Sachverständigen-Prüfung

Die VdS 2871 regelt, wann eine Sachverständigenprüfung für elektrische Anlagen nötig ist. Erfahren Sie, welche Vorgaben gelten und wie Sie Prüfungen mit Check-it effizient dokumentieren.

Die VdS 2871 legt Anforderungen für die Prüfung elektrischer Anlagen aus Sicht des Brand- und Sachschutzes fest. Während die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften primär den Betreiber oder Arbeitgeber betreffen, richtet sich der Versicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer – also meist den Gebäudeeigentümer oder Mieter.

Ist im Versicherungsvertrag eine regelmäßige VdS Prüfung gemäß VdS 2871 durch einen anerkannten Sachverständigen gefordert, liegt die Verantwortung beim Versicherungsnehmer. Dieser muss die Prüfung veranlassen – unabhängig davon, ob er Vermieter oder Betreiber ist.

Kommt es zu einer Pflichtverletzung, kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen – es sei denn, der Versicherungsnehmer kann beweisen, dass keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

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Wer darf eine VdS Prüfung durchführen?

Eine Sachverständigenprüfung nach VdS 2871 darf ausschließlich durch einen anerkannten Sachverständigen nach VdS 2228 erfolgen.

Weder Elektrofachkräfte noch befähigte Personen nach TRBS 1203 sind zur Durchführung berechtigt. Der Sachverständige muss unabhängig agieren, darf keine wirtschaftlichen Interessen an den Prüfergebnissen haben und nicht als Errichter oder Instandhalter tätig sein.

Anerkannte Sachverständige sind in einer öffentlichen Liste der VdS Schadenverhütung GmbH geführt: Zertifikatsverzeichnis aufrufen

Ablauf der Prüfung gemäß VdS 2871

Die VdS Prüfung unterscheidet sich von klassischen Prüfungen nach DIN VDE, da sie als ganzheitliche Betrachtung der elektrischen Anlage angelegt ist. Elektro-Prüfungen entsprechend der VdS Richtlinie 2871 (Klauselprüfung SK 3602) ersetzen nicht die DIN VDE Wiederholungsprüfungen in elektrischen Anlagen nach DGUV V3, sie setzen diese voraus! Ziel ist es, Risiken für Personen, Sachwerte und Produktionsausfälle zu minimieren.

Der Prüfungsumfang beinhaltet:

  • Ordnungsprüfung

  • Besichtigung der Anlage

  • Funktionsprüfung

  • Messungen

  • Dokumentation im Befundschein nach VdS 2229

Fehlende Zugänge oder gesperrte Bereiche müssen ggf. nachträglich inspiziert werden.

Unsere Produkte

Sie machen Ihren Job. Wir den Rest.

Unsere Produkte werden von Sachverständigen mitentwickelt, haben sich in der Praxis bewährt und werden kontinuierlich gemeinsam mit unseren Kunden weiterentwickelt. Verlassen Sie sich auf Qualität, die hält, was sie verspricht – für optimale Ergebnisse in jeder Situation!

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Dokumentation der Prüfung

Die Ergebnisse der Sachverständigenprüfung werden im Befundschein dokumentiert. Die Form und Inhalte des Befundscheins sind vom VdS vorgegeben. Auf Seite 1 im Befundschein gibt der Sachverständige eine Gesamtbeurteilung der Anlage ab. Die Einstufung erfolgt nach den Vorgaben gemäß VdS 2871 Abs. 3 in vier Gefährdungskategorien. 

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Mängel werden im Anhang A zum Befundschein dokumentiert. Die Mängel beziehen sich auf Abweichungen gegenüber den vom Sachverständigen herangezogenen Bewertungskriterien. Jeder festgestellte Mangel wird hier beschrieben. Zur Mängelbeschreibung gehört zudem die Angabe des Mangelortes und die Gefahreneinstufung. Im Mangeltext können auch vom Sachverständigen Hinweise und Anmerkungen zur Mängelbeseitigung beschrieben sein. Diese Hinweise und Anmerkungen stellen lediglich eine Möglichkeit dar, den Mangel abzustellen. Es muss sich dabei nicht um die wirtschaftlichste Lösung handeln. 

Mängelkennzeichnung:

  • X: Brandgefährlicher Mangel (z. B. überlastete Leitungen, erhitzte Klemmen)
  • O: Personengefährdung (z. B. fehlende Abdeckungen, berührungsgefährliche Teile)

Mängel, die mit “X” oder “O” klassifiziert sind, sind unverzüglich zu beseitigen. Hinweise zur Beseitigung dienen lediglich als Orientierung – sie ersetzen keine technische Planung.

Fazit: Warum die VdS 2871 Prüfung wichtig ist

Die Sachverständigenprüfung nach VdS 2871 ist ein zentrales Instrument zur Risikominimierung für Unternehmen. Sie sorgt nicht nur für die Einhaltung von Versicherungsauflagen, sondern schützt auch Mitarbeitende und Betriebsvermögen. Eine rechtzeitig und korrekt durchgeführte VdS Prüfung verhindert mögliche Vertragsrisiken und langfristige Schäden.

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