Alleinarbeit: Arbeitsschutz und sichere Überwachung
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein und außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen arbeitet. Das kann beispielsweise bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Kontrollgängen, Arbeiten in technischen Betriebsbereichen oder Tätigkeiten außerhalb der regulären Betriebszeiten der Fall sein.
Allein zu arbeiten ist grundsätzlich nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist vielmehr, welche Gefährdungen mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden sind und wie schnell im Notfall Hilfe geleistet werden kann. Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehört gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Arbeitsschutzgesetz: Darf man allein arbeiten?
Das Arbeitsschutzgesetz verbietet die Alleinarbeit nicht grundsätzlich. Arbeitgeber müssen jedoch beurteilen, ob die jeweilige Tätigkeit unter den konkreten Bedingungen von einer einzelnen Person sicher ausgeführt werden kann.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: „Darf ein Mitarbeiter allein arbeiten?“, sondern vielmehr: “Welche Gefährdungen bestehen am Alleinarbeitsplatz und ist sichergestellt, dass bei einem Notfall rechtzeitig Hilfe geleistet werden kann?”
Dabei müssen neben der eigentlichen Tätigkeit beispielsweise Arbeitsumgebung, eingesetzte Arbeitsmittel, mögliche elektrische oder mechanische Gefährdungen sowie die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der allein arbeitenden Person berücksichtigt werden.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass das verbleibende Risiko nicht ausreichend reduziert werden kann, darf die Tätigkeit nicht als Alleinarbeit durchgeführt werden.
“Wir setzen Check-it nicht nur für Protokolle, Checklisten, Arbeitsfreigaben, Logbücher, etc. ein, sondern auch zum Qualifikationsnachweis von Nachunternehmen und Mitarbeitern, zur Risikoanalyse vor Ort sowie zur Anlagen- und Datenaufnahme ein. Die Möglichkeit auch Fotos abzulegen, ist für uns sehr wichtig. Die Check-it APP ist flexibel, unterstützt unsere Anforderungen, ist jederzeit über PC, Tablet oder Handy verfügbar und erfährt bei unseren Mitarbeitenden eine wachsende Akzeptanz.”
Detlev Kapteina
Koordinator der Elektroverantwortlichen ENGIE Deutschland
In der Instandhaltung ist die App vielseitig einsetzbar. Alles wird direkt mit dem Smartphone dokumentiert und versendet – das ist wirklich sehr praktisch. Was früher auf Papier oder in Excel war, ist jetzt digital in der Hosentasche verfügbar. Das macht die Inspektionen effizienter, und unsere Mitarbeitende sind sehr froh darüber.
Johannes Brack
Head of Maintenance HARTING Technologiegruppe
„Wir nutzen die Check-it App für Sicherheitsunterweisungen externer Dienstleister. Durch das Baukastenprinzip können wir Checklisten auf unsere Bedürfnisse anpassen und sparen uns dadurch den Papierkrieg.“
Marco Issler
Gebäudemanagement & VEFK TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG
“Man kann schon sagen, dass Check-it ein „Drei-in-eins-Programm“ ist – während der Prüfung kann man Fotos hinzufügen, unterschreiben und anschließend das PDF generieren. Sobald das PDF generiert ist, ist es schreibgeschützt, und wenn man es synchronisiert, werden die Daten direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Es spart uns sehr viel Zeit im Vergleich dazu, alles manuell per PDF zu erledigen.”
Mehmet Tekdemir
Geschäftsführer Elektro Tekdemir
„Ich hätte nie gedacht, dass Elektrodokumentation wirklich Spaß machen könnte! R. O. E. Online hat das mit seinen Tools geschafft. Die dadurch gewonnene Zeit im Tagesgeschäft ist enorm, verbunden mit einem Gefühl von Rechtssicherheit und bestem Schutz für meiner Mitarbeiter.“
Stefan Windirsch
Teamleiter Anlagenoptimierung, Brose Fahrzeugteile
„Die einfache Bedienbarkeit, regelmäßige Aktualisierung der Inhalte und die Abrufbarkeit für die jeweiligen Tätigkeiten unserer EFKs sowie die einfache Zugriffsverwaltung haben uns überzeugt“
Ulrich Voigt,
Elektro- und Leittechnik, Germany Vattenfall Wasserkraft GmbH
“Wir müssen in unserer Firma eine Menge Checklisten und Freigaben ausfüllen und verbringen damit eine Menge Zeit. Wenn wir mit der App arbeiten, sparen wir uns diese, weil man gleich alles in der Tasche hat. Man gehst zu einer Instandhaltung, man siehst was das Problem ist… Ich fülle gleich die richtige Checkliste aus, die Freigabe zur Arbeit, hier ist sie, ich versende sie – fertig. Es ist so einfach.”
