Elektrische Laien

Arbeiten an elektrischen Anlagen nur mit klaren Grenzen.

Welche Arbeiten dürfen von elektrotechnischen Laien durchgeführt werden?

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind mit erheblichen Gefahren verbunden und daher grundsätzlich Fachkräften vorbehalten. Für elektrotechnische Laien gelten nur wenige, klar begrenzte Ausnahmen, die sich vor allem auf einfache Instandhaltungsarbeiten beziehen.

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Arbeiten an elektrischen Anlagen im privaten Bereich

Im privaten Bereich gilt: Wer an seiner elektrischen Anlage Änderungen oder Erweiterungen vornimmt, trägt das volle Risiko. Nach § 13 NAV dürfen solche Arbeiten – mit Ausnahme kleiner Instandhaltungen – nur von Netzbetreibern oder eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Wer dennoch selbst Hand anlegt, ist für die Sicherheit seiner Familie und Dritter verantwortlich.

Welche Arbeiten sind Laien erlaubt?

Für elektrotechnische Laien sind nur sehr wenige Arbeiten an elektrischen Anlagen zulässig. Dazu gehört in erster Linie das Auswechseln von Leuchtmitteln und Startern – bei ausreichendem Berührungsschutz auch unter Spannung. Eine weitere Ausnahme sind laienbedienbare Verteiler, die speziell so gebaut sind, dass spannungsführende Teile nicht berührt werden können und ein Kurzschlussschutz vorhanden ist. Hier dürfen Laien Sicherungseinsätze (Schmelzsicherungen) bis 63 A bei 400 V AC wechseln, auch ohne vorher die Spannungsfreiheit festzustellen. Darüber hinaus ist es erlaubt, Sicherungsautomaten oder Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) in laienbedienbaren Verteilern zu betätigen. Mit diesen Ausnahmen ist der Handlungsspielraum für Laien jedoch vollständig ausgeschöpft – alle anderen Arbeiten sind ausschließlich Fachpersonal vorbehalten.

Bereits für den Zugang zu abgeschlossenen elektrotechnischen Betriebsstätten oder das Öhnen nicht laienbedienbarer Verteiler ist für Laien die Begleitung einer EFK oder EuP vorgeschrieben (VDE 0105-100 Kap. 4.3.1). Damit wird sichergestellt, dass Laien nur in geschützten Ausnahmefällen tätig werden und dass alle sicherheitsrelevanten Arbeiten von geschultem Fachpersonal überwacht oder ausgeführt werden.

Arbeiten an elektrischen Anlagen im Beruf

Im beruflichen Umfeld liegt die Verantwortung beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber als Anlagenbetreiber. Er ist verpflichtet, die Sicherheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten und die betrieblichen Abläufe so zu organisieren, dass nur qualifizierte Personen an elektrischen Anlagen arbeiten. Laien sind hier nur in Ausnahmefällen zugelassen, etwa für den Austausch von Leuchtmitteln oder Schmelzsicherungen – und auch nur unter klaren Vorgaben.

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