Qualifikation und Unterweisung
Wann und wie muss unterwiesen werden?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen. Dazu gehört, dass Mitarbeitende nur dann bestimmte Aufgaben übernehmen dürfen, wenn sie ausreichend qualifiziert und persönlich geeignet sind. Nach § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber prüfen, ob Beschäftigte in der Lage sind, alle relevanten Schutzmaßnahmen und Vorschriften bei der Arbeit zu beachten. Um das zu gewährleisten, schreibt § 12 ArbSchG eine ausreichende und angemessene Unterweisung vor. Diese erfolgt arbeitsplatzbezogen, verständlich und dokumentiert – und ist nicht einmalig, sondern muss bei Bedarf regelmäßig wiederholt oder an veränderte Bedingungen angepasst werden. Es gibt dabei unterschiedliche Formen der Unterweisung, je nach Anlass und Ziel: Unterweisung, Anweisung und Einweisung.
Alle drei sind Pflicht – und entscheidend für einen sicheren, rechtssicheren und gut organisierten Betrieb.
Einweisung
Ein Praxisbeispiel ist der Zugang zu elektrotechnischen Betriebsstätten. Nach VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ Abs. 3.1.101 haben nur Elektrofachkräfte (EFK), elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) oder Personen in Begleitung einer EFK oder EuP Zugang zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten. Eine Person, die von der Qualifikation her nicht mindestens EuP ist, sollte keinen Schlüssel zu einer solchen Betriebsstätte oder zu einem Schaltschrank haben. Sollte dies doch der Fall sein, muss sie bezüglich der vorgenannten Thematik im Vorfeld eingewiesen werden. Ist eine nicht unterwiesene Person im Besitz eines Schlüssels, darf dieser in elektrotechnischen Betriebsstätten nicht zur Anwendung gelangen. Der Nachweis einer solchen Unterweisung / Einweisung im Rahmen der Schlüsselübergabe, sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen.
“Wir setzen Check-it nicht nur für Protokolle, Checklisten, Arbeitsfreigaben, Logbücher, etc. ein, sondern auch zum Qualifikationsnachweis von Nachunternehmen und Mitarbeitern, zur Risikoanalyse vor Ort sowie zur Anlagen- und Datenaufnahme ein. Die Möglichkeit auch Fotos abzulegen, ist für uns sehr wichtig. Die Check-it APP ist flexibel, unterstützt unsere Anforderungen, ist jederzeit über PC, Tablet oder Handy verfügbar und erfährt bei unseren Mitarbeitenden eine wachsende Akzeptanz.”
Detlev Kapteina
Koordinator der Elektroverantwortlichen ENGIE Deutschland
In der Instandhaltung ist die App vielseitig einsetzbar. Alles wird direkt mit dem Smartphone dokumentiert und versendet – das ist wirklich sehr praktisch. Was früher auf Papier oder in Excel war, ist jetzt digital in der Hosentasche verfügbar. Das macht die Inspektionen effizienter, und unsere Mitarbeitende sind sehr froh darüber.
Johannes Brack
Head of Maintenance HARTING Technologiegruppe
„Wir nutzen die Check-it App für Sicherheitsunterweisungen externer Dienstleister. Durch das Baukastenprinzip können wir Checklisten auf unsere Bedürfnisse anpassen und sparen uns dadurch den Papierkrieg.“
Marco Issler
Gebäudemanagement & VEFK TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG
“Man kann schon sagen, dass Check-it ein „Drei-in-eins-Programm“ ist – während der Prüfung kann man Fotos hinzufügen, unterschreiben und anschließend das PDF generieren. Sobald das PDF generiert ist, ist es schreibgeschützt, und wenn man es synchronisiert, werden die Daten direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Es spart uns sehr viel Zeit im Vergleich dazu, alles manuell per PDF zu erledigen.”
