Elektrischer Betriebsraum: Vorschriften & Zugang

Elektrische Betriebsräume sind nach VDE streng geregelte Bereiche. Erfahren Sie, wer Zutritt hat, welche Sicherheitsvorgaben gelten und wie eine sichere Schlüsselverwaltung funktioniert.

Ein elektrischer Betriebsraum (auch elektrische Betriebsstätte genannt) ist ein abgeschlossener Bereich, der ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten werden muss . Typisch sind abgeschlossene Schalt- und Verteileranlagen, Transformatorzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen bzw. in anderen Verteilungsanlagen, Triebwerksräume von Aufzügenoder Maststationen. Erkennbar sind sie am Warnzeichen W012 gemäß ASR 1.3 (Februar 2013).
Der Zugang zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen darf nur durch selbstschließende, verschließbare Türen möglich sein. Zugangstüren müssen nach außen (Fluchtrichtung) aufschlagen und müssen von innen ohne Schlüssel jederzeit zu öffnen sein. (DIN VDE 0100-731)

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Zugangsberechtigung und Sicherheit nach VDE

Laut VDE 0105-100 dürfen abgeschlossene elektrische Betriebsstätte nur von beauftragten Elektrofachkräften (EFK, EFKffT) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) betreten werden. Laien ist der Zutritt ausschließlich in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenenPersonen gestattet.

Die Zugangsregelung obliegt dem Anlagenbetreiber. Schlüssel oder Zugangscodes müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Zutritt möglich ist. Eine lose Schlüsselablage – etwa direkt neben der Anlage – gilt nicht als sichere Lösung.

Organisation der Schlüsselvergabe

Schlüssel oder Codes von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten dürfen nur im Besitz von Personen sein, die zum Betreten dieser Betriebsstätten befugt sind.
Zur sicheren Schlüsselorganisation von elektrischen Betriebsräumen müssen folgende Punkte sichergestellt werden:

  • Nur befugte Personen erhalten einen Schlüssel – nummeriert und gegen Unterschrift.
  • Unterweisungspflicht: Nur unterwiesene Personen dürfen Schlüssel oder Codes ausgehändigt werden. Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder Elektrofachkräften, oder in deren Begleitung begangen werden.
  • Reserveschlüssel: An einer ständig besetzten Stelle hinterlegen, um im Störungsfall schnellen Zugang zu gewährleisten.
  • Schlüssel oder Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

In größeren Betrieben empfiehlt sich der Einsatz von Zentralschließanlagen oder elektronischen Zugangssystemen. So lassen sich Sicherheitsstufen und Befugnisse gezielt steuern – selbst innerhalb des Kreises von Elektrofachkräften.

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Verhalten in elektrischen Betriebsräumen

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten …

  • sind keine Lager
    (auch nicht für Elektromaterial)
  • müssen trocken, sauber und staubfrei gehalten werden
  • sind auch bei (kurzen) Pausen zu verschließen. Nur so wird sichergestellt, dass niemand, der unbefugt ist, die Betriebsstätte betreten kann.
  • Zugangstüren sollten nicht verkeilt werden.
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