Neue DGUV Information 209-015: Instandhaltung an Maschinen und Anlagen
Neue DGUV Information 209-015: Instandhaltung an Maschinen und Anlagen
Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die Maschinen und Anlagen warten, inspizieren, instand setzen oder verändern. Sie unterstützt dabei, typische Gefährdungen während der Instandhaltung frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Besonders relevant ist sie für Arbeiten außerhalb des regulären Betriebs, bei denen beispielsweise Schutzeinrichtungen geöffnet, Energiequellen getrennt oder Arbeiten direkt im Gefahrenbereich durchgeführt werden.
DGUV Information 209-015: Was hat sich 2026 geändert?
Die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen gehört zu den Tätigkeiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial. Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung finden häufig außerhalb des normalen Betriebszustands einer Maschine statt. Schutzeinrichtungen werden geöffnet, Anlagen stillgelegt oder in Sonderbetriebsarten betrieben und Beschäftigte müssen Bereiche betreten, die während des regulären Betriebs nicht zugänglich sind.
Die DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“ wurde deshalb umfassend überarbeitet. Die aktuelle Ausgabe vom Juni 2026 betrachtet nicht nur die eigentliche Durchführung der Arbeiten, sondern den gesamten Instandhaltungsprozess – von der Planung über die sichere Durchführung bis hin zur Wiederinbetriebnahme.
Neu beziehungsweise stärker berücksichtigt werden insbesondere:
- der Umgang mit Restenergien,
- die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen,
- Freigabescheine und Freigabeprozesse,
- Zugang und Rettung an besonderen Arbeitsstellen,
- die Manipulation von Schutzeinrichtungen,
- die Last Minute Risk Analysis (LMRA),
- die sichere Wiederinbetriebnahme sowie
- menschliches Verhalten und Sicherheitskultur.
Damit rücken neben den technischen Gefährdungen insbesondere organisatorische Schnittstellen und menschliche Faktoren stärker in den Fokus.
“Wir setzen Check-it nicht nur für Protokolle, Checklisten, Arbeitsfreigaben, Logbücher, etc. ein, sondern auch zum Qualifikationsnachweis von Nachunternehmen und Mitarbeitern, zur Risikoanalyse vor Ort sowie zur Anlagen- und Datenaufnahme ein. Die Möglichkeit auch Fotos abzulegen, ist für uns sehr wichtig. Die Check-it APP ist flexibel, unterstützt unsere Anforderungen, ist jederzeit über PC, Tablet oder Handy verfügbar und erfährt bei unseren Mitarbeitenden eine wachsende Akzeptanz.”
Detlev Kapteina
Koordinator der Elektroverantwortlichen ENGIE Deutschland
In der Instandhaltung ist die App vielseitig einsetzbar. Alles wird direkt mit dem Smartphone dokumentiert und versendet – das ist wirklich sehr praktisch. Was früher auf Papier oder in Excel war, ist jetzt digital in der Hosentasche verfügbar. Das macht die Inspektionen effizienter, und unsere Mitarbeitende sind sehr froh darüber.
Johannes Brack
Head of Maintenance HARTING Technologiegruppe
„Wir nutzen die Check-it App für Sicherheitsunterweisungen externer Dienstleister. Durch das Baukastenprinzip können wir Checklisten auf unsere Bedürfnisse anpassen und sparen uns dadurch den Papierkrieg.“
Marco Issler
Gebäudemanagement & VEFK TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG
“Man kann schon sagen, dass Check-it ein „Drei-in-eins-Programm“ ist – während der Prüfung kann man Fotos hinzufügen, unterschreiben und anschließend das PDF generieren. Sobald das PDF generiert ist, ist es schreibgeschützt, und wenn man es synchronisiert, werden die Daten direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Es spart uns sehr viel Zeit im Vergleich dazu, alles manuell per PDF zu erledigen.”
Mehmet Tekdemir
Geschäftsführer Elektro Tekdemir
„Ich hätte nie gedacht, dass Elektrodokumentation wirklich Spaß machen könnte! R. O. E. Online hat das mit seinen Tools geschafft. Die dadurch gewonnene Zeit im Tagesgeschäft ist enorm, verbunden mit einem Gefühl von Rechtssicherheit und bestem Schutz für meiner Mitarbeiter.“
Stefan Windirsch
Teamleiter Anlagenoptimierung, Brose Fahrzeugteile
„Die einfache Bedienbarkeit, regelmäßige Aktualisierung der Inhalte und die Abrufbarkeit für die jeweiligen Tätigkeiten unserer EFKs sowie die einfache Zugriffsverwaltung haben uns überzeugt“
Ulrich Voigt,
Elektro- und Leittechnik, Germany Vattenfall Wasserkraft GmbH
“Wir müssen in unserer Firma eine Menge Checklisten und Freigaben ausfüllen und verbringen damit eine Menge Zeit. Wenn wir mit der App arbeiten, sparen wir uns diese, weil man gleich alles in der Tasche hat. Man gehst zu einer Instandhaltung, man siehst was das Problem ist… Ich fülle gleich die richtige Checkliste aus, die Freigabe zur Arbeit, hier ist sie, ich versende sie – fertig. Es ist so einfach.”
