Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln – Warum sie Pflicht am Arbeitsplatz ist
Die Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln ist eine kurze visuelle Prüfung vor der Nutzung eines Geräts. Sie dient dazu, offensichtliche Schäden oder Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Im Arbeitsschutz ist die Sichtkontrolle ein wichtiger Bestandteil der sicheren Nutzung von Arbeitsmitteln. Beschäftigte überprüfen dabei beispielsweise Geräte, Kabel oder Stecker auf sichtbare Beschädigungen. Die tägliche Sichtkontrolle elektrischer Betriebsmittel ergänzt die regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen
Warum müssen Sichtkontrollen am Arbeitsplatz durchgeführt werden?
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geprüfte Arbeitsmittel bereitzustellen. Dazu werden Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel von befähigten Personen durchgeführt. Die erfolgte Prüfung wird mittels eines Prüfprotokolls durchgeführt und durch eine Prüfplakette am Gerät dokumentiert.
Diese Prüfungen erfolgen jedoch nur zu festgelegten Zeitpunkten. Zwischen den Prüfintervallen können Schäden oder Sicherheitsrisiken entstehen. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Sichtkontrolle der Arbeitsmittel durch die Mitarbeiter notwendig.
“Wir setzen Check-it nicht nur für Protokolle, Checklisten, Arbeitsfreigaben, Logbücher, etc. ein, sondern auch zum Qualifikationsnachweis von Nachunternehmen und Mitarbeitern, zur Risikoanalyse vor Ort sowie zur Anlagen- und Datenaufnahme ein. Die Möglichkeit auch Fotos abzulegen, ist für uns sehr wichtig. Die Check-it APP ist flexibel, unterstützt unsere Anforderungen, ist jederzeit über PC, Tablet oder Handy verfügbar und erfährt bei unseren Mitarbeitenden eine wachsende Akzeptanz.”
Detlev Kapteina
Koordinator der Elektroverantwortlichen ENGIE Deutschland
In der Instandhaltung ist die App vielseitig einsetzbar. Alles wird direkt mit dem Smartphone dokumentiert und versendet – das ist wirklich sehr praktisch. Was früher auf Papier oder in Excel war, ist jetzt digital in der Hosentasche verfügbar. Das macht die Inspektionen effizienter, und unsere Mitarbeitende sind sehr froh darüber.
Johannes Brack
Head of Maintenance HARTING Technologiegruppe
„Wir nutzen die Check-it App für Sicherheitsunterweisungen externer Dienstleister. Durch das Baukastenprinzip können wir Checklisten auf unsere Bedürfnisse anpassen und sparen uns dadurch den Papierkrieg.“
Marco Issler
Gebäudemanagement & VEFK TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG
“Man kann schon sagen, dass Check-it ein „Drei-in-eins-Programm“ ist – während der Prüfung kann man Fotos hinzufügen, unterschreiben und anschließend das PDF generieren. Sobald das PDF generiert ist, ist es schreibgeschützt, und wenn man es synchronisiert, werden die Daten direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Es spart uns sehr viel Zeit im Vergleich dazu, alles manuell per PDF zu erledigen.”
Mehmet Tekdemir
Geschäftsführer Elektro Tekdemir
„Ich hätte nie gedacht, dass Elektrodokumentation wirklich Spaß machen könnte! R. O. E. Online hat das mit seinen Tools geschafft. Die dadurch gewonnene Zeit im Tagesgeschäft ist enorm, verbunden mit einem Gefühl von Rechtssicherheit und bestem Schutz für meiner Mitarbeiter.“
Stefan Windirsch
Teamleiter Anlagenoptimierung, Brose Fahrzeugteile
„Die einfache Bedienbarkeit, regelmäßige Aktualisierung der Inhalte und die Abrufbarkeit für die jeweiligen Tätigkeiten unserer EFKs sowie die einfache Zugriffsverwaltung haben uns überzeugt“
Ulrich Voigt,
Elektro- und Leittechnik, Germany Vattenfall Wasserkraft GmbH
“Wir müssen in unserer Firma eine Menge Checklisten und Freigaben ausfüllen und verbringen damit eine Menge Zeit. Wenn wir mit der App arbeiten, sparen wir uns diese, weil man gleich alles in der Tasche hat. Man gehst zu einer Instandhaltung, man siehst was das Problem ist… Ich fülle gleich die richtige Checkliste aus, die Freigabe zur Arbeit, hier ist sie, ich versende sie – fertig. Es ist so einfach.”
Dominik Grentz
Verantwortliche Elektrofachkraft MARS
Ich bin mit der Kommunikation und der gesamten Zusammenarbeit sehr zufrieden, die bereits nach der ersten Kontaktaufnahme super funktioniert hat. Mir wurde genug Freiraum gelassen, um die App erst einmal in Ruhe zu testen. Seitdem ich die App nutze und meinen Kunden zur Verfügung stelle, habe ich eine sehr gute Unterstützung erfahren
Manuel Trimpop,
Geschäftsführer Dielex GmbH
“Wir nutzten die Check-It App in fast allen Aspekten des Arbeitsschutzes. Die größte Anwendung findet sie in Sicherheitsbegehungen, bei Prüfprotokollen und Fremdfirmenkoordinatoren Tätigkeiten. Die Möglichkeit der Fotodokumentation steigert die Qualität jeder Begehung und erfreut sich großer Akzeptanz. Eigene Checklisten lassen sich schnell und unkompliziert anlegen."
Christian Hagemoser,
Infrastructure Services Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn
Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels sollte eine kurze Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.
Dabei ist insbesondere zu prüfen:
- Ist eine gültige Prüfplakette vorhanden?
- Wurde das Prüfintervall eingehalten?
- Sind sichtbare Beschädigungen am Gerät vorhanden?
- Sind Kabel, Stecker oder Gehäuse beschädigt?
Werden bei der Sichtkontrolle Mängel festgestellt, dürfen die entsprechenden Geräte nicht verwendet werden. Ein überschrittenes Prüfintervall oder festgestellte Schäden sind umgehend dem Fachbereich Elektrotechnik zu melden.
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Gesetzliche Grundlage: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle
Die Pflicht zur Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Auszug aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015
§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
- „Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden und Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterzogen werden.“
Damit wird deutlich:
Neben den regelmäßigen Prüfungen durch befähigte Personen gehören Sichtkontrollen und Funktionskontrollen im Arbeitsalltag zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Mitwirkungspflicht der Beschäftigten im Arbeitsschutz
Alle Versicherten einer Berufsgenossenschaft unterliegen der Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz. Dies ist insbesondere in der DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) §§ 15 und 16 geregelt.
Demnach sind alle Beschäftigten verpflichtet, den Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehören auch die gewissenhafte Durchführung der Sichtkontrolle von Arbeitsmitteln sowie das Melden festgestellter Mängel. Eine vergleichbare Verpflichtung findet sich ebenfalls in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes.
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