Gefährdungsbeurteilung

Wer für die Erstellung verantwortlich ist

Unternehmerpflichten

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Gesetzlich vorgeschrieben, liegt ihre Erstellung, Aktualisierung und inhaltliche Verantwortung immer beim Arbeitgeber – unabhängig davon, ob er die Arbeit selbst ausführt oder fachkundige Unterstützung beauftragt.

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Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Eine Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen im Sinne des § 2 Absatz 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Fachkundig ist, wer die erforderlichen Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und Regeln besitzt und gleichzeitig mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut ist. Dazu gehören auch Erfahrungswissen und praktische Kenntnisse der Arbeitsabläufe.
Verfügt der Arbeitgeber selbst nicht über diese Fachkunde, ist er verpflichtet, sich von einer oder mehreren fachkundigen Personen beraten zu lassen (§ 3 Absatz 3 Satz 4 BetrSichV). Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung bleibt dabei jedoch immer beim Arbeitgeber.

Wichtige rechtliche Grundlagen

§ 4 BetrSichV – Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn vorher eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde; der Arbeitgeber muss organisatorische, personelle und finanzielle Voraussetzungen schaffen.

§ 3 ArbSchG – Verpflichtung des Arbeitgebers, alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und bei Änderungen anzupassen.

TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von fachkundigen Personen erstellt werden; bei fehlender Fachkunde muss sich der Arbeitgeber beraten lassen.

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Was gehört in eine Gefährdungsbeurteilung

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung beschreibt die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, ermittelt alle relevanten Gefährdungen, bewertet die Risiken und legt konkrete Schutzmaßnahmen fest. Sie dokumentiert außerdem, wie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft wird und wann eine Aktualisierung erforderlich ist. Besonders hilfreich sind dafür strukturierte Vorlagen und praxiserprobte Checklisten, die eine vollständige und gesetzeskonforme Erfassung aller Punkte ermöglichen.

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