Dominik Grentz
Verantwortliche Elektrofachkraft MARS
Ich bin mit der Kommunikation und der gesamten Zusammenarbeit sehr zufrieden, die bereits nach der ersten Kontaktaufnahme super funktioniert hat. Mir wurde genug Freiraum gelassen, um die App erst einmal in Ruhe zu testen. Seitdem ich die App nutze und meinen Kunden zur Verfügung stelle, habe ich eine sehr gute Unterstützung erfahren
Manuel Trimpop,
Geschäftsführer Dielex GmbH
“Wir nutzten die Check-It App in fast allen Aspekten des Arbeitsschutzes. Die größte Anwendung findet sie in Sicherheitsbegehungen, bei Prüfprotokollen und Fremdfirmenkoordinatoren Tätigkeiten. Die Möglichkeit der Fotodokumentation steigert die Qualität jeder Begehung und erfreut sich großer Akzeptanz. Eigene Checklisten lassen sich schnell und unkompliziert anlegen."
Christian Hagemoser,
Infrastructure Services Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
Gefährdungsbeurteilung für einen Alleinarbeitsplatz
Die Gefährdungsbeurteilung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Organisation von Alleinarbeit. Dabei werden mögliche Gefährdungen ermittelt, bewertet und anschließend geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
Bei der Bewertung muss insbesondere berücksichtigt werden, inwieweit die betroffene Person nach einem Unfall oder einem anderen schädigenden Ereignis noch selbst Hilfe anfordern kann.
Grundsätzlich können folgende Gefährdungsstufen unterschieden werden:
- Geringe Gefährdung: Die allein arbeitende Person bleibt nach einem möglichen Ereignis voraussichtlich handlungsfähig.
- Erhöhte Gefährdung: Die Handlungsfähigkeit kann nach einem Ereignis eingeschränkt sein.
- Besondere beziehungsweise kritische Gefährdung: Es muss damit gerechnet werden, dass die betroffene Person nach einem Ereignis nicht mehr selbstständig Hilfe anfordern kann.
Zusätzlich sind die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls und die Zeit bis zum Beginn geeigneter Hilfsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Je höher das Risiko, desto umfangreicher müssen die vorgesehenen Überwachungs- und Schutzmaßnahmen sein.
Welche Schutzmaßnahmen sind bei Alleinarbeit erforderlich?
Die notwendigen Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab.
Bei einer geringen Gefährdung kann unter Umständen eine einfache Meldeeinrichtung ausreichend sein. Bei einer erhöhten Gefährdung können beispielsweise regelmäßige Kontrollanrufe oder Kontrollgänge notwendig werden. Besteht die Gefahr, dass eine Person nach einem Unfall nicht mehr selbstständig einen Notruf absetzen kann, sind weitergehende technische oder organisatorische Maßnahmen erforderlich.
Dazu können beispielsweise gehören:
- regelmäßige Kontrollanrufe,
- Kontrollgänge,
- festgelegte Meldeintervalle,
- geeignete Kommunikationsmittel,
- automatische Alarmierungssysteme,
- Personen-Notsignal-Anlagen (PNA),
- Anwesenheit einer zweiten Person sowie
- festgelegte Rettungs- und Notfallmaßnahmen.
Welche Lösung geeignet ist, muss immer anhand des konkreten Alleinarbeitsplatzes beurteilt werden.
Totmannschalter bei Alleinarbeit: Wann ist eine automatische Alarmierung sinnvoll?
Im Zusammenhang mit gefährlicher Alleinarbeit wird häufig nach einem Totmannschalter für Alleinarbeit gesucht. Gemeint sind damit Systeme, die einen Notfall erkennen und einen Alarm auslösen können, wenn die allein arbeitende Person selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Ein einfaches Mobiltelefon reicht bei einer entsprechenden Gefährdung nicht zwangsläufig aus: Ist eine Person nach einem Stromunfall bei Arbeiten unter Spannung, Sturz oder einem anderen Ereignis bewusstlos oder handlungsunfähig, kann sie keinen aktiven Notruf mehr absetzen.
