Neue DGUV Information 209-015: Instandhaltung an Maschinen und Anlagen

Neue DGUV Information 209-015: Instandhaltung an Maschinen und Anlagen

Neue DGUV Information 209-015: Instandhaltung an Maschinen und Anlagen

Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die Maschinen und Anlagen warten, inspizieren, instand setzen oder verändern. Sie unterstützt dabei, typische Gefährdungen während der Instandhaltung frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Besonders relevant ist sie für Arbeiten außerhalb des regulären Betriebs, bei denen beispielsweise Schutzeinrichtungen geöffnet, Energiequellen getrennt oder Arbeiten direkt im Gefahrenbereich durchgeführt werden.

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DGUV Information 209-015: Was hat sich 2026 geändert?

Die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen gehört zu den Tätigkeiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial. Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung finden häufig außerhalb des normalen Betriebszustands einer Maschine statt. Schutzeinrichtungen werden geöffnet, Anlagen stillgelegt oder in Sonderbetriebsarten betrieben und Beschäftigte müssen Bereiche betreten, die während des regulären Betriebs nicht zugänglich sind.

Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ wurde deshalb umfassend überarbeitet. Die aktuelle Ausgabe vom Juni 2026 betrachtet nicht nur die eigentliche Durchführung der Arbeiten, sondern den gesamten Instandhaltungsprozess – von der Planung über die sichere Durchführung bis hin zur Wiederinbetriebnahme.

Neu beziehungsweise stärker berücksichtigt werden insbesondere:

  • der Umgang mit Restenergien,
  • die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen,
  • Freigabescheine und Freigabeprozesse,
  • Zugang und Rettung an besonderen Arbeitsstellen,
  • die Manipulation von Schutzeinrichtungen,
  • die Last Minute Risk Analysis (LMRA),
  • die sichere Wiederinbetriebnahme sowie
  • menschliches Verhalten und Sicherheitskultur.

Damit rücken neben den technischen Gefährdungen insbesondere organisatorische Schnittstellen und menschliche Faktoren stärker in den Fokus.

Warum sind Instandhaltungsarbeiten besonders gefährlich? 

Während des Normalbetriebs einer Maschine sind Arbeitsabläufe, Schutzsysteme und Zugangsbereiche in der Regel eindeutig definiert. Bei einer Instandhaltung verändert sich dieser Zustand. Beschäftigte können beispielsweise mit beweglichen Maschinenteilen, elektrischer Energie, hydraulischem oder pneumatischem Druck, heißen Oberflächen, Gefahrstoffen oder Absturzgefahren in Kontakt kommen.

Ein entscheidender Grundsatz lautet deshalb: Sichere Instandhaltung beginnt nicht erst mit der Reparatur. Bereits bei der Planung und Beschaffung einer Maschine sollten spätere Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden. Sichere Zugänge, wartungsfreundliche Konstruktionen und eindeutig trennbare Energiequellen können das Gefährdungspotenzial später erheblich reduzieren.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der sicheren Instandhaltung von Maschinen

Vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme müssen die vorhandenen Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet hierfür die zentrale Grundlage.

Dabei darf nicht ausschließlich die Maschine betrachtet werden. In die Bewertung gehören auch:

  • Arbeitsumgebung,
  • eingesetzte Arbeitsmittel,
  • Energiequellen,
  • beteiligte Beschäftigte,
  • Qualifikation der ausführenden Personen,
  • parallele Tätigkeiten,
  • Fremdfirmen,
  • mögliche Änderungen des Anlagenzustands und
  • besondere Zugangs- oder Rettungssituationen.

Gerade bei komplexen Instandhaltungsmaßnahmen müssen zudem Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe eindeutig festgelegt sein.

Restenergien: Ausschalten bedeutet nicht automatisch gefahrlos

Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen DGUV Information 209-015 ist der Umgang mit Restenergien. Eine ausgeschaltete Maschine ist nicht zwangsläufig frei von gefährlichen Energien. Auch nach der Trennung von der Energieversorgung können beispielsweise noch vorhanden sein:

  • elektrische Ladungen in Kondensatoren,
  • hydraulischer Druck,
  • pneumatischer Druck,
  • gespannte Federn,
  • angehobene oder nachlaufende Maschinenteile,
  • gespeicherte mechanische Energie oder
  • thermische Energie.

