Neue DGUV Information 203-070

Die überarbeitete DGUV Information 203-070 konkretisiert die Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Erfahren Sie, welche Änderungen relevant sind, wie Prüffristen festgelegt werden und welche Auswirkungen die Neuerungen auf die Prüfpraxis haben.

Die DGUV Information 203-070 richtet sich in erster Linie an zur Prüfung befähigte Personen, Elektrofachkräfte und Verantwortliche, die elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen. Sie erläutert die praktische Umsetzung der wiederkehrenden Prüfungen und ergänzt die normativen Anforderungen der DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.

Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Während früher vor allem Verlängerungsleitungen, Elektrowerkzeuge oder Kaffeemaschinen geprüft wurden, gehören heute auch Netzteile, Ladegeräte, akkubetriebene Betriebsmittel sowie Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge zum Prüfalltag.

Damit unterstützt die DGUV Information 203-070 Unternehmen dabei, die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher und normgerecht umzusetzen.

NeueDGUV

Die wichtigsten Änderungen der DGUV Information 203-070

Mit der Neufassung wurden verschiedene Begriffe, Prüfverfahren und Anwendungsbereiche an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Der Begriff „Arbeitsmittel“ wurde konsequent durch „elektrisches Betriebsmittel“ ersetzt.
  • Die aktuellen Vorgaben der DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 wurden übernommen.
  • Die Messverfahren wurden neu bezeichnet:
    • Direkte Methode
    • Differenzstrommethode
    • Alternative Methode
  • Prüfgeräte mit 2-kΩ-Messwiderstand dürfen weiterhin verwendet werden, sofern mögliche Messabweichungen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
  • Die Übersicht der Mess- und Prüfgeräte wurde an die aktuelle Normenlage angepasst.
  • Der Abschnitt über Betriebsmittel mit berührbaren sekundärem Spannungsausgang wurde überarbeitet.
  • Neu aufgenommen wurden Anforderungen an ortsveränderliche Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge.

Diese Änderungen sorgen für mehr Klarheit und schaffen eine einheitliche Grundlage für die Prüfpraxis.

Die DGUV Vorschrift 3: Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel richtig festlegen

Ein häufiger Irrtum besteht darin, Prüffristen pauschal aus Tabellen oder früheren Prüfprotokollen zu übernehmen. Die DGUV Information 203-070 stellt klar, dass Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel immer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden müssen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen individuell zu bestimmen.

Dabei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Art des elektrischen Betriebsmittels
  • Betriebs- und Umgebungsbedingungen
  • Beanspruchung und Nutzungshäufigkeit
  • Wartungszustand
  • Herstellerangaben
  • Ergebnisse vorheriger Prüfungen

Die in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 genannten Prüffristen dienen daher lediglich als Orientierungshilfe und ersetzen keine individuelle Bewertung.

Neue Anforderungen für Netzteile, Ladegeräte und mobile Ladeleitungen 

Mit der zunehmenden Verbreitung elektrischer Betriebsmittel mit elektronischen Komponenten wurden auch die Prüfanforderungen erweitert.

Für Netzteile und Ladegeräte mit berührbaren sekundärem Spannungsausgang können – abhängig vom Geräteaufbau – zusätzliche Messungen erforderlich sein. Hierzu zählen beispielsweise Isolationswiderstands-, Berührungsstrom- oder Ausgangsspannungsmessungen. Ziel ist es, unsichere oder nicht normgerecht konstruierte Produkte frühzeitig zu erkennen und aus dem Betrieb zu nehmen.

Neu aufgenommen wurde außerdem die Prüfung ortsveränderlicher Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge. Hierbei ist zwischen fest installierten Ladeleitungen an Wallboxen und mobilen Ladeeinrichtungen zu unterscheiden. Mobile Ladeleitungen gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Ladeeinrichtungen mit integrierter Schutz- und Steuertechnik (IC-CPD bzw. ICCB). Neben den üblichen Messungen müssen unter anderem geprüft werden:

Je nach Hersteller können hierfür spezielle Prüfadapter oder geeignete Prüfgeräte erforderlich sein.

Warum die Bewertung der Messergebnisse weiterhin Aufgabe der befähigten Person bleibt

Auch moderne Prüfgeräte können die fachliche Bewertung nicht ersetzen. Die zur Prüfung befähigte Person muss die gemessenen Werte bewerten, Auffälligkeiten erkennen und entscheiden, ob ein elektrisches Betriebsmittel weiterhin sicher betrieben werden darf.

Automatisch erzeugte Messwerte allein reichen nicht aus. Entscheidend ist die fachkundige Beurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzbedingungen und der geltenden Regelwerke. Gerade bei neuen Betriebsmitteln wie mobilen Ladeeinrichtungen gewinnt diese Bewertung zunehmend an Bedeutung.

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Fazit zur neuen DGUV Vorschrift 203-070

Die überarbeitete DGUV Information 203-070 schafft mehr Klarheit bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie mobile Ladeeinrichtungen oder neue Messverfahren. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Festlegung der Prüffristen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel weiterhin auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung basiert und die fachliche Bewertung durch eine zur Prüfung befähigte Person unverzichtbar bleibt.

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