Dominik Grentz
Verantwortliche Elektrofachkraft MARS
Ich bin mit der Kommunikation und der gesamten Zusammenarbeit sehr zufrieden, die bereits nach der ersten Kontaktaufnahme super funktioniert hat. Mir wurde genug Freiraum gelassen, um die App erst einmal in Ruhe zu testen. Seitdem ich die App nutze und meinen Kunden zur Verfügung stelle, habe ich eine sehr gute Unterstützung erfahren
Manuel Trimpop,
Geschäftsführer Dielex GmbH
“Wir nutzten die Check-It App in fast allen Aspekten des Arbeitsschutzes. Die größte Anwendung findet sie in Sicherheitsbegehungen, bei Prüfprotokollen und Fremdfirmenkoordinatoren Tätigkeiten. Die Möglichkeit der Fotodokumentation steigert die Qualität jeder Begehung und erfreut sich großer Akzeptanz. Eigene Checklisten lassen sich schnell und unkompliziert anlegen."
Christian Hagemoser,
Infrastructure Services Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
Warum sind Instandhaltungsarbeiten besonders gefährlich?
Während des Normalbetriebs einer Maschine sind Arbeitsabläufe, Schutzsysteme und Zugangsbereiche in der Regel eindeutig definiert. Bei einer Instandhaltung verändert sich dieser Zustand. Beschäftigte können beispielsweise mit beweglichen Maschinenteilen, elektrischer Energie, hydraulischem oder pneumatischem Druck, heißen Oberflächen, Gefahrstoffen oder Absturzgefahren in Kontakt kommen.
Ein entscheidender Grundsatz lautet deshalb: Sichere Instandhaltung beginnt nicht erst mit der Reparatur. Bereits bei der Planung und Beschaffung einer Maschine sollten spätere Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden. Sichere Zugänge, wartungsfreundliche Konstruktionen und eindeutig trennbare Energiequellen können das Gefährdungspotenzial später erheblich reduzieren.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der sicheren Instandhaltung von Maschinen
Vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme müssen die vorhandenen Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet hierfür die zentrale Grundlage.
Dabei darf nicht ausschließlich die Maschine betrachtet werden. In die Bewertung gehören auch:
- Arbeitsumgebung,
- eingesetzte Arbeitsmittel,
- Energiequellen,
- beteiligte Beschäftigte,
- Qualifikation der ausführenden Personen,
- parallele Tätigkeiten,
- Fremdfirmen,
- mögliche Änderungen des Anlagenzustands und
- besondere Zugangs- oder Rettungssituationen.
Gerade bei komplexen Instandhaltungsmaßnahmen müssen zudem Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe eindeutig festgelegt sein.
Restenergien: Ausschalten bedeutet nicht automatisch gefahrlos
Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen DGUV Information 209-015 ist der Umgang mit Restenergien. Eine ausgeschaltete Maschine ist nicht zwangsläufig frei von gefährlichen Energien. Auch nach der Trennung von der Energieversorgung können beispielsweise noch vorhanden sein:
- elektrische Ladungen in Kondensatoren,
- hydraulischer Druck,
- pneumatischer Druck,
- gespannte Federn,
- angehobene oder nachlaufende Maschinenteile,
- gespeicherte mechanische Energie oder
- thermische Energie.
Vor Beginn der Arbeiten müssen deshalb nicht nur die Energiequellen getrennt, sondern auch mögliche Restenergien identifiziert und sicher beherrscht werden. Im Bereich der Elektrotechnik kommt insbesondere dem Feststellen der Spannungsfreiheit innerhalb der 5 Sicherheitsregeln eine zentrale Bedeutung zu. Elektrische Gefährdungen sind häufig nicht unmittelbar wahrnehmbar. Entsprechend müssen die erforderlichen elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.
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Fremdfirmen bei der Instandhaltung richtig koordinieren
Instandhaltungsarbeiten werden in vielen Unternehmen nicht ausschließlich durch eigene Beschäftigte durchgeführt. Externe Serviceunternehmen, Monteure und Spezialfirmen sind regelmäßig beteiligt.
