Unterweisung im Arbeitsschutz – Pflicht, Ablauf und Inhalte

Unterweisung im Arbeitsschutz – Pflicht, Ablauf und Inhalte

Unterweisung im Arbeitsschutz – Pflicht, Ablauf und Inhalte

Die Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Arbeitsschutzsystems. Sie beschreibt den gezielten Austausch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei dem sicherheitsrelevante Verhaltensweisen vermittelt und besprochen werden.

Im Rahmen einer Sicherheitsunterweisung werden alle wichtigen Informationen so erklärt, dass sie für jeden Mitarbeiter verständlich, anschaulich und nachvollziehbar sind.

Ziel der Unterweisung im Arbeitsschutz ist es, dass:

  • Schutzmaßnahmen verstanden werden
  • Sicherheitsregeln eingehalten werden
  • Risiken frühzeitig erkannt werden
  • sicheres Verhalten im Arbeitsalltag etabliert wird

Nur wenn Mitarbeiter die Inhalte verstehen und akzeptieren, kann die Arbeitssicherheit im Unternehmen nachhaltig verbessert werden.

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Warum sind Unterweisungen im Arbeitsschutz wichtig?

Eine regelmäßige Unterweisung im Arbeitsschutz ist entscheidend für einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen. Die Sicherheit im Unternehmen hängt nicht ausschließlich von technischen Maßnahmen ab, sondern maßgeblich vom Verhalten der Mitarbeiter.

Damit Mitarbeiter sicher handeln können, müssen sie umfassend informiert werden über:

  • Arbeitsabläufe und Tätigkeiten
  • mögliche Gefahren am Arbeitsplatz
  • geeignete Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitskennzeichnungen
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen

Die Sicherheitsunterweisung stellt sicher, dass alle Beteiligten die notwendigen Informationen erhalten und im Ernstfall richtig reagieren können.

Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung

Die Pflicht zur Unterweisung in der Arbeitssicherheit ist gesetzlich klar geregelt.

Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14
  • DGUV Vorschrift 1 § 4
  • DGUV Vorschrift 9 § 5

Diese Regelwerke verpflichten den Unternehmer, alle Mitarbeiter sowie weitere Personen wie:

so zu unterweisen, dass sie sich am Arbeitsplatz und auf den betrieblichen Wegen sicher und gefahrlos bewegen und verhalten können.

Wann muss eine Unterweisung durchgeführt werden?

Die jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz ist verpflichtend und muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Darüber hinaus gibt es weitere Anlässe für eine Sicherheitsunterweisung:

  • bei Neueinstellung von Mitarbeitern
  • bei Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereichs
  • vor Aufnahme neuer oder ungewohnter Tätigkeiten
  • bei Änderungen von Arbeitsabläufen
  • bei Arbeiten in besonderen Situationen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen oder Störungssuche)
  • bei erkennbar unsicherem Verhalten
  • nach Unfällen oder besonderen Ereignissen
  • bei konkreten Rückfragen von Mitarbeitern

Diese zusätzlichen Unterweisungen stellen sicher, dass Mitarbeiter jederzeit auf dem aktuellen Stand der Arbeitssicherheit sind. Für Jugendliche, wie beispielsweise Auszubildende und Praktikanten, gelten andere Anforderungen und Intervalle.

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Inhalte einer Sicherheitsunterweisung

Eine Unterweisung in der Arbeitssicherheit sollte alle relevanten Themen abdecken, die für die jeweilige Tätigkeit notwendig sind.

Typische Inhalte sind:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • richtige Nutzung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Verhalten im Notfall
  • betriebliche Sicherheitsregeln
  • spezifische Risiken einzelner Tätigkeiten

Die Inhalte müssen dabei immer auf den konkreten Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein

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Dokumentation der Unterweisung

Grundsätzlich sollten alle durchgeführten Unterweisungen im Arbeitsschutz dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass der Vorgesetzte seiner gesetzlichen Pflicht zur Unterweisung Arbeitsschutz nachgekommen ist.