Vor Beginn der Arbeiten müssen deshalb nicht nur die Energiequellen getrennt, sondern auch mögliche Restenergien identifiziert und sicher beherrscht werden. Im Bereich der Elektrotechnik kommt insbesondere dem Feststellen der Spannungsfreiheit innerhalb der 5 Sicherheitsregeln eine zentrale Bedeutung zu. Elektrische Gefährdungen sind häufig nicht unmittelbar wahrnehmbar. Entsprechend müssen die erforderlichen elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.

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Fremdfirmen bei der Instandhaltung richtig koordinieren

Instandhaltungsarbeiten werden in vielen Unternehmen nicht ausschließlich durch eigene Beschäftigte durchgeführt. Externe Serviceunternehmen, Monteure und Spezialfirmen sind regelmäßig beteiligt.
Die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen wurde deshalb in der neuen DGUV Information 209-015 stärker berücksichtigt.

Eine besondere Gefährdung entsteht, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig an einer Maschine oder Anlage tätig sind. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Informationen über den aktuellen Anlagenzustand können schwerwiegende Folgen haben.

Vor Arbeitsbeginn müssen deshalb unter anderem geklärt werden:

  • Wer ist für welche Arbeiten verantwortlich?
  • Welche Gefährdungen bestehen?
  • Welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen?
  • Wer darf eine Anlage freigeben?
  • Wer koordiniert gleichzeitig stattfindende Tätigkeiten?
  • Wie erfolgt die Kommunikation bei Veränderungen?
  • Welche Notfall- und Rettungsmaßnahmen gelten?

Eine funktionierende Fremdfirmenkoordination ist damit ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Instandhaltungsorganisation.

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Freigabescheine sorgen für klare Verantwortlichkeiten

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Freigabescheine.
Bei Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial helfen sie dabei, den sicheren Zustand einer Maschine oder Anlage nachvollziehbar zu dokumentieren. Gleichzeitig schaffen sie Klarheit darüber, wer welche Schutzmaßnahmen umgesetzt, kontrolliert und freigegeben hat.

Das ist insbesondere relevant bei:

  • Arbeiten an Energieversorgungssystemen,
  • Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Arbeiten in Behältern oder engen Räumen sowie
  • komplexen Instandhaltungsarbeiten mit mehreren Beteiligten.

Im Bereich der Elektrotechnik spielt in diesem Zusammenhang die Durchführungserlaubnis beziehungsweise Freigabe zur Arbeit eine wichtige Rolle.

ROE empfiehlt, Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse eindeutig zu definieren und nachvollziehbar zu dokumentieren. Digitale Lösungen können dabei unterstützen, Freigaben, Zuständigkeiten und Arbeitsschritte einheitlich abzubilden.

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Rettung muss bereits vor Beginn der Arbeiten geplant werden

Instandhaltung findet nicht immer an leicht zugänglichen Arbeitsplätzen statt. Beschäftigte arbeiten beispielsweise in:

  • Behältern,
  • Schächten,
  • Silos,
  • engen Räumen,
  • Dachbereichen oder
  • hochgelegenen Anlagenteilen.

Neben der eigentlichen Tätigkeit können dort zusätzliche Risiken wie Absturz, Sauerstoffmangel, gefährliche Atmosphären oder eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten auftreten.

Die neue DGUV Information 209-015 berücksichtigt deshalb auch die Rettung aus besonderen Arbeitsstellen. Entscheidend ist: Ein Rettungskonzept darf nicht erst entwickelt werden, wenn ein Unfall eingetreten ist.
Zugangswege, Kommunikationsmöglichkeiten, Rettungsmittel und erforderliche Qualifikationen müssen bereits im Rahmen der Arbeitsvorbereitung festgelegt werden.

Manipulation von Schutzeinrichtungen vermeiden

Auch die Manipulation von Schutzeinrichtungen wird in der aktualisierten DGUV Information stärker thematisiert. Werden Schutztüren, Verriegelungen oder andere Sicherheitseinrichtungen umgangen, können vorgesehene Schutzfunktionen ihre Wirkung verlieren. Das Unfallrisiko steigt erheblich.

Gleichzeitig sollte eine wiederkehrende Manipulation nicht ausschließlich als Fehlverhalten einzelner Beschäftigter betrachtet werden. Sie kann auch ein Hinweis darauf sein, dass Arbeitsprozesse, Konstruktion oder organisatorische Vorgaben in der Praxis nicht funktionieren. Treten Manipulationen wiederholt auf, müssen deshalb die Ursachen ermittelt werden. Ziel ist eine technische und organisatorische Lösung, bei der sicheres Arbeiten ohne Umgehung von Schutzmaßnahmen möglich ist.

