FI-Schalter im Altbau nachrüsten

Ist ein FI-Schalter im Altbau Pflicht? Erfahren Sie, wann das Nachrüsten vorgeschrieben oder dringend empfohlen ist – und wie Sie damit Sicherheit und Normenkonformität gewährleisten.

Im Altbau gibt es keine generelle Pflicht, einen RCD-Schalter nachzurüsten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Nachrüsten jedoch verpflichtend oder dringend empfohlen, um die Sicherheit zu erhöhen.

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Was ist ein FI-Schalter und warum ist er wichtig?

Ein RCD-Schalter schützt zuverlässig vor Stromschlägen und elektrischen Bränden, indem er den Stromkreis bei einem Fehlerstrom innerhalb von Millisekunden unterbricht. Seit 2007 ist der Einsatz solcher Schutzschalter in neuen Steckdosenstromkreisen bis 20 A (und seit 2018 bis 32 A) normativ vorgeschrieben – insbesondere in Bereichen, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind.

FI nachrüsten im Altbau – Pflicht oder Bestandsschutz?

Gerade in Altbauten und in älteren Gebäuden sind häufig noch Steckdosen ohne FI-Schutz in Betrieb. Hier berufen sich viele auf den sogenannten Bestandsschutz. Doch Vorsicht: In der Elektrotechnik ist dieser Begriff nicht rechtlich verankert!

Wichtiger Hinweis: Der Begriff „Bestandsschutz“ stammt aus dem Bauordnungsrecht. In der Elektrotechnik hingegen existiert dieser Begriff weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Das bedeutet: Auch wenn eine Anlage beim Bau den damaligen technischen Regeln entsprach, kann eine Gefährdung bestehen – und dann ist der Betreiber verpflichtet, diese zu beseitigen. Dazu gehört unter Umständen das Nachrüsten eines FI-Schalters.

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Pflicht zur Nachrüstung gemäß ArbStättV
und VDE 0100-410

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden müssen, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Gemäß § 3a Abs. 1 müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

 Der Stand der Technik bezeichnet den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Geräte oder Methoden, die die Sicherheit einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Beschäftigten als gesichert erscheinen lassen.
Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Geräte oder Methoden heranzuziehen, die sich in der Praxis bewährt haben. Auch wenn ein RCD für die beschriebenen Stromkreise nicht vorgeschrieben ist, so ist doch davon auszugehen, dass diese zusätzliche Schutzmaßnahme dem Stand der Technik entspricht. 

Laut DIN VDE 0100-410 ist seit Juni 2007 ein RCD (FI-Schalter) für Steckdosenstromkreise bis 20 A und seit 2018 bis 32 A vorgeschrieben. Ebenso müssen seither auch Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen durch einen FI abgesichert sein.

Wenn also eine ortsfeste elektrische Anlage vor diesen Änderungen installiert wurde, ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass eine Gefahr besteht, muss ein FI-Schalter nachgerüstet werden – auch im Altbau.

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FI-Schalter nachrüsten – Altbau und Gefährdungsbeurteilung

 

Im Altbau ist das Nachrüsten eines FI-Schalters besonders sinnvoll, wenn: 

  • Steckdosen für Laien zugänglich sind
  • keine weiteren Schutzmaßnahmen wie Isolationsüberwachung bestehen
  • der Zustand der Elektroinstallation als sicherheitskritisch einzustufen ist

Entscheidungshilfe: Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die rechtliche Grundlage für die Entscheidung, ob ein FI nachgerüstet werden muss. Dabei sind die ArbStättV, die VDE 0100-410 und der aktuelle Stand der Technik maßgeblich.

Fazit: FI-Schalter nachrüsten ist oft keine Pflicht – aber Pflichtbewusstsein zählt

Es gibt keine pauschale Pflicht, einen FI-Schalter nachzurüsten – selbst im Altbau. Doch sobald eine Gefährdung besteht oder die Elektroanlage gewerblich genutzt wird, kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung sehr wohl eine “Nachrüstpflicht” ergeben.

In jedem Fall gilt: Sicherheit hat Vorrang vor “Bestandsschutz”. Ein FI-Schalter ist eine vergleichsweise kostengünstige Maßnahme mit hoher Schutzwirkung – für Mensch, Tier und Gebäude.

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