Mehmet Tekdemir
Geschäftsführer Elektro Tekdemir
„Ich hätte nie gedacht, dass Elektrodokumentation wirklich Spaß machen könnte! R. O. E. Online hat das mit seinen Tools geschafft. Die dadurch gewonnene Zeit im Tagesgeschäft ist enorm, verbunden mit einem Gefühl von Rechtssicherheit und bestem Schutz für meiner Mitarbeiter.“
Stefan Windirsch
Teamleiter Anlagenoptimierung, Brose Fahrzeugteile
„Die einfache Bedienbarkeit, regelmäßige Aktualisierung der Inhalte und die Abrufbarkeit für die jeweiligen Tätigkeiten unserer EFKs sowie die einfache Zugriffsverwaltung haben uns überzeugt“
Ulrich Voigt,
Elektro- und Leittechnik, Germany Vattenfall Wasserkraft GmbH
“Wir müssen in unserer Firma eine Menge Checklisten und Freigaben ausfüllen und verbringen damit eine Menge Zeit. Wenn wir mit der App arbeiten, sparen wir uns diese, weil man gleich alles in der Tasche hat. Man gehst zu einer Instandhaltung, man siehst was das Problem ist… Ich fülle gleich die richtige Checkliste aus, die Freigabe zur Arbeit, hier ist sie, ich versende sie – fertig. Es ist so einfach.”
Dominik Grentz
Verantwortliche Elektrofachkraft MARS
Ich bin mit der Kommunikation und der gesamten Zusammenarbeit sehr zufrieden, die bereits nach der ersten Kontaktaufnahme super funktioniert hat. Mir wurde genug Freiraum gelassen, um die App erst einmal in Ruhe zu testen. Seitdem ich die App nutze und meinen Kunden zur Verfügung stelle, habe ich eine sehr gute Unterstützung erfahren
Manuel Trimpop,
Geschäftsführer Dielex GmbH
“Wir nutzten die Check-It App in fast allen Aspekten des Arbeitsschutzes. Die größte Anwendung findet sie in Sicherheitsbegehungen, bei Prüfprotokollen und Fremdfirmenkoordinatoren Tätigkeiten. Die Möglichkeit der Fotodokumentation steigert die Qualität jeder Begehung und erfreut sich großer Akzeptanz. Eigene Checklisten lassen sich schnell und unkompliziert anlegen."
Christian Hagemoser,
Infrastructure Services Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
Unterweisung
Im Schadensfall kann man sich nicht darauf berufen „dass eine EuP das doch kann und darf“ – die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person den übertragenen Aufgaben gewachsen ist. Je nach Tätigkeit muss intensiv geschult werden, um mögliche Gefahren erkennen zu können. Wichtig, insbesondere auch für EuPen, ist hier eine Ausbildung in Theorie und Praxis. Neben dem Erlangen einer ausreichenden Qualifikation gehört auch eine intensive örtliche Anlageneinweisung. Eine kurze zehnminütige „Alibi“-Unterweisung, wie es in der Praxis leider sehr oft gehandhabt wird, reicht hier nicht aus. Das Datum der Ausbildung, die Anlageneinweisung vor Ort und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten.
Praxislösungen



Anweisung
Im Schadensfall kann man sich nicht darauf berufen „dass eine EuP das doch kann und darf“ – die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person den übertragenen Aufgaben gewachsen ist. Je nach Tätigkeit muss intensiv geschult werden, um mögliche Gefahren erkennen zu können. Wichtig, insbesondere auch für EuPen, ist hier eine Ausbildung in Theorie und Praxis. Neben dem Erlangen einer ausreichenden Qualifikation gehört auch eine intensive örtliche Anlageneinweisung. Eine kurze zehnminütige „Alibi“-Unterweisung, wie es in der Praxis leider sehr oft gehandhabt wird, reicht hier nicht aus. Das Datum der Ausbildung, die Anlageneinweisung vor Ort und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten.
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