LMRA: Letzte Risikoprüfung unmittelbar vor Arbeitsbeginn 

Neu aufgenommen wurde außerdem die Last Minute Risk Analysis (LMRA).
Sie ergänzt die bestehende Gefährdungsbeurteilung um einen wichtigen praktischen Schritt: Unmittelbar vor Arbeitsbeginn wird überprüft, ob die geplanten Bedingungen vor Ort tatsächlich noch gegeben sind.

Dabei können beispielsweise folgende Fragen gestellt werden:

  • Ist der Anlagenzustand wie geplant?
  • Sind alle Energiequellen sicher getrennt?
  • Sind neue Gefährdungen hinzugekommen?
  • Arbeiten weitere Personen oder Fremdfirmen im Bereich?
  • Sind die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorhanden und wirksam?
  • Kann die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen sicher begonnen werden?

Gerade bei Instandhaltungsarbeiten können sich Situationen kurzfristig verändern. Die LMRA schafft deshalb eine zusätzliche Sicherheitsebene zwischen der ursprünglichen Planung und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn.

Wiederinbetriebnahme: Die Instandhaltung endet nicht mit der Reparatur

Auch nach Abschluss der eigentlichen Arbeiten bestehen Gefährdungen.
Bei der Wiederinbetriebnahme werden Energiequellen wieder zugeschaltet, Schutzeinrichtungen aktiviert und Maschinenbewegungen erstmals wieder ausgelöst.

Vor dem Neustart muss deshalb geprüft werden, ob:

  • Werkzeuge und Hilfsmittel entfernt wurden,
  • alle Arbeiten vollständig abgeschlossen sind,
  • Schutzvorrichtungen wieder ordnungsgemäß montiert wurden,
  • sich keine Personen mehr im Gefahrenbereich befinden,
  • alle Beteiligten über die Wiederinbetriebnahme informiert wurden und
  • erforderliche Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchgeführt wurden.

Wurden Maschinen oder Anlagen im Rahmen der Instandhaltung technisch verändert, muss zusätzlich bewertet werden, welche Prüfungen oder weitergehenden Maßnahmen vor der Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich sind.

Was bedeutet die neue DGUV Information 209-015 für Unternehmen?

Die neue DGUV Information 209-015 macht deutlich, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen.

Beschäftigte müssen Gefährdungen erkennen, Sicherheitsmaßnahmen verstehen und Arbeiten bei unklaren oder unsicheren Bedingungen eigenständig unterbrechen können. Dafür braucht es eine Unternehmenskultur, in der Sicherheitsbedenken offen angesprochen werden können. Das gilt besonders bei Instandhaltungsarbeiten, bei denen Zeitdruck und ungeplante Störungen schnell dazu führen können, dass etablierte Prozesse verlassen werden. Unterweisung, Qualifikation und klare Verantwortlichkeiten bleiben deshalb zentrale Bestandteile einer rechtssicheren Organisation.

Unternehmen sollten die aktualisierte DGUV Information zum Anlass nehmen, ihre bestehenden Instandhaltungsprozesse systematisch zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf folgenden Fragen liegen:

  1. Sind Gefährdungsbeurteilungen für Instandhaltungsarbeiten aktuell?
  2. Werden alle Energieformen einschließlich möglicher Restenergien berücksichtigt?
  3. Sind Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse eindeutig geregelt?
  4. Ist die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen ausreichend koordiniert?
  5. Sind Rettungskonzepte für besondere Arbeitsstellen vorhanden?
  6. Werden Manipulationen an Schutzeinrichtungen systematisch ausgewertet?
  7. Wird vor Arbeitsbeginn eine ergänzende Bewertung der tatsächlichen Situation durchgeführt?
  8. Ist die Wiederinbetriebnahme als eigener sicherheitsrelevanter Prozess definiert?
  9. Sind Beschäftigte für ihre jeweiligen Tätigkeiten ausreichend qualifiziert und unterwiesen?
  10. Werden alle erforderlichen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert?

Gerade an den Schnittstellen zwischen Maschinensicherheit, Elektrotechnik, Arbeitsschutz und betrieblicher Organisation entstehen in der Praxis häufig Unklarheiten. Diese Schnittstellen sollten deshalb eindeutig geregelt sein.

