Schriftliche Beauftragungen

Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Warum schriftliche Bestellungen notwendig sind

Schriftliche Bestellungen von verantwortlichen Personen sind im Arbeitsschutz nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich vorgeschrieben. Sie schaffen klare Zuständigkeiten, sichern die Verantwortung ab und gewährleisten die notwendige Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG) erlaubt dem Arbeitgeber, bestimmte Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen zu übertragen – allerdings nur in schriftlicher Form. Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 13) schreibt vor, dass eine Pflichtenübertragung klar dokumentiert und vom Beauftragten gegengezeichnet werden muss. Diese Vorgaben sind rechtlich verbindlich und dienen dazu, klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen zu schaffen.

Die Schriftform liegt dabei nicht nur im Interesse des Arbeitgebers, sondern auch der beauftragten Person. Sie stellt sicher, dass der Verantwortungsbereich eindeutig abgegrenzt ist und keine Missverständnisse entstehen. Gerade in größeren Organisationen mit komplexen Strukturen ist die schriftliche Bestellung daher ein unverzichtbares Instrument, um Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

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Was eine Bestellung enthalten muss

Eine wirksame Pflichtenübertragung ist mehr als nur ein formaler Akt – sie muss inhaltlich präzise ausgestaltet sein. Laut DGUV Vorschrift 1 muss der Verantwortungsbereich klar beschrieben und die notwendigen Befugnisse eindeutig festgelegt werden. Dazu gehören organisatorische, personelle und finanzielle Kompetenzen, die es der beauftragten Person ermöglichen, ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Die Bestellung ist von beiden Parteien zu unterschreiben, und eine Ausfertigung muss dem Beauftragten ausgehändigt werden. Nur so hat dieser ein offizielles Dokument, das seine Rolle und Verantwortung belegt.

Qualifikation und Kontrolle in der Praxis

Der Arbeitgeber darf seine Verantwortung nur an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. Diese Anforderung ergibt sich sowohl aus § 13 ArbSchG als auch aus § 7 ArbSchG, der betont, dass Beschäftigte befähigt sein müssen, die relevanten Vorschriften einzuhalten. Um diese Fachkunde nachzuweisen, empfiehlt es sich, eine Qualifikationserhebung zu dokumentieren. Damit kann der Arbeitgeber seine Auswahlverantwortung belegen, was im Falle eines Schadensfalles von entscheidender Bedeutung sein kann. Doch auch nach der Bestellung bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die Wirksamkeit der übertragenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Dies kann stichprobenartig geschehen, sollte aber stets schriftlich dokumentiert werden, um die Aufsichts- und Kontrollpflicht nachweisbar zu erfüllen. In der Praxis haben sich hierfür (digitale) Checklisten bewährt, die eine lückenlose Nachverfolgung ermöglichen und gleichzeitig die Organisation erleichtern.

 

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Fazit: Klare Zuständigkeiten durch schriftliche Bestellungen

Schriftliche Bestellungen sind in der Praxis unverzichtbar, um klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Unternehmen zu schaffen. Sie stellen sicher, dass jeder Beteiligte genau weiß, welche Aufgaben er hat und welche Befugnisse ihm dafür zur Verfügung stehen.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Durch eine schriftliche Bestellung werden Missverständnisse vermieden und die Organisation wird transparenter. Gleichzeitig bietet sie den beauftragten Personen die notwendige Sicherheit, ihre Aufgaben eigenständig und nachvollziehbar auszuführen.
In der täglichen Praxis haben sich standardisierte Bestellvorlagen, dokumentierte Qualifikationsnachweise und digitale Checklisten bewährt, um die Prozesse effizient und nachvollziehbar zu gestalten. So wird eine sichere und reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht – und die Verantwortung bleibt jederzeit klar geregelt.

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