Wichtige Punkte der Dokumentation:

  • Datum der Unterweisung
  • Inhalte der Unterweisung
  • Name des Unterweisenden
  • Teilnehmerliste
  • Unterschrift aller Beteiligten

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist eine Dokumentation der Sicherheitsunterweisung ausdrücklich vorgeschrieben.

Warum sind Unterweisungen im Arbeitsschutz wichtig?

Eine regelmäßige Unterweisung im Arbeitsschutz ist entscheidend für einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen. Die Sicherheit im Unternehmen hängt nicht ausschließlich von technischen Maßnahmen ab, sondern maßgeblich vom Verhalten der Mitarbeiter.

Damit Mitarbeiter sicher handeln können, müssen sie umfassend informiert werden über:

  • Arbeitsabläufe und Tätigkeiten
  • mögliche Gefahren am Arbeitsplatz
  • geeignete Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitskennzeichnungen
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen

Die Sicherheitsunterweisung stellt sicher, dass alle Beteiligten die notwendigen Informationen erhalten und im Ernstfall richtig reagieren können.

Bedeutung der Unterweisung für die Arbeitssicherheit

Die Unterweisung ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems.

Sie trägt dazu bei:

  • Arbeitsunfälle zu vermeiden
  • Gesundheitsrisiken zu reduzieren
  • gesetzliche Anforderungen einzuhalten
  • das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu stärken

Nur durch regelmäßige und verständliche Unterweisungen im Arbeitsschutz kann ein dauerhaft sicherer Betrieb gewährleistet werden.

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DIN VDE 0105-100 – Was jetzt auf die Praxis zukommt

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DIN VDE 0105-100 – Was jetzt auf die Praxis zukommt

Die DIN VDE 0105 Teil 100 ist das zentrale Regelwerk für den Betrieb elektrischer Anlagen in der VDE Elektrotechnik. Wer Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen trägt, kommt an der VDE 0105-100 nicht vorbei. Sie definiert organisatorische, technische und personelle Anforderungen für das sichere Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.
Aktuell zeichnet sich eine grundlegende Weiterentwicklung der europäischen Grundlage ab – mit spürbaren Auswirkungen auf die zukünftige nationale Umsetzung der DIN VDE 0105-100.

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Die Europäische Grundlage der DIN VDE 0105-100

Die europäische Normungsorganisation CENELEC ist für die elektrotechnische Normung zuständig. Innerhalb der CENELEC definiert das Technische Gremium BTTF 62-3 die Anforderungen an den Betrieb elektrischer Anlagen.
Zentrale europäische Grundlagen sind:

  • EN 50110-1 (VDE 0105-1) – Mindestanforderungen
  • EN 50110-2 (VDE 0105-2) – Nationale Abweichungen

Diese bilden die Basis für die deutsche Umsetzung in der DIN VDE 0105-100. Im Jahr 2023 wurde die EN 50110-1 überarbeitet. Die deutsche Übernahme erschien im November 2024 als DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2024-11.
Wichtig für die Praxis: Die aktuell gültige DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) in der Fassung 2015-10 mit Änderung A1:2017-06 bleibt verbindlich, bis das zuständige Normungskomitee DKE/K 224 eine neue Ausgabe veröffentlicht.

Frist zur Anpassung nationaler Normen

CENELEC hat beschlossen, dass nationale Normen, die der neuen europäischen Fassung widersprechen, spätestens bis zum 29. Mai 2026 zurückgezogen werden müssen.
Für Deutschland bedeutet das: Die DIN VDE 0105-100 wird bis zu diesem Zeitpunkt angepasst werden müssen.

Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den kommenden Änderungen auseinandersetzen – insbesondere im organisatorischen Bereich der VDE Elektrotechnik.