ROE.: Instandhaltung sicher und rechtssicher organisieren 

Die Anforderungen der DGUV Information 209-015 zeigen, dass sichere Instandhaltung weit über die eigentliche Reparatur einer Maschine hinausgeht.
Gefährdungsbeurteilungen, Qualifikationen, Freigaben, Fremdfirmenkoordination, Arbeitsanweisungen und die elektrotechnische Organisation müssen ineinandergreifen.

ROE unterstützt Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten und Prozesse im Bereich der Elektrotechnik rechtssicher zu organisieren und die Anforderungen aus aktuellen Vorschriften, Normen und Regelwerken in die betriebliche Praxis zu übertragen.

Mit ROE Expert stehen Unternehmen zudem praxisorientierte Dokumente, Vorlagen und Arbeitshilfen zur Verfügung. ROE Check-it unterstützt bei der mobilen und nachvollziehbaren Dokumentation von Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen, Freigaben und weiteren sicherheitsrelevanten Prozessen.

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Die DGUV Information 203-070 richtet sich in erster Linie an zur Prüfung befähigte Personen, Elektrofachkräfte und Verantwortliche, die elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen. Sie erläutert die praktische Umsetzung der wiederkehrenden Prüfungen und ergänzt die normativen Anforderungen der DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.

Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Während früher vor allem Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge oder Kaffeemaschinen geprüft wurden, gehören heute auch Netzteile, Ladegeräte, akkubetriebene Betriebsmittel sowie Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge zum Prüfalltag.

Damit unterstützt die DGUV Information 203-070 Unternehmen dabei, die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher und normgerecht umzusetzen.

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Die wichtigsten Änderungen der DGUV Information 203-070

Mit der Neufassung wurden verschiedene Begriffe, Prüfverfahren und Anwendungsbereiche an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Der Begriff „Arbeitsmittel“ wurde konsequent durch „elektrisches Betriebsmittel“ ersetzt.
  • Die aktuellen Vorgaben der DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 wurden übernommen.
  • Die Messverfahren wurden neu bezeichnet:
    • Direkte Methode
    • Differenzstrommethode
    • Alternative Methode
  • Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand dürfen weiterhin verwendet werden, sofern mögliche Messabweichungen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
  • Die Übersicht der Mess- und Prüfgeräte wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Der Abschnitt über Betriebsmittel mit berührbaren sekundärem Spannungsausgang wurde überarbeitet.
  • Neu aufgenommen wurden Anforderungen an ortsveränderliche Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge.

Diese Änderungen sorgen für mehr Klarheit und schaffen eine einheitliche Grundlage für die Prüfpraxis.

Die DGUV Vorschrift 3: Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel richtig festlegen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, Prüffristen pauschal aus Tabellen oder früheren Prüfprotokollen zu übernehmen. Die DGUV Information 203-070 stellt klar, dass Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel immer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden müssen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen individuell zu bestimmen.

Dabei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Art des elektrischen Betriebsmittels
  • Betriebs- und Umgebungsbedingungen
  • Beanspruchung und Nutzungshäufigkeit
  • Wartungszustand
  • Herstellerangaben
  • Ergebnisse vorheriger Prüfungen

Die in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 genannten Prüffristen dienen daher lediglich als Orientierungshilfe und ersetzen keine individuelle Bewertung.

Neue Anforderungen für Netzteile, Ladegeräte und mobile Ladeleitungen 

Mit der zunehmenden Verbreitung elektrischer Betriebsmittel mit elektronischen Komponenten wurden auch die Prüfanforderungen erweitert.

Für Netzteile und Ladegeräte mit berührbaren sekundärem Spannungsausgang können – abhängig vom Geräteaufbau – zusätzliche Messungen erforderlich sein. Hierzu zählen beispielsweise Isolationswiderstands-, Berührungsstrom- oder Ausgangsspannungsmessungen. Ziel ist es, unsichere oder nicht normgerecht konstruierte Produkte frühzeitig zu erkennen und aus dem Betrieb zu nehmen.

Neu aufgenommen wurde außerdem die Prüfung ortsveränderlicher Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge. Hierbei ist zwischen fest installierten Ladeleitungen an Wallboxen und mobilen Ladeeinrichtungen zu unterscheiden. Mobile Ladeleitungen gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Ladeeinrichtungen mit integrierter Schutz- und Steuertechnik (IC-CPD bzw. ICCB). Neben den üblichen Messungen müssen unter anderem geprüft werden:

Je nach Hersteller können hierfür spezielle Prüfadapter oder geeignete Prüfgeräte erforderlich sein.

