Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung (AuS) sind Tätigkeiten, bei denen Personen mit Werkzeugen oder Körperteilen in die sogenannte Gefahrenzone eindringen.  Die Gefahrenzone ist der Bereich, wo aktive, unter Spannung stehende Teile berührt werden könnten oder ein von der Spannungsebene abhängiger Schutzabstand unterschritten wird. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen können besonders gefährlich sein.

ROE Praxislösung Arbeitsschutz Elektrotechnik Erlaubnisschein

Gefahren beim Arbeiten unter Spannung

Zwei Gefahren sind gegeben: das versehentliche Berühren der unter Spannung stehenden Anlagenteile mit Körperteilen und die Auslösung eines Lichtbogens durch Kurzschluss oder Erdschluss durch Werkzeuge oder Materialien. Wie die auftretenden Gefahren durch technische und organisatorische Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden, ist in jedem Fall in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Die Festlegungen der zugehörigen Arbeitsanweisungen sind zu beachten.

Man unterscheidet zwischen Arbeiten unter Spannung, die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können und Arbeiten, für die eine gesonderte Ausbildung notwendig ist.

Arbeiten unter Spannung ohne Spezialausbildung

Es gibt Tätigkeiten, die auch ohne spezielle Ausbildung “unter Spannung” durchgeführt werden dürfen – vorausgesetzt, die Sicherheitsvorgaben werden eingehalten und die Spannungsbereiche liegen im Niederspannungsbereich, also unter 1000 V. Dazu zählen beispielsweise:

  • Heranführen von Spannungsprüfern oder Phasenvergleichern
  • Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen
  • Anspritzen spannungsführender Teile bei der Brandbekämpfung
  • Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen
  • Mess- und Prüfarbeiten bis 1000 V (z. B. mit Prüfgeräten oder Justiereinrichtungen)
  • Herausnehmen und Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen
  • Arbeiten in Prüfanlagen, 
  • Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen
  • Inbetriebnahmen und Funktionsprüfungen an Geräten oder Schaltungen

Arbeiten unter Spannung mit Spezialausbildung

Arbeiten unter Spannung, die über den zuvor genannten Umfang hinausgehen, z. B. an Niederspannungsanlagen (UNenn < 1kV)  oder an Hochspannungsanlagen (UNenn > 1kV), dürfen nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Typische Tätigkeiten in diesem Bereich sind:

In Niederspannungsanlagen: (UNenn < 1kV)

  • Montage von Abzweigmuffen bei Hausanschlüssen
  • Austausch von Zählern, Schaltuhren oder Sicherungsleisten in Kabelverteilerschränken
  • Montage- und Wartungsarbeiten in Kabelverteilerschränken
  • Überbrücken von Teilstromkreisen 
  • Wartungsarbeiten in Anlagen

In Hochspannungsanlagen: (UNenn > 1kV)

  • Arbeiten an Mittel-/ und Hochspannungsfreileitungen, z. B. Austausch von Holzmasten oder Isolatoren
  • Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzvorrichtungen
  • Abdecken von unisolierten Leitungen im Niederspannungsnetz
  • Wartungsarbeiten in Anlagen

Fazit: Arbeiten unter Spannung ist an wichtige Voraussetzungen gebunden

Das Arbeiten unter Spannung gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik. Es darf nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden und ist grundsätzlich zu vermeiden, wenn eine spannungsfreie Durchführung möglich ist. 

Es gibt Tätigkeiten, die unter Spannung durchgeführt werden dürfen und Tätigkeiten, die eine spezielle AuS-Ausbildung unbedingt nötig machen. 

Das Feststellen der Spannungsfreiheit zählt noch als Arbeiten unter Spannung, da mit einer Restspannung gerechnet werden kann und muss, eine spezielle AuS-Ausbildung ist dafür aber nicht nötig.
Alles Wissenswerte zum Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung erklären wir in einem separaten Artikel.

ROE Praxislösungen Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung

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Abwesenheit der VEFK

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Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt eine zentrale Rolle für die Elektrosicherheit im Unternehmen. Doch was passiert, wenn die VEFK im Urlaub, krank oder anderweitig abwesend ist? Eine klare Vertretungsregelung ist unerlässlich, um die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb jederzeit zu gewährleisten. Man unterscheidet zwischen Arbeiten unter Spannung, die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können und Arbeiten, für die eine gesonderte Ausbildung notwendig ist.

