Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

Wann ist eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Pflicht? Erfahren Sie, welche Anlässe die BetrSichV nennt.

Im Referentenentwurf zur Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus dem Jahr 2013 wurde unter §3 Gefährdungsbeurteilung ausgeführt: „Ansonsten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.“ 

Auch wenn dieser Absatz nicht in die final veröffentlichte BetrSichV aufgenommen wurde, benennt die Verordnung wichtige Ereignisse, die eine Aktualisierung notwendig machen.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung geprüft werden?

Laut BetrSichV §3 Abs. 7 ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen. Dabei muss der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden. Sollte es erforderlich sein, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn:

  • Sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen, einschließlich Änderungen von Arbeitsmitteln, dies erfordern.
  • Neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen.
  • Die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach §4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.

Das Wort „regelmäßig“ deutet darauf hin, dass Gefährdungsbeurteilungen in einem festgelegten Rhythmus aktualisiert werden müssen. Obwohl in der veröffentlichten BetrSichV kein spezifisches Intervall angegeben ist, hat sich in der Praxis ein Zeitraum von etwa drei Jahren etabliert, was zeigt, dass der Abstand zwischen den Aktualisierungen nicht zu lang sein sollte.

Ein wichtiger Punkt in BetrSichV §3 Abs. 7 ist, dass auch wenn die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Aktualisierung nötig ist, der Arbeitgeber dies dokumentieren muss. Das Datum der Überprüfung muss in der Gefährdungsbeurteilung vermerkt werden, um nachzuweisen, dass eine regelmäßige Überprüfung stattgefunden hat. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei.

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

Expert Produkt Section x

 ROE ExpertROE Expert

Das Online-Portal, um Ihre Elektrotechnik einfach und sicher zu organisieren

Check it Produkt Section x

ROE Check it  ROE Check it

Die digitale Lösung für Ihre Checklisten, Protokolle und Datenerfassung

Instructor web Produkt Section x

 ROE Instructor webROE Instructor web

Die E-Learning-Plattform mit vorgefertigten Inhalten für Ihre Unterweisungen

Pflicht zur Erstellung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, um die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung Pflicht

Praxislösungen

No results found.
Email icon

Jetzt kontaktieren

Ähnliche Beiträge

Keine Ergebnisse