Warum die Bewertung der Messergebnisse weiterhin Aufgabe der befähigten Person bleibt

Auch moderne Prüfgeräte können die fachliche Bewertung nicht ersetzen. Die zur Prüfung befähigte Person muss die gemessenen Werte bewerten, Auffälligkeiten erkennen und entscheiden, ob ein elektrisches Betriebsmittel weiterhin sicher betrieben werden darf.

Automatisch erzeugte Messwerte allein reichen nicht aus. Entscheidend ist die fachkundige Beurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzbedingungen und der geltenden Regelwerke. Gerade bei neuen Betriebsmitteln wie mobilen Ladeeinrichtungen gewinnt diese Bewertung zunehmend an Bedeutung.

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Die Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel entwickeln sich kontinuierlich weiter. R.O.E. unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke praxisnah umzusetzen.
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Fazit zur neuen DGUV Vorschrift 203-070

Die überarbeitete DGUV Information 203-070 schafft mehr Klarheit bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie mobile Ladeeinrichtungen oder neue Messverfahren. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Festlegung der Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel weiterhin auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung basiert und die fachliche Bewertung durch eine zur Prüfung befähigte Person unverzichtbar bleibt.

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Isolationsmessung oder Differenzstromüberwachung?

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Die regelmäßige Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Elektrosicherheit. Dabei stellt sich in der Praxis immer häufiger die Frage, ob eine Differenzstromüberwachung die klassische Isolationsmessung ersetzen kann und welche Grenzwerte dabei zu berücksichtigen sind.

Insbesondere im industriellen Umfeld gewinnen kontinuierliche Überwachungssysteme zunehmend an Bedeutung, da sie Fehler frühzeitig erkennen und ungeplante Anlagenstillstände vermeiden können. Dennoch bleibt die fachgerechte Bewertung durch Elektrofachkräfte und befähigte Personen unverzichtbar.

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Wiederkehrende Prüfungen nach DIN VDE 0105

Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Maschinen fällt in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0105-100/A1. Die häufig ebenfalls genannte Maschinen-Norm DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) beschreibt dagegen primär Anforderungen an Herstellung und Erstprüfung von Maschinen. Der spätere Betrieb und die wiederkehrende Prüfung werden dort nicht geregelt.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Unternehmen dazu, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung:

  • Prüffristen,
  • Prüfumfang,
  • geeignete Prüfverfahren
  • und notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen.

Die technische Konkretisierung erfolgt anschließend über die TRBS 1201 sowie die DIN VDE 0105-100. Ziel ist es, den sicheren Sollzustand elektrischer Anlagen dauerhaft zu erhalten.

Isolationsmessung – Grenzwerte und Bedeutung

Die Isolationsmessung gehört zu den wichtigsten Verfahren zur Prüfung elektrischer Anlagen und Maschinen. Dabei wird überprüft, ob Isolierungen ausreichend hohen Widerstand gegenüber Erde oder aktiven Leitern aufweisen.

Gerade die Messung der ISO Grenzwerte sind entscheidend, um gefährliche Isolationsfehler frühzeitig zu erkennen. Zu geringe Isolationswerte können auf folgende Problematiken hinweisen:

  • beschädigte Leitungen,
  • Feuchtigkeit,
  • Alterungsprozesse,
  • Verschmutzungen
  • oder thermische Belastungen.

Die konkreten Grenzwerte müssen stets fachgerecht bewertet werden und hängen ab von:

  • Nennspannung,
  • Anlagenart,
  • Betriebsmitteln
  • und normativen Vorgaben.

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Voraussetzungen für eine Differenzstromüberwachung

Damit eine Differenzstromüberwachung anstelle wiederkehrender Isolationsmessungen eingesetzt werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

Kontinuierliches Monitoring

Die Überwachung muss dauerhaft aktiv sein. Beim Überschreiten definierter Grenzwerte muss unmittelbar eine Meldung erfolgen.

Bewertung durch Elektrofachkräfte

Die Meldungen dürfen nicht automatisiert ignoriert werden. Eine Elektrofachkraft oder befähigte Person muss die Situation bewerten und geeignete Maßnahmen einleiten.

Erstmalige Isolationsmessung bleibt Pflicht

Wichtig: Auch bei vorhandener Differenzstromüberwachung müssen die überwachten Stromkreise mindestens einmal einer vollständigen Isolationsmessung unterzogen werden.