Die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen wurde deshalb in der neuen DGUV Information 209-015 stärker berücksichtigt.
Eine besondere Gefährdung entsteht, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig an einer Maschine oder Anlage tätig sind. Unklare Zuständigkeiten oder fehlende Informationen über den aktuellen Anlagenzustand können schwerwiegende Folgen haben.
Vor Arbeitsbeginn müssen deshalb unter anderem geklärt werden:
- Wer ist für welche Arbeiten verantwortlich?
- Welche Gefährdungen bestehen?
- Welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen?
- Wer darf eine Anlage freigeben?
- Wer koordiniert gleichzeitig stattfindende Tätigkeiten?
- Wie erfolgt die Kommunikation bei Veränderungen?
- Welche Notfall- und Rettungsmaßnahmen gelten?
Eine funktionierende Fremdfirmenkoordination ist damit ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Instandhaltungsorganisation.
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Freigabescheine sorgen für klare Verantwortlichkeiten
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Freigabescheine.
Bei Arbeiten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial helfen sie dabei, den sicheren Zustand einer Maschine oder Anlage nachvollziehbar zu dokumentieren. Gleichzeitig schaffen sie Klarheit darüber, wer welche Schutzmaßnahmen umgesetzt, kontrolliert und freigegeben hat.
Das ist insbesondere relevant bei:
- Arbeiten an Energieversorgungssystemen,
- Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen,
- Arbeiten in Behältern oder engen Räumen sowie
- komplexen Instandhaltungsarbeiten mit mehreren Beteiligten.
Im Bereich der Elektrotechnik spielt in diesem Zusammenhang die Durchführungserlaubnis beziehungsweise Freigabe zur Arbeit eine wichtige Rolle.
ROE empfiehlt, Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse eindeutig zu definieren und nachvollziehbar zu dokumentieren. Digitale Lösungen können dabei unterstützen, Freigaben, Zuständigkeiten und Arbeitsschritte einheitlich abzubilden.
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Rettung muss bereits vor Beginn der Arbeiten geplant werden
Instandhaltung findet nicht immer an leicht zugänglichen Arbeitsplätzen statt. Beschäftigte arbeiten beispielsweise in:
- Behältern,
- Schächten,
- Silos,
- engen Räumen,
- Dachbereichen oder
- hochgelegenen Anlagenteilen.
Neben der eigentlichen Tätigkeit können dort zusätzliche Risiken wie Absturz, Sauerstoffmangel, gefährliche Atmosphären oder eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten auftreten.
Die neue DGUV Information 209-015 berücksichtigt deshalb auch die Rettung aus besonderen Arbeitsstellen. Entscheidend ist: Ein Rettungskonzept darf nicht erst entwickelt werden, wenn ein Unfall eingetreten ist.
Zugangswege, Kommunikationsmöglichkeiten, Rettungsmittel und erforderliche Qualifikationen müssen bereits im Rahmen der Arbeitsvorbereitung festgelegt werden.
Manipulation von Schutzeinrichtungen vermeiden
Auch die Manipulation von Schutzeinrichtungen wird in der aktualisierten DGUV Information stärker thematisiert. Werden Schutztüren, Verriegelungen oder andere Sicherheitseinrichtungen umgangen, können vorgesehene Schutzfunktionen ihre Wirkung verlieren. Das Unfallrisiko steigt erheblich.
Gleichzeitig sollte eine wiederkehrende Manipulation nicht ausschließlich als Fehlverhalten einzelner Beschäftigter betrachtet werden. Sie kann auch ein Hinweis darauf sein, dass Arbeitsprozesse, Konstruktion oder organisatorische Vorgaben in der Praxis nicht funktionieren. Treten Manipulationen wiederholt auf, müssen deshalb die Ursachen ermittelt werden. Ziel ist eine technische und organisatorische Lösung, bei der sicheres Arbeiten ohne Umgehung von Schutzmaßnahmen möglich ist.
LMRA: Letzte Risikoprüfung unmittelbar vor Arbeitsbeginn
Neu aufgenommen wurde außerdem die Last Minute Risk Analysis (LMRA).
Sie ergänzt die bestehende Gefährdungsbeurteilung um einen wichtigen praktischen Schritt: Unmittelbar vor Arbeitsbeginn wird überprüft, ob die geplanten Bedingungen vor Ort tatsächlich noch gegeben sind.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen gestellt werden:
- Ist der Anlagenzustand wie geplant?
