Winkelschleifer Wiederanlaufschutz

Der Wiederanlaufschutz beim Winkelschleifer verhindert unkontrolliertes Starten nach Stromausfall. Erfahren Sie, welche Sicherheitsanforderungen gelten und wie Sie Risiken wirksam minimieren.

Seit 2007 mit Übergangsfrist bis 2009 müssen alle neuen „großen“ Winkelschleifer bereits mit einem Wiederanlaufschutz ausgerüstet sein, seit 2015 gilt diese Vorschrift auch für kleinere Modelle. Der Winkelschleifer Wiederanlaufschutz ist eine wesentliche Sicherheitsfunktion, die unerwartetes Anlaufen nach einer Spannungsunterbrechung verhindert. Diese Regelung basiert auf lang bekannten Mindestanforderungen für Arbeitsmittel, die in der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) und später in der BetrSichV von 2002 festgelegt wurden. In der aktuellen BetrSichV 2015 wird im § 8 „Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen“ die zentrale Anforderung definiert:

„(4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können […]“

Wenn ein Winkelschleifer ohne Wiederanlaufschutz unerwartet startet, kann dies eine erhebliche Gefahr darstellen.

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Winkelschleifer Totmannschalter-Pflicht 

Neben dem Winkelschleifer Wiederanlaufschutz spielt auch der Totmannschalter eine wichtige Rolle in der Arbeitssicherheit. In vielen Bereichen wird eine Winkelschleifer Totmannschalter Pflicht diskutiert, da diese Schalter dafür sorgen, dass das Gerät nur läuft, solange es aktiv gehalten wird. Dadurch wird das Risiko von Unfällen weiter reduziert.

Beispiel aus der Praxis:

Auf einer Baustelle wird ein Winkelschleifer ohne Wiederanlaufschutz verwendet. Durch eine ausgelöste Sicherung fällt die Spannung aus. Beim Wiedereinschalten der Sicherung startet das Gerät plötzlich von selbst. Liegt der Winkelschleifer dabei auf dem Boden oder in der Nähe von Personen, kann dies ein erhebliches Unfallrisiko bedeuten.

Da in diesem Fall das Quittieren der Sicherung kein absichtliches Einschalten darstellt, muss der Arbeitgeber oder Betreiber gemäß der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip umsetzen.

Handlungsmöglichkeiten für Betreiber:

  • Geräte ohne Winkelschleifer Wiederanlaufschutz dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Der Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn eine zusätzliche Unterspannungsauslösung, z. B. ein PRCD-S, vorgeschaltet wird.

Im Rahmen der Betreiberverantwortung muss sichergestellt werden, dass unabhängig vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Auch wenn die Weiterverwendung älterer Geräte unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Betreibers.

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Praxistipp

Anstatt sofort alle alten Geräte auszutauschen, kann ein PRCD-S als Übergangslösung verwendet werden, da dieser einen Wiederanlaufschutz integriert hat. Beim Kauf neuer Betriebsmittel sollte darauf geachtet werden, dass ein entsprechender Schutzmechanismus gemäß aktueller Produktnormen vorhanden ist.

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