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Welche Grenzwerte gelten für Differenzströme? 

Ein fester allgemein gültiger Grenzwert existiert nicht. Die maximale Obergrenze liegt gemäß DIN EN 61140 (VDE 0140-1) bei 5 % des Außenleiterstroms.

In der Praxis ist jedoch weniger der absolute Wert entscheidend, sondern vielmehr die Veränderung gegenüber dem Normalzustand. Moderne Systeme zur Differenzstromüberwachung arbeiten daher häufig mit intelligenten Algorithmen zur Trendanalyse und Fehlerfrüherkennung.

Die Festlegung sinnvoller Grenzwerte obliegt letztlich der fachlichen Bewertung durch die befähigte Person.

R.O.E. – Ihr Partner für rechtssichere Elektrosicherheit

Die klassische Isolationsmessung bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Elektrosicherheit. Gleichzeitig bietet die kontinuierliche Differenzstromüberwachung erhebliche Vorteile für moderne Instandhaltungsstrategien.

Die Bewertung von Isolationsmessungsgrenzwerten, die Einführung einer geeigneten Differenzstromüberwachung sowie die normgerechte Umsetzung der DIN VDE 0105-100 erfordern umfassende Fachkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik.

R.O.E. unterstützt Unternehmen dabei:

  • rechtssichere Prüfkonzepte zu entwickeln,
  • Gefährdungsbeurteilungen umzusetzen,
  • Prüfstrategien zu definieren
  • und organisatorische Verantwortung klar zu strukturieren.

Gerade im Bereich moderner Prüf- und Überwachungskonzepte zeigt sich, dass technische Lösungen nur dann wirksam sind, wenn sie fachlich bewertet und organisatorisch sauber eingebunden werden.

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DIN VDE 0105-100 – Was jetzt auf die Praxis zukommt

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DIN VDE 0105-100 – Was jetzt auf die Praxis zukommt

Die DIN VDE 0105 Teil 100 ist das zentrale Regelwerk für den Betrieb elektrischer Anlagen in der VDE Elektrotechnik. Wer Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen trägt, kommt an der VDE 0105-100 nicht vorbei. Sie definiert organisatorische, technische und personelle Anforderungen für das sichere Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.
Aktuell zeichnet sich eine grundlegende Weiterentwicklung der europäischen Grundlage ab – mit spürbaren Auswirkungen auf die zukünftige nationale Umsetzung der DIN VDE 0105-100.

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Die Europäische Grundlage der DIN VDE 0105-100

Die europäische Normungsorganisation CENELEC ist für die elektrotechnische Normung zuständig. Innerhalb der CENELEC definiert das Technische Gremium BTTF 62-3 die Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen.
Zentrale europäische Grundlagen sind:

  • EN 50110-1 (VDE 0105-1) – Mindestanforderungen
  • EN 50110-2 (VDE 0105-2) – Nationale Abweichungen

Diese bilden die Basis für die deutsche Umsetzung in der DIN VDE 0105-100. Im Jahr 2023 wurde die EN 50110-1 überarbeitet. Die deutsche Übernahme erschien im November 2024 als DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2024-11.
Wichtig für die Praxis: Die aktuell gültige DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) in der Fassung 2015-10 mit Änderung A1:2017-06 bleibt verbindlich, bis das zuständige Normungskomitee DKE/K 224 eine neue Ausgabe veröffentlicht.

Frist zur Anpassung nationaler Normen

CENELEC hat beschlossen, dass nationale Normen, die der neuen europäischen Fassung widersprechen, spätestens bis zum 29. Mai 2026 zurückgezogen werden müssen.
Für Deutschland bedeutet das: Die DIN VDE 0105-100 wird bis zu diesem Zeitpunkt angepasst werden müssen.

Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen – insbesondere im organisatorischen Bereich der VDE Elektrotechnik.

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Welche Änderungen zeichnen sich bei VDE 0105-100 ab?

1. Vier Arbeitsverfahren statt drei Arbeitsmethoden

Die bisher bekannten drei Arbeitsmethoden werden künftig in vier klar definierte Arbeitsverfahren überführt:

  • Arbeiten im spannungsfreien Zustand
  • Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Arbeiten innerhalb der Annäherungszone
  • Arbeiten außerhalb der Annäherungszone

Die bisherige Kategorie „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ wird damit präziser gefasst. Die Annäherungszone erhält eine deutlich strukturiertere Bedeutung.

