Unternehmerpflichten

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich der Organisation im Bereich der Elektrotechnik?

Grundpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die grundlegende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Seine zentrale Pflicht besteht darin, Gefährdungen zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten. Dies erfolgt durch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für alle relevanten Tätigkeiten und Arbeitsbereiche – etwa beim Einsatz von Arbeitsmitteln, beim Umgang mit Gefahrstoffen oder beim Einrichten von Arbeitsstätten. Ziel ist es, vorhersehbare Risiken durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu vermeiden.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung der Arbeitsschutzverordnungen wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine wirksame innerbetriebliche Organisation zu sorgen – dazu zählen geeignete Delegationen, fachkundige Ansprechpartner sowie die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Sicherheit im Betrieb ist daher immer auch eine Frage der qualifizierten Organisation, der aktiven Fürsorge und des gelebten Verantwortungsbewusstseins.

 

Welche Aufgaben kann ein Arbeitgeber delegieren?

Ein Arbeitgeber kann bestimmte Pflichten im Bereich der Arbeitssicherheit und Elektrotechnik auf fachkundige Personen übertragen – dies wird als Delegation oder Pflichtenübertragung bezeichnet. Dazu zählen unter anderem die Organisation sicherheitsrelevanter Abläufe, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Regelwerken.

Im elektrotechnischen Bereich wird diese Verantwortung typischerweise an eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übertragen. Die VEFK ist dann zuständig für die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb, die Auswahl und Fortbildung von Elektrofachkräften (EFK), die Erstellung von Prüfkonzepten sowie die Einbindung externer Dienstleister.

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Welche Pflichten hat die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

Die VEFK ist für die elektrotechnische Sicherheit im Unternehmen verantwortlich. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10. Sie sorgt dafür, dass alle elektrischen Anlagen sicher betrieben werden und die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind. Die VEFK triSt fachliche Entscheidungen zu Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Unterweisungen und Prüfkonzepten. Sie handelt eigenverantwortlich und fachlich weisungsfrei, auch gegenüber der Geschäftsleitung. Ihre Fachkunde muss stets aktuell sein und ist Grundlage für eine sichere und rechtskonforme Organisation im Elektrobereich.

Wie kann die Verantwortung vom Arbeitgeber übertragen werden?

Damit eine Pflichtenübertragung im Bereich der Elektrotechnik rechtssicher ist, muss der Arbeitgeber eine fachkundige Person – z. B. eine VEFK – gezielt und nachweisbar beauftragen. Die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen dieser Delegation müssen klar definiert sein, etwa in Form einer schriftlichen Beauftragung mit Stellenbeschreibung. Wichtig ist dabei die Dokumentation: Nur wenn die Auswahl, die Inhalte der Delegation und die Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers nachvollziehbar festgehalten sind, kann im Haftungsfall belegt werden, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Zur wirksamen Umsetzung gehören auch eine saubere Einbindung in die Betriebsorganisation, die Kommunikation der Funktion (z. B. über Intranet oder Organigramm) sowie regelmäßige Kontrollen, ob die übertragene Verantwortung tatsächlich fachgerecht
wahrgenommen wird.

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