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Welche Änderungen zeichnen sich bei VDE 0105-100 ab?

1. Vier Arbeitsverfahren statt drei Arbeitsmethoden

Die bisher bekannten drei Arbeitsmethoden werden künftig in vier klar definierte Arbeitsverfahren überführt:

  • Arbeiten im spannungsfreien Zustand
  • Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Arbeiten innerhalb der Annäherungszone
  • Arbeiten außerhalb der Annäherungszone

Die bisherige Kategorie „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ wird damit präziser gefasst. Die Annäherungszone erhält eine deutlich strukturiertere Bedeutung.

2. Neubewertung der Mindestarbeitsabstände

Die Mindestarbeitsabstände nach DIN VDE 0105-100 werden künftig nicht mehr ausschließlich tabellarisch betrachtet.

Zusätzlich zur Spannungshöhe sind zu berücksichtigen:

  • ergonomische Faktoren
  • Leitfähigkeit von Werkzeugen
  • Leitfähigkeit verwendeter Ausrüstung
  • reale Arbeitsbedingungen

Die Abstandsbetrachtung wird praxisnäher – aber auch komplexer.

3. Einführung englischer Rollenbezeichnungen

Im Zuge der stärkeren europäischen Harmonisierung werden voraussichtlich folgende Abkürzungen eingeführt:

Damit wird die VDE Elektrotechnik stärker europäisch ausgerichtet – auch organisatorisch.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn die neue DIN VDE 0105-100 noch nicht veröffentlicht ist, ist die Richtung eindeutig.
Unternehmen sollten perspektivisch prüfen:

  • bestehende Arbeitsanweisungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Schulungskonzepte
  • interne Rollenmodelle
  • Organisationsstrukturen im Bereich VDE Elektrotechnik

Die kommende Fassung der VDE 0105-100 wird organisatorische Klarheit stärker einfordern.

Bei R.O.E Expert bereiten wir uns bereits aktiv auf die Änderungen der DIN VDE 0105-100 vor. Derzeit werden alle relevanten Arbeitsanweisungen, Organisationsdokumente und Gefährdungsbeurteilungen schrittweise an die neuen Anforderungen angepasst – insbesondere im Hinblick auf:

  • Annäherungszonen
  • Mindestarbeitsabstand DWV
  • neue Rollenbezeichnungen
  • Struktur der Arbeitsverfahren

Ein Beispiel für ein bereits angepasstes Dokument finden Sie hier:

 

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Fazit: Die DIN VDE 0105-100 ist in Bewegung

Die anstehende Überarbeitung der DIN VDE 0105-100 ist mehr als eine redaktionelle Anpassung.
Sie bringt strukturelle Änderungen bei:

  • Arbeitsverfahren
  • Abstandsregeln
  • Rollenverständnis
  • organisatorischer Verantwortung

Auch wenn die nationale Umsetzung noch läuft, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich strategisch vorzubereiten.Die VDE 0105 Teil 100 bleibt das zentrale Regelwerk für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen – und wird künftig noch stärker europäisch harmonisiert sein.

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Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Vorschriften, Ablauf und Prüffristen

Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Vorschriften, Ablauf und Prüffristen

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OrtsveraenderlicheGeraete

Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher Geräte wichtig?

Ortsveränderliche Geräte sind im Arbeitsalltag besonders hohen Belastungen ausgesetzt. Durch häufige Nutzung und Bewegung entstehen schneller Schäden.

Die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten hilft dabei:

  • Stromunfälle zu vermeiden
  • Brandrisiken zu reduzieren
  • gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
  • Ausfallzeiten zu minimieren

Gesetzliche Grundlagen der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN VDE Normen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.

Ablauf der Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt in mehreren Schritten:

1. Sichtprüfung

Kontrolle auf äußere Schäden wie:

  • beschädigte Kabel
  • defekte Stecker
  • fehlende Schutzteile

Hier ist außerdem die Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln wichtig.