2. Neubewertung der Mindestarbeitsabstände

Die Mindestarbeitsabstände nach DIN VDE 0105-100 werden künftig nicht mehr ausschließlich tabellarisch betrachtet.

Zusätzlich zur Spannungshöhe sind zu berücksichtigen:

  • ergonomische Faktoren
  • Leitfähigkeit von Werkzeugen
  • Leitfähigkeit verwendeter Ausrüstung
  • reale Arbeitsbedingungen

Die Abstandsbetrachtung wird praxisnäher – aber auch komplexer.

3. Einführung englischer Rollenbezeichnungen

Im Zuge der stärkeren europäischen Harmonisierung werden voraussichtlich folgende Abkürzungen eingeführt:

Damit wird die VDE Elektrotechnik stärker europäisch ausgerichtet – auch organisatorisch.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn die neue DIN VDE 0105-100 noch nicht veröffentlicht ist, ist die Richtung eindeutig.
Unternehmen sollten perspektivisch prüfen:

  • bestehende Arbeitsanweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Schulungskonzepte
  • interne Rollenmodelle
  • Organisationsstrukturen im Bereich VDE Elektrotechnik

Die kommende Fassung der VDE 0105-100 wird organisatorische Klarheit stärker einfordern.

Bei R.O.E Expert bereiten wir uns bereits aktiv auf die Änderungen der DIN VDE 0105-100 vor. Derzeit werden alle relevanten Arbeitsanweisungen, Organisationsdokumente und Gefährdungsbeurteilungen schrittweise an die neuen Anforderungen angepasst – insbesondere im Hinblick auf:

  • Annäherungszonen
  • Mindestarbeitsabstand DWV
  • neue Rollenbezeichnungen
  • Struktur der Arbeitsverfahren

Ein Beispiel für ein bereits angepasstes Dokument finden Sie hier:

 

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Fazit: Die DIN VDE 0105-100 ist in Bewegung

Die anstehende Überarbeitung der DIN VDE 0105-100 ist mehr als eine redaktionelle Anpassung.
Sie bringt strukturelle Änderungen bei:

  • Arbeitsverfahren
  • Abstandsregeln
  • Rollenverständnis
  • organisatorischer Verantwortung

Auch wenn die nationale Umsetzung noch läuft, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich strategisch vorzubereiten.Die VDE 0105 Teil 100 bleibt das zentrale Regelwerk für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen – und wird künftig noch stärker europäisch harmonisiert sein.

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OrtsveraenderlicheGeraete

Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte wichtig?

Ortsveränderliche Geräte sind im Arbeitsalltag besonders hohen Belastungen ausgesetzt. Durch häufige Nutzung und Bewegung entstehen schneller Schäden.

Die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten hilft dabei:

  • Stromunfälle zu vermeiden
  • Brandrisiken zu reduzieren
  • gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
  • Ausfallzeiten zu minimieren

Gesetzliche Grundlagen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN VDE Normen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.

Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt in mehreren Schritten:

1. Sichtprüfung

Kontrolle auf äußere Schäden wie:

  • beschädigte Kabel
  • defekte Stecker
  • fehlende Schutzteile

Hier ist außerdem die Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln wichtig.

2. Messprüfung

Durchführung elektrischer Messungen von wie zum Beispiel:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Ableitstrom

3. Funktionsprüfung

Überprüfung, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation durchgeführt werden.

4. Dokumentation

Alle Ergebnisse werden dokumentiert und das Gerät erhält eine Prüfplakette.

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Prüffristen für ortsveränderliche Geräte

Die Prüffristen hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Einsatzbereich (Büro, Baustelle, Industrie)
  • Nutzungshäufigkeit
  • Umgebungsbedingungen

Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel häufiger geprüft als ortsfeste elektrische Anlagen, da das Risiko von Beschädigungen höher ist.
Ortsfeste elektrische Anlagen können beispielsweise Schaltschränke, Verteilungen oder Gebäudeinstallationen sein.

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Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts und steht im Zusammenhang mit:

  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  • Instandhaltungsmaßnahmen an Schaltgerätekombinationen
  • Sicht- und Funktionskontrollen im Arbeitsalltag
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Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Der Umbau oder die Erweiterung einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist mit zahlreichen gesetzlichen und normativen Anforderungen verbunden. Unternehmen müssen dabei sicherstellen, dass alle Änderungen an der Schaltgerätekombination den geltenden technischen Regeln, Normen und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die Komplexität der Vorschriftenlage zeigt sich bereits in der Vielzahl der relevanten Gesetze, Richtlinien und Normen.

