Page Praxislösungen Mockup Desktop

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

Expert Produkt Section x

 ROE ExpertROE Expert

Das Online-Portal, um Ihre Elektrotechnik einfach und sicher zu organisieren

Check it Produkt Section x

ROE Check it  ROE Check it

Die digitale Lösung für Ihre Checklisten, Protokolle und Datenerfassung

Instructor web Produkt Section x

 ROE Instructor webROE Instructor web

Die E-Learning-Plattform mit vorgefertigten Inhalten für Ihre Unterweisungen

Praxislösungen

Keine Ergebnisse
Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Wer ist für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich?

Die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ist ein wesentlicher Bestandteildes Arbeitsschutzes. Verantwortlich dafür ist immer der Arbeitgeber bzw. Betreiber, der sicherstellen muss, dass Prüfungen fachgerecht erfolgen, Prüffristen korrekt ermittelt und alle Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.

ROE Page Praxiswissen Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Prüfung von Arbeitsmitteln nur durch befähigte Personen

Elektrische Arbeitsmittel dürfen ausschließlich von „zur Prüfung befähigten Personen“ geprüft werden. Diese Qualifikation setzt sich aus drei Elementen zusammen: einer einschlägigen Berufsausbildung, praktischer Erfahrung sowie aktueller Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich. Damit ist sichergestellt, dass die prüfende Person über das notwendige Fachwissen verfügt, um Gefährdungen zuverlässig zu erkennen und die Sicherheit der Arbeitsmittel zu beurteilen. Wichtig ist: Weder jeder Mitarbeiter noch jeder externe Dienstleister erfüllt automatisch diese Anforderungen. Der Arbeitgeber darf sich daher nicht auf bloße Zusicherungen verlassen, sondern muss sich aktiv von der Qualifikation überzeugen. Gerade beim Einsatz externer Prüfdienstleister ist ein dokumentierter Befähigungsnachweis unverzichtbar.

Umfang einer Prüfung

Eine Prüfung darf niemals oberflächlich erfolgen. Der volle Umfang muss berücksichtigt werden – von der äußeren Besichtigung auf sichtbare Schäden, über die Funktionsprüfung einzelner Bedienelemente, bis hin zu messtechnischen Prüfungen, wenn dies durch Normen oder Gefährdungsbeurteilung gefordert ist. Dabei ist es wichtig, dass die Prüfung alle sicherheitsrelevanten Aspekte umfasst, wie Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand oder Auslösen von Schutzeinrichtungen. Nur wenn alle Prüfbereiche abgedeckt sind, kann sichergestellt werden, dass das Arbeitsmittel ohne Gefahr für Beschäftigte eingesetzt werden darf. Teilprüfungen oder vereinfachte Abläufe genügen rechtlich nicht.

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

Expert Produkt Section x

 ROE ExpertROE Expert

Das Online-Portal, um Ihre Elektrotechnik einfach und sicher zu organisieren

Check it Produkt Section x

ROE Check it  ROE Check it

Die digitale Lösung für Ihre Checklisten, Protokolle und Datenerfassung

Instructor web Produkt Section x

 ROE Instructor webROE Instructor web

Die E-Learning-Plattform mit vorgefertigten Inhalten für Ihre Unterweisungen

Prüffristenermittlung durch Gefährdungsbeurteilung

Die Festlegung von Prüffristen gehört zu den Kernaufgaben des Arbeitgebers. Grundlage hierfür ist stets die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Sie berücksichtigt die Art des Arbeitsmittels, die Einsatzbedingungen und die betrieblichen Rahmenbedingungen. Viele Unternehmen orientieren sich nach wie vor an den Prüftabellen der DGUV Vorschrift 3 – diese dürfen jedoch nur als Richtwerteverstanden werden.
Die rechtliche Vorgabe verlangt, dass der Arbeitgeber individuell bewertet, ob die empfohlenen Intervalle für seinen Betrieb passen. So können besondere Belastungen kürzere Fristen erforderlich machen, während unter günstigen Bedingungen längere Prüfabstände zulässig sein können. Voraussetzung ist immer eine nachvollziehbare, schriftlich dokumentierte Begründung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

ROE Page Praxiswissen Prüfung elektrischer Arbeitsmittel Mockup

Praxislösungen

No results found.