2. Messprüfung

Durchführung elektrischer Messungen von wie zum Beispiel:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Ableitstrom

3. Funktionsprüfung

Überprüfung, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation durchgeführt werden.

4. Dokumentation

Alle Ergebnisse werden dokumentiert und das Gerät erhält eine Prüfplakette.

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Prüffristen für ortsveränderliche Geräte

Die Prüffristen hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Einsatzbereich (Büro, Baustelle, Industrie)
  • Nutzungshäufigkeit
  • Umgebungsbedingungen

Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel häufiger geprüft als ortsfeste elektrische Anlagen, da das Risiko von Beschädigungen höher ist.
Ortsfeste elektrische Anlagen können beispielsweise Schaltschränke, Verteilungen oder Gebäudeinstallationen sein.

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Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts und steht im Zusammenhang mit:

  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  • Instandhaltungsmaßnahmen an Schaltgerätekombinationen
  • Sicht- und Funktionskontrollen im Arbeitsalltag
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Prüfung ortsveränderlicher Geräte – Vorschriften, Ablauf und Prüffristen

Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln – Warum sie Pflicht am Arbeitsplatz ist

Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln – Warum sie Pflicht am Arbeitsplatz ist

Die Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln ist eine kurze visuelle Prüfung vor der Nutzung eines Geräts. Sie dient dazu, offensichtliche Schäden oder Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Im Arbeitsschutz ist die Sichtkontrolle ein wichtiger Bestandteil der sicheren Nutzung von Arbeitsmitteln. Beschäftigte überprüfen dabei beispielsweise Geräte, Kabel oder Stecker auf sichtbare Beschädigungen. Die tägliche Sichtkontrolle elektrischer Betriebsmittel ergänzt die regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen

ROE Sichtprufung Mitwirkungspflicht

Warum müssen Sichtkontrollen am Arbeitsplatz durchgeführt werden?

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geprüfte Arbeitsmittel bereitzustellen. Dazu werden Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel von befähigten Personen durchgeführt. Die erfolgte Prüfung wird mittels eines Prüfprotokolls durchgeführt und durch eine Prüfplakette am Gerät dokumentiert.

Diese Prüfungen erfolgen jedoch nur zu festgelegten Zeitpunkten. Zwischen den Prüfintervallen können Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Sichtkontrolle der Arbeitsmittel durch die Mitarbeiter notwendig.

Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn

Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels sollte eine kurze Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.

Dabei ist insbesondere zu prüfen:

  • Ist eine gültige Prüfplakette vorhanden?
  • Wurde das Prüfintervall eingehalten?
  • Sind sichtbare Beschädigungen am Gerät vorhanden?
  • Sind Kabel, Stecker oder Gehäuse beschädigt?

Werden bei der Sichtkontrolle Mängel festgestellt, dürfen die entsprechenden Geräte nicht verwendet werden. Ein überschrittenes Prüfintervall oder festgestellte Schäden sind umgehend dem Fachbereich Elektrotechnik zu melden.

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Gesetzliche Grundlage: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle

Die Pflicht zur Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015
§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers

  • „Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden und Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterzogen werden.“

Damit wird deutlich:
Neben den regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen gehören Sichtkontrollen und Funktionskontrollen im Arbeitsalltag zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz.

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Mitwirkungspflicht der Beschäftigten im Arbeitsschutz

Alle Versicherten einer Berufsgenossenschaft unterliegen der Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz. Dies ist insbesondere in der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) §§ 15 und 16 geregelt.

Demnach sind alle Beschäftigten verpflichtet, den Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehören auch die gewissenhafte Durchführung der Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln sowie das Melden festgestellter Mängel. Eine vergleichbare Verpflichtung findet sich ebenfalls in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes.