Schaltgerät

Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination können je nach Anwendungsfall insbesondere folgende Vorschriften relevant sein:

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • 1. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Verordnung über elektrische Betriebsmittel (nationale Umsetzung der EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35)
  • 9. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Maschinenverordnung (nationale Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • EN 60204-1 (VDE 0113-1) – Sicherheit von Maschinen, elektrische Ausrüstung
  • EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Diese Vorschriften verdeutlichen die hohe Komplexität bei Änderungen oder Erweiterungen einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination.

Muss nach dem Umbau einer Schaltgerätekombination eine neue CE-Kennzeichnung erfolgen?

Im Zusammenhang mit Änderungen an einer Schaltgerätekombination wird häufig vermutet, dass automatisch ein neuer CE-Konformitätsprozess gestartet werden muss. Das ist jedoch nur in bestimmten Fällen erforderlich.

Ein neuer CE-Konformitätsprozess wird nur ausgelöst, wenn:

  1. ein neues Produkt hergestellt und erstmals in Verkehr gebracht wird
  2. ein nicht CE-gekennzeichnetes Produkt erstmals auf dem Markt bereitgestellt wird
  3. eine wesentliche Veränderung vorgenommen wird

Die ersten beiden Punkte können bei einem Umbau im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme in der Regel ausgeschlossen werden.

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Der Blue Guide der Europäischen Kommission (2016) beschreibt eine wesentliche Veränderung wie folgt:

„Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden.“

Wird eine solche wesentliche Veränderung an einer Schaltgerätekombination durchgeführt, gilt die Anlage rechtlich als neues Produkt. Die Person oder das Unternehmen, das die Änderung vornimmt, wird in diesem Fall zum Hersteller mit allen entsprechenden Verpflichtungen.

Vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollte daher geprüft und dokumentiert werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Zur Unterstützung dieser Bewertung veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09. April 2015 ein Interpretationspapier zum Thema: „Wesentliche Veränderung von Maschinen“
Dieses enthält ein Bewertungsschema zur systematischen Beurteilung der Änderungen.

Anforderungen bei Umbauten einer Schaltgerätekombination

Wenn eine Schaltgerätekombination umgebaut oder erweitert wird, muss sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Errichtung den damals geltenden Errichtungsnormen entsprochen haben. Zusätzlich muss durch wiederkehrende Prüfungen weiterhin nachgewiesen werden, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

In diesem Zusammenhang wird nicht primär die Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie angewendet, sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese legt fest, welche Anforderungen bei Instandhaltungsmaßnahmen an Arbeitsmitteln zu erfüllen sind.

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Pflicht zur Instandhaltungsmaßnahme nach BetrSichV

Der Arbeitgeber ist gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Arbeitsmittel – dazu gehören auch Schaltgerätekombinationen – während ihrer gesamten Verwendungsdauer den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Neben wiederkehrenden Prüfungen gehören auch die regelmäßige Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen gewährleisten.

Technische Anforderungen bei Änderungen an Schaltgerätekombinationen

Bei Umbauten oder Erweiterungen müssen stets die aktuellen anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden.
Für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination ist insbesondere folgende Norm relevant:

EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Allgemeine Festlegungen

Zusätzlich können je nach Anwendung auch folgende Normen relevant sein:

  • EN 61439-2 bis 7 (produktspezifische Teile)
  • EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen)

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Wichtige Maßnahmen bei Umbauten und Erweiterungen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollten unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bewertung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt
  • Erstellung einer Risiko- bzw. Gefährdungsbeurteilung
  • Einbindung des Herstellers der Anlage, wenn erforderlich
  • Auswahl geeigneter Bauteile und Komponenten gemäß Normen
  • Berücksichtigung der Herstellervorgaben und technischen Dokumentation
  • Nachweis der thermischen Belastung bzw. Erwärmung
  • normgerechte Installation der Komponenten
  • Prüfung der betroffenen Stromkreise und Funktionen
  • Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
  • Anpassung der technischen Dokumentation der Anlage

Dazu gehören insbesondere:

  • Aktualisierung der Schaltpläne
  • Anpassung der Betriebsanleitung
  • Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahme

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