- Sind alle Energiequellen sicher getrennt?
- Sind neue Gefährdungen hinzugekommen?
- Arbeiten weitere Personen oder Fremdfirmen im Bereich?
- Sind die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vorhanden und wirksam?
- Kann die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen sicher begonnen werden?
Gerade bei Instandhaltungsarbeiten können sich Situationen kurzfristig verändern. Die LMRA schafft deshalb eine zusätzliche Sicherheitsebene zwischen der ursprünglichen Planung und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn.
Wiederinbetriebnahme: Die Instandhaltung endet nicht mit der Reparatur
Auch nach Abschluss der eigentlichen Arbeiten bestehen Gefährdungen.
Bei der Wiederinbetriebnahme werden Energiequellen wieder zugeschaltet, Schutzeinrichtungen aktiviert und Maschinenbewegungen erstmals wieder ausgelöst.
Vor dem Neustart muss deshalb geprüft werden, ob:
- Werkzeuge und Hilfsmittel entfernt wurden,
- alle Arbeiten vollständig abgeschlossen sind,
- Schutzvorrichtungen wieder ordnungsgemäß montiert wurden,
- sich keine Personen mehr im Gefahrenbereich befinden,
- alle Beteiligten über die Wiederinbetriebnahme informiert wurden und
- erforderliche Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchgeführt wurden.
Wurden Maschinen oder Anlagen im Rahmen der Instandhaltung technisch verändert, muss zusätzlich bewertet werden, welche Prüfungen oder weitergehenden Maßnahmen vor der Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich sind.
Was bedeutet die neue DGUV Information 209-015 für Unternehmen?
Die neue DGUV Information 209-015 macht deutlich, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen.
Beschäftigte müssen Gefährdungen erkennen, Sicherheitsmaßnahmen verstehen und Arbeiten bei unklaren oder unsicheren Bedingungen eigenständig unterbrechen können. Dafür braucht es eine Unternehmenskultur, in der Sicherheitsbedenken offen angesprochen werden können. Das gilt besonders bei Instandhaltungsarbeiten, bei denen Zeitdruck und ungeplante Störungen schnell dazu führen können, dass etablierte Prozesse verlassen werden. Unterweisung, Qualifikation und klare Verantwortlichkeiten bleiben deshalb zentrale Bestandteile einer rechtssicheren Organisation.
Unternehmen sollten die aktualisierte DGUV Information zum Anlass nehmen, ihre bestehenden Instandhaltungsprozesse systematisch zu überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf folgenden Fragen liegen:
- Sind Gefährdungsbeurteilungen für Instandhaltungsarbeiten aktuell?
- Werden alle Energieformen einschließlich möglicher Restenergien berücksichtigt?
- Sind Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse eindeutig geregelt?
- Ist die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen ausreichend koordiniert?
- Sind Rettungskonzepte für besondere Arbeitsstellen vorhanden?
- Werden Manipulationen an Schutzeinrichtungen systematisch ausgewertet?
- Wird vor Arbeitsbeginn eine ergänzende Bewertung der tatsächlichen Situation durchgeführt?
- Ist die Wiederinbetriebnahme als eigener sicherheitsrelevanter Prozess definiert?
- Sind Beschäftigte für ihre jeweiligen Tätigkeiten ausreichend qualifiziert und unterwiesen?
- Werden alle erforderlichen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert?
Gerade an den Schnittstellen zwischen Maschinensicherheit, Elektrotechnik, Arbeitsschutz und betrieblicher Organisation entstehen in der Praxis häufig Unklarheiten. Diese Schnittstellen sollten deshalb eindeutig geregelt sein.
ROE.: Instandhaltung sicher und rechtssicher organisieren
Die Anforderungen der DGUV Information 209-015 zeigen, dass sichere Instandhaltung weit über die eigentliche Reparatur einer Maschine hinausgeht.
Gefährdungsbeurteilungen, Qualifikationen, Freigaben, Fremdfirmenkoordination, Arbeitsanweisungen und die elektrotechnische Organisation müssen ineinandergreifen.
ROE unterstützt Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten und Prozesse im Bereich der Elektrotechnik rechtssicher zu organisieren und die Anforderungen aus aktuellen Vorschriften, Normen und Regelwerken in die betriebliche Praxis zu übertragen.
Mit ROE Expert stehen Unternehmen zudem praxisorientierte Dokumente, Vorlagen und Arbeitshilfen zur Verfügung. ROE Check-it unterstützt bei der mobilen und nachvollziehbaren Dokumentation von Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen, Freigaben und weiteren sicherheitsrelevanten Prozessen.
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