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Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Der Umbau oder die Erweiterung einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist mit zahlreichen gesetzlichen und normativen Anforderungen verbunden. Unternehmen müssen dabei sicherstellen, dass alle Änderungen an der Schaltgerätekombination den geltenden technischen Regeln, Normen und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die Komplexität der Vorschriftenlage zeigt sich bereits in der Vielzahl der relevanten Gesetze, Richtlinien und Normen.

Schaltgerät

Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination können je nach Anwendungsfall insbesondere folgende Vorschriften relevant sein:

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • 1. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Verordnung über elektrische Betriebsmittel (nationale Umsetzung der EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35)
  • 9. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Maschinenverordnung (nationale Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • EN 60204-1 (VDE 0113-1) – Sicherheit von Maschinen, elektrische Ausrüstung
  • EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Diese Vorschriften verdeutlichen die hohe Komplexität bei Änderungen oder Erweiterungen einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination.

Muss nach dem Umbau einer Schaltgerätekombination eine neue CE-Kennzeichnung erfolgen?

Im Zusammenhang mit Änderungen an einer Schaltgerätekombination wird häufig vermutet, dass automatisch ein neuer CE-Konformitätsprozess gestartet werden muss. Das ist jedoch nur in bestimmten Fällen erforderlich.

Ein neuer CE-Konformitätsprozess wird nur ausgelöst, wenn:

  1. ein neues Produkt hergestellt und erstmals in Verkehr gebracht wird
  2. ein nicht CE-gekennzeichnetes Produkt erstmals auf dem Markt bereitgestellt wird
  3. eine wesentliche Veränderung vorgenommen wird

Die ersten beiden Punkte können bei einem Umbau im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme in der Regel ausgeschlossen werden.

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Der Blue Guide der Europäischen Kommission (2016) beschreibt eine wesentliche Veränderung wie folgt:

„Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden.“

Wird eine solche wesentliche Veränderung an einer Schaltgerätekombination durchgeführt, gilt die Anlage rechtlich als neues Produkt. Die Person oder das Unternehmen, das die Änderung vornimmt, wird in diesem Fall zum Hersteller mit allen entsprechenden Verpflichtungen.

Vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollte daher geprüft und dokumentiert werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Zur Unterstützung dieser Bewertung veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09. April 2015 ein Interpretationspapier zum Thema: „Wesentliche Veränderung von Maschinen“
Dieses enthält ein Bewertungsschema zur systematischen Beurteilung der Änderungen.

Anforderungen bei Umbauten einer Schaltgerätekombination

Wenn eine Schaltgerätekombination umgebaut oder erweitert wird, muss sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Errichtung den damals geltenden Errichtungsnormen entsprochen haben. Zusätzlich muss durch wiederkehrende Prüfungen weiterhin nachgewiesen werden, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

In diesem Zusammenhang wird nicht primär die Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie angewendet, sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese legt fest, welche Anforderungen bei Instandhaltungsmaßnahmen an Arbeitsmitteln zu erfüllen sind.

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Pflicht zur Instandhaltungsmaßnahme nach BetrSichV

Der Arbeitgeber ist gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Arbeitsmittel – dazu gehören auch Schaltgerätekombinationen – während ihrer gesamten Verwendungsdauer den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Neben wiederkehrenden Prüfungen gehören auch die regelmäßige Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen gewährleisten.

Technische Anforderungen bei Änderungen an Schaltgerätekombinationen

Bei Umbauten oder Erweiterungen müssen stets die aktuellen anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden.
Für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination ist insbesondere folgende Norm relevant:

EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Allgemeine Festlegungen

Zusätzlich können je nach Anwendung auch folgende Normen relevant sein:

  • EN 61439-2 bis 7 (produktspezifische Teile)
  • EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen)

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Wichtige Maßnahmen bei Umbauten und Erweiterungen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollten unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bewertung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt
  • Erstellung einer Risiko- bzw. Gefährdungsbeurteilung
  • Einbindung des Herstellers der Anlage, wenn erforderlich
  • Auswahl geeigneter Bauteile und Komponenten gemäß Normen
  • Berücksichtigung der Herstellervorgaben und technischen Dokumentation
  • Nachweis der thermischen Belastung bzw. Erwärmung
  • normgerechte Installation der Komponenten
  • Prüfung der betroffenen Stromkreise und Funktionen
  • Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
  • Anpassung der technischen Dokumentation der Anlage

Dazu gehören insbesondere:

  • Aktualisierung der Schaltpläne
  • Anpassung der Betriebsanleitung
  • Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahme

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Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist das zentrale Instrument, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu gewährleisten. Sie bildet die Grundlage für alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit im Betrieb – insbesondere auch im sensiblen Bereich der Elektrotechnik, wo Gefährdungen häufig komplex und dynamisch sind.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber ausdrücklich dazu, Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar im Sinne einer vollständigen Haftungsfreistellung – Verantwortung und Kontrollpflicht verbleiben stets beim Arbeitgeber.

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Pflichten des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche durchzuführen. Ergänzend regelt § 3 ArbSchG, dass der Arbeitgeber eine geeignete Organisation schaffen und die erforderlichen Mittel bereitstellen muss, um den Arbeitsschutz wirksam umzusetzen.

Zwar erlaubt § 13 Abs. 2 ArbSchG, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich zu beauftragen, dennoch gilt: Eine Freidelegation existiert nicht.
Die Auswahl-, Organisations- und Kontrollverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber sowie bei den beauftragten Führungskräften.

Gerade im Bereich der Elektrotechnik bedeutet dies, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur formal erstellt werden darf, sondern fachlich korrekt, aktuell und an die realen Tätigkeiten angepasst sein muss. Änderungen von Arbeitsverfahren, Anlagen oder Qualifikationen erfordern eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik – Rolle der VEFK und Mitbestimmung

Für elektrotechnische Tätigkeiten liegt die fachliche Verantwortung in der Regel bei der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). Auf Basis einer schriftlichen Pflichtendelegation übernimmt sie die Verantwortung für:

  • tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen,
  • die Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip,
  • die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen,
  • die Ableitung von Arbeits- und Betriebsanweisungen,
  • sowie die fachliche Unterweisung der Beschäftigten.

Dabei kann und soll sich die VEFK fachlich unterstützen lassen, etwa durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Anlagenverantwortliche oder weitere qualifizierte Elektrofachkräfte. Die fachliche Gesamtverantwortung für die Elektrosicherheit verbleibt jedoch bei der VEFK.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einbindung des Betriebsrates. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besitzt dieser ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies betrifft sowohl die Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung als auch Arbeits- und Sicherheitsanweisungen sowie Unterweisungen.

Entscheidend ist hierbei ein frühzeitiges und abgestimmtes Vorgehen:
Eine rechtssichere Organisation in der Elektrotechnik erfordert klare Absprachen darüber, wann eine grundsätzliche Mitbestimmung notwendig ist und wann eine einzelfallbezogene Beteiligung ausreicht – ohne die gesetzlich übertragene Verantwortung der VEFK zu schwächen.

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Fazit: Gefährdungsbeurteilung als Kernpflicht im Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist keine formale Pflichtübung, sondern ein zentrales Führungsinstrument des Arbeitgebers. Insbesondere in der Arbeitssicherheit der Elektrotechnik müssen Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, fachlich kompetent wahrgenommen und organisatorisch sauber umgesetzt werden.

Nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel von Arbeitgeber, VEFK, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat lässt sich eine rechtssichere, wirksame und praxisnahe Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für sicheren Betrieb, klare Zuständigkeiten und nachhaltigen Schutz der Beschäftigten realisieren. Informieren Sie sich unter ROE Expert RISK über unsere Muster zur Gefährdungsbeurteilung für diverse Tätigkeiten im Bereich Elektrotechnik.

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