Technische Systeme können deshalb beispielsweise auf folgende Ereignisse reagieren:
- Bewegungslosigkeit,
- ungewöhnliche Körperlage,
- einen Sturz oder
- eine manuelle Alarmauslösung.
Welche Technik erforderlich und zulässig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei gefährlichen Alleinarbeiten können insbesondere Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) erforderlich werden.
Personen-Notsignal-Anlagen bei gefährlicher Alleinarbeit
Personen-Notsignal-Anlagen dienen dazu, in Notfällen willensabhängige oder willensunabhängige Alarmsignale zu übertragen. Sie kommen insbesondere dann infrage, wenn Beschäftigte gefährliche Arbeiten allein durchführen und ein Notfall dazu führen könnte, dass sie selbst keine Hilfe mehr anfordern können. Für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen sind insbesondere die Anforderungen der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ zu berücksichtigen.
Abhängig von der eingesetzten Lösung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:
- zuverlässige Alarmübertragung,
- ausreichende Funkversorgung im gesamten Arbeitsbereich,
- geeignete Lokalisierung der betroffenen Person,
- Schutz vor Manipulation sicherheitsrelevanter Funktionen,
- willensabhängige und gegebenenfalls automatische Alarmierung,
- eindeutig definierte Alarm- und Rettungskette sowie
- ausreichend schneller Beginn der Hilfsmaßnahmen.
Eine Personen-Notsignal-Anlage allein schafft somit noch keine sichere Alleinarbeit. Entscheidend ist, dass nach einem Alarm tatsächlich eine funktionierende Rettungskette ausgelöst wird.
Wann ist Alleinarbeit nicht zulässig?
Nicht jede Tätigkeit darf von einer einzelnen Person durchgeführt werden.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann, muss auf Alleinarbeit verzichtet werden. Das kann insbesondere relevant sein, wenn bei einem Unfall mit unmittelbarer Handlungsunfähigkeit gerechnet werden muss und eine rechtzeitige Hilfeleistung nicht sichergestellt werden kann.
Zusätzlich können für bestimmte Tätigkeiten besondere Vorschriften und Regelwerke gelten, die eine zweite Person, besondere Überwachungsmaßnahmen oder weitere Sicherheitsvorkehrungen verlangen.
Gerade bei Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik muss deshalb neben den allgemeinen Anforderungen an Alleinarbeit immer geprüft werden, welche elektrotechnischen Vorgaben für die konkrete Tätigkeit gelten.
Alleinarbeit richtig organisieren und dokumentieren
Eine rechtssichere Organisation endet nicht mit der einmaligen Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen sollten eindeutig dokumentieren:
- welche Tätigkeiten allein durchgeführt werden dürfen,
- welche Beschäftigten dafür vorgesehen sind,
- welche Gefährdungen bestehen,
- welche Schutzmaßnahmen festgelegt wurden,
- wie die Überwachung erfolgt,
- wann und wie ein Alarm ausgelöst wird,
- wer auf einen Alarm reagiert und
- wie die Rettung organisiert ist.
Ändern sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsverfahren oder technische Einrichtungen, muss überprüft werden, ob die bestehende Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen weiterhin geeignet sind.
Alleinarbeit mit R.O.E. Check-it digital dokumentieren
Gerade bei wechselnden Alleinarbeitsplätzen kann eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation aufwendig werden.
Mit R.O.E. Check-it lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, Checklisten und weitere sicherheitsrelevante Prozesse mobil erfassen und dokumentieren. Verantwortliche können damit festgelegte Prüfpunkte strukturiert abarbeiten und die Ergebnisse nachvollziehbar hinterlegen.
Das unterstützt Unternehmen dabei, nicht nur Schutzmaßnahmen festzulegen, sondern deren Umsetzung im betrieblichen Alltag nachvollziehbar zu organisieren.
Verwendete ROE Check it Bausteine
Hinweis
Textfeld
Einfache Auswahl
Risiko-Bewertung

Unterschrift
Fazit: Alleinarbeit muss vorab beurteilt werden
Alleinarbeit ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, ob der jeweilige Alleinarbeitsplatz und die vorgesehene Tätigkeit unter den tatsächlichen Bedingungen sicher organisiert werden können.
Die Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Sie entscheidet darüber, ob einfache organisatorische Maßnahmen ausreichen, eine technische Überwachung beziehungsweise Personen-Notsignal-Anlage notwendig ist oder die Tätigkeit nicht allein ausgeführt werden darf.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Alleinarbeit muss bewusst geplant, bewertet, überwacht und nachvollziehbar dokumentiert werden.
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