Fazit

Die Verantwortung für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel liegt uneingeschränkt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass nur befähigte Personen eingesetzt werden, dass die Prüffristen aus einer fundierten Gefährdungsbeurteilung hervorgehen und dass der volle Prüfungsumfang eingehalten wird. Wer diese Pflichten ignoriert oder an unqualifizierte Personen delegiert, verstößt nicht nur gegen gesetzliche Vorgaben, sondern setzt Beschäftigte erheblichen Gefahren aus. Im Schadensfall drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche Haftung des Unternehmers. Eine konsequente, dokumentierte Organisation der Arbeitsmittelprüfung schafft daher nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen und Sicherheit im Betrieb.

Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse

Elektrische Laien

Elektrische Laien

Elektrische Laien

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien durchgeführt werden?

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind mit erheblichen Gefahren verbunden und daher grundsätzlich Fachkräften vorbehalten. Für elektrotechnische Laien gelten nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen, die sich vor allem auf einfache Instandhaltungsarbeiten beziehen.

ROE Page Praxiswissen Elektrische Laien

Arbeiten an elektrischen Anlagen im privaten Bereich

Im privaten Bereich gilt: Wer an seiner elektrischen Anlage Änderungen oder Erweiterungen vornimmt, trägt das volle Risiko. Nach § 13 NAV dürfen solche Arbeiten – mit Ausnahme kleiner Instandhaltungen – nur von Netzbetreibern oder eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Wer dennoch selbst Hand anlegt, ist für die Sicherheit seiner Familie und Dritter verantwortlich.

Welche Arbeiten sind Laien erlaubt?

Für elektrotechnische Laien sind nur sehr wenige Arbeiten an elektrischen Anlagen zulässig. Dazu gehört in erster Linie das Auswechseln von Leuchtmitteln und Startern – bei ausreichendem Berührungsschutz auch unter Spannung. Eine weitere Ausnahme sind laienbedienbare Verteiler, die speziell so gebaut sind, dass spannungsführende Teile nicht berührt werden können und ein Kurzschlussschutz vorhanden ist. Hier dürfen Laien Sicherungseinsätze (Schmelzsicherungen) bis 63 A bei 400 V AC wechseln, auch ohne vorher die Spannungsfreiheit festzustellen. Darüber hinaus ist es erlaubt, Sicherungsautomaten oder Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) in laienbedienbaren Verteilern zu betätigen. Mit diesen Ausnahmen ist der Handlungsspielraum für Laien jedoch vollständig ausgeschöpft – alle anderen Arbeiten sind ausschließlich Fachpersonal vorbehalten.

Bereits für den Zugang zu abgeschlossenen elektrotechnischen Betriebsstätten oder das Öhnen nicht laienbedienbarer Verteiler ist für Laien die Begleitung einer EFK oder EuP vorgeschrieben (VDE 0105-100 Kap. 4.3.1). Damit wird sichergestellt, dass Laien nur in geschützten Ausnahmefällen tätig werden und dass alle sicherheitsrelevanten Arbeiten von geschultem Fachpersonal überwacht oder ausgeführt werden.

Arbeiten an elektrischen Anlagen im Beruf

Im beruflichen Umfeld liegt die Verantwortung beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber als Anlagenbetreiber. Er ist verpflichtet, die Sicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten und die betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass nur qualifizierte Personen an elektrischen Anlagen arbeiten. Laien sind hier nur in Ausnahmefällen zugelassen, etwa für den Austausch von Leuchtmitteln oder Schmelzsicherungen – und auch nur unter klaren Vorgaben.

ROE Page Praxiswissen Elektrische Laien

Praxislösungen

No results found.
Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse