Fremdfirmenkoordination einfach erklärt

So organisieren Sie Verantwortlichkeiten, erfüllen gesetzliche Vorgaben und setzen wirksame Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb um.

Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen oft zwei oder mehr Unternehmen mit unterschiedlichen Arbeitskulturen, Abläufen und Sicherheitsstandards aufeinander. Genau hier setzt die Fremdfirmenkoordination an – mit dem Ziel, gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden und sichere Bedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten.
Besonders auf Baustellen oder im elektrotechnischen Umfeld ist die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Fremdfirma sicherheitskritisch. Es gelten klare Anforderungen aus der Baustellenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und einschlägigen Vorschriften wie der DGUV Vorschrift 3.

 

Praxiswissen Fremdfirmenkoordination warum die

Warum die Fremdfirmenkoordination unerlässlich ist

Fremdfirmenmitarbeiter müssen sich in kurzer Zeit an neue Umgebungen und Arbeitsbedingungen gewöhnen. Gleichzeitig verfolgt die Stammbelegschaft des Auftraggebers eigene Ziele – Konflikte und gegenseitige Gefährdungen sind nicht auszuschließen.

Beispiele für Risiken:

  • Gefährdung der eigenen Mitarbeiter durch Lärm oder Gefahrstoffe der Fremdfirma
  • Gefährdung der Fremdfirma durch unternehmenseigene Maschinen oder Verkehrswege

Verantwortlichkeiten in der Fremdfirmenkoordination

  1. Auftragsverantwortliche Person (AV)

Stellt der Auftraggeber. Er ist Ansprechpartner für die Fremdfirma, meist Elektrofachkraft oder Anlagenverantwortlicher.

  1. Verantwortliche Person der Fremdfirma (VF)

Wird von der Fremdfirma benannt. Sie muss vor Ort über ausreichend Entscheidungsspielraum verfügen.

  1. Koordinierende Person (K)

Wird bestimmt, wenn Beschäftigte beider Seiten gleichzeitig im selben Bereich arbeiten.

Aufgabe: Abläufe abstimmen, Sicherheitsmaßnahmen koordinieren, bei Verstößen eingreifen.

Bei besonderen Gefahren ist eine Weisungsbefugnis für die koordinierende Person verpflichtend (DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.5.1).

  1. Aufsichtführende Person (AF)

Sorgt für die Überwachung gefährlicher Tätigkeiten und die Umsetzung festgelegter Schutzmaßnahmen. Entspricht bei Elektrotätigkeiten häufig dem Arbeitsverantwortlichen gemäß VDE 0105-100.

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Aufgaben der koordinierenden Person

  • Arbeitsbereiche und Gefährdungen erfassen
  • Arbeitsablaufpläne erstellen
  • Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn abstimmen
  • Störfallmaßnahmen definieren
  • Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren
  • Bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und informieren

11 Schritte für sichere Zusammenarbeit mit Fremdfirmen

  • Leistungsverzeichnis erstellen
  • Fremdfirma auswählen & Sicherheitsanforderungen kommunizieren
  • Auftragsverantwortliche festlegen
  • Fremdfirmenverantwortliche einweisen
  • Ausweise ausgeben
  • Gegenseitige Gefährdungen bewerten 
    • (Wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen die Gefährdung von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber nicht ausgeschlossen werden kann, so müssen alle betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilungen zusammenarbeiten und Schutzmaßnahmen abstimmen.
      Diese Zusammenarbeit ist zu dokumentieren.)
    • Gegenseitige Gefährdungen sind zu vermeiden, dazu ist wenn nötig eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren ist diese Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.
  • Koordinator bestimmen & dokumentieren
  • Aufsichtführenden festlegen (bei Gefahren)
  • Eigene Mitarbeiter unterweisen
  • Maßnahmen überwachen
  • Feedback & Bewertung der