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Bedeutung der VEFK im Unternehmen

Die VEFK trägt Unternehmerverantwortung und agiert als elektrotechnisches Gewissen des Arbeitgebers. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben der Elektrosicherheit eingehalten werden und alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sicher durchgeführt werden.

Da die VEFK meist zusätzlich leitende Funktionen wie Instandhaltungs- oder Werkstattleitung innehat, ist ihre Abwesenheit besonders kritisch. Ohne Stellvertretung droht ein Verlust der fachlichen Handlungsfähigkeit im Elektrobereich, wodurch sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Stillstand sicherheitsrelevanter  Prozesse stellt  ein Sicherheitsrisiko für Mitarbeitende und Anlagen dar.

Erfahren Sie hier mehr zu den VEFK Aufgaben.

Vertretungsregelungen bei Abwesenheit

Im Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört, dass Verantwortlichkeiten transparent und nachvollziehbar geregelt sind – auch im elektrotechnischen Bereich.
Daher muss für jede verantwortliche Elektrofachkraft ein Stellvertreter benannt werden. Wichtig ist, dass immer eine natürliche Person und nicht nur eine Abteilung oder juristische Einheit diese Rolle übernimmt. Nur so bleibt die fachliche Verantwortung klar zugeordnet.

Eine Stellvertretungsregelung sorgt dafür, dass auch bei Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehenem Ausfall die elektrotechnische Sicherheit gewährleistet bleibt. Zugleich wird die fachliche Handlungsfähigkeit im Betrieb sichergestellt – vergleichbar mit anderen Schlüsselpositionen in der Unternehmensorganisation.

Fazit: Stellvertreter sind unverzichtbar

Die Stellvertretung der VEFK stellt keine freiwillige Maßnahme dar, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Sicherheitsorganisation. Nur mit klaren Vertretungsregelungen kann der Betrieb bei Abwesenheit der VEFK sicher, rechtskonform und ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Unternehmen sollten diese Strukturen frühzeitig festlegen und regelmäßig überprüfen, um jederzeit ein Höchstmaß an elektrotechnischer Sicherheit zu gewährleisten.

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Ergänzende Gefährdungsbeurteilung – Pflicht & Umsetzung

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung – Pflicht & Umsetzung

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Gemäß § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Da jedoch nicht alle Gefahren im Voraus absehbar sind und sich Arbeitsbedingungen täglich oder schichtweise ändern können, ist in vielen Fällen eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung notwendig.

Diese wird direkt vor Arbeitsbeginn durchgeführt, um neue oder kurzfristig auftretende Risiken zu erfassen. Dadurch wird sichergestellt,, dass auch neue Risiken von allen Mitarbeitern wahrgenommen und entsprechende Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen, getroffen werden. So kann jederzeit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden. Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden durch Checklisten unterstützen, die eine schnelle und systematische Analyse der Gefahren ermöglichen.

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Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ fordert ausdrücklich eine Gefährdungsanalyse vor jedem Arbeitsvorgang:

  • „Vor jeder vorgesehenen Arbeit ist eine Planung einschließlich der Einschätzung der Gefährdungen durchzuführen, und es sind die notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.“ (Abs. 6.1.1)
  • „Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen werden.“ (Abs. 4.1)

Das bedeutet: Eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist immer dann erforderlich, wenn sich Rahmenbedingungen ändern, neue Risiken auftreten oder Arbeiten in besonders gefährlichen Bereichen stattfinden.

Fazit: Sicherheit durch ergänzende Gefährdungsbeurteilungen

Die ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie ergänzt die reguläre Gefährdungsbeurteilung und sorgt dafür, dass auch kurzfristige Risiken erkannt und kontrolliert werden. Mit digitalen Tools wie der Check-it App können Unternehmen diesen Prozess effizient dokumentieren und rechtssicher umsetzen.

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Elektrischer Betriebsraum: Vorschriften & Zugang

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Ein elektrischer Betriebsraum (auch elektrische Betriebsstätte genannt) ist ein abgeschlossener Bereich, der ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten werden muss . Typisch sind abgeschlossene Schalt- und Verteileranlagen, Transformatorzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen bzw. in anderen Verteilungsanlagen, Triebwerksräume von Aufzügenoder Maststationen. Erkennbar sind sie am Warnzeichen W012 gemäß ASR 1.3 (Februar 2013).
Der Zugang zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen darf nur durch selbstschließende, verschließbare Türen möglich sein. Zugangstüren müssen nach außen (Fluchtrichtung) aufschlagen und müssen von innen ohne Schlüssel jederzeit zu öffnen sein. (DIN VDE 0100-731)

ROE Praxiswisen Elektrische Betriebsstätte

Zugangsberechtigung und Sicherheit nach VDE

Laut VDE 0105-100 dürfen abgeschlossene elektrische Betriebsstätte nur von beauftragten Elektrofachkräften (EFK, EFKffT) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) betreten werden. Laien ist der Zutritt ausschließlich in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenenPersonen gestattet.

Die Zugangsregelung obliegt dem Anlagenbetreiber. Schlüssel oder Zugangscodes müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Zutritt möglich ist. Eine lose Schlüsselablage – etwa direkt neben der Anlage – gilt nicht als sichere Lösung.

Organisation der Schlüsselvergabe

Schlüssel oder Codes von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten dürfen nur im Besitz von Personen sein, die zum Betreten dieser Betriebsstätten befugt sind.
Zur sicheren Schlüsselorganisation von elektrischen Betriebsräumen müssen folgende Punkte sichergestellt werden:

  • Nur befugte Personen erhalten einen Schlüssel – nummeriert und gegen Unterschrift.
  • Unterweisungspflicht: Nur unterwiesene Personen dürfen Schlüssel oder Codes ausgehändigt werden. Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Elektrofachkräften, oder in deren Begleitung begangen werden.
  • Reserveschlüssel: An einer ständig besetzten Stelle hinterlegen, um im Störungsfall schnellen Zugang zu gewährleisten.
  • Schlüssel oder Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

In größeren Betrieben empfiehlt sich der Einsatz von Zentralschließanlagen oder elektronischen Zugangssystemen. So lassen sich Sicherheitsstufen und Befugnisse gezielt steuern – selbst innerhalb des Kreises von Elektrofachkräften.

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Verhalten in elektrischen Betriebsräumen

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten …

  • sind keine Lager
    (auch nicht für Elektromaterial)
  • müssen trocken, sauber und staubfrei gehalten werden
  • sind auch bei (kurzen) Pausen zu verschließen. Nur so wird sichergestellt, dass niemand, der unbefugt ist, die Betriebsstätte betreten kann.
  • Zugangstüren sollten nicht verkeilt werden.
ROE Praxislösungen Elektrische Betriebsstätte

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Qualifikationen in der Elektrotechnik

Qualifikationen in der Elektrotechnik

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Im Elektrobereich gibt es verschiedene Qualifikationsstufen – vom elektrotechnischen Laien über die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) bis hin zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). Jede Qualifikationsstufe erfordert spezifische fachliche und persönliche Voraussetzungen.

Nach DIN VDE 1000-10 gilt als Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Kenntnis der relevanten Normen in der Lage ist, Arbeiten sicher zu beurteilen und Gefahren zu erkennen. Unter „einschlägigen Normen“ fallen nicht nur DIN- und VDE-Normen, sondern auch Vorschriften anderer Regelsetzer.

ROE Praxiswisen Erhalt der Fachkunde

Warum regelmäßige Weiterbildung unverzichtbar ist

Die TRBS 1203 sowie die Betriebssicherheitsverordnung schreiben vor, dass Fachkenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden müssen. Wer längere Zeit nicht im Fachgebiet tätig ist, verliert unter Umständen seine Qualifikation.

Beispiele aus Regelwerken:

  • VDE 0105-100: Wiederholungsausbildung spätestens nach vier Jahren bei Arbeiten unter Spannung.
  • VDI 4068 Blatt 4: Schulungsturnus max. alle drei Jahre, kürzer bei seltener Prüftätigkeit.

TRBS 1203 befähigte Person: Fachkenntnisse müssen dem Stand der Technik entsprechen und bei Unterbrechung der Tätigkeit erneuert werden.

Weiterbildungen in der Elektrotechnik – Inhalte & Methoden

Der Erhalt der Fachkunde erfolgt durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen in der Elektrotechnik, wie:

  • Aktualisierung von Normen- und Regelwerkskenntnissen
  • regelmäßige Teilnahme an Seminaren und Praxisschulungen
  • Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
  • Dokumentation der Schulungen als Qualifikationsnachweis

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Dokumentation mit der Check-it App

Die Check-it App erleichtert die Verwaltung von Schulungsnachweisen und Bestellurkunden digital. So können Qualifikationen im Bereich Elektrotechnik jederzeit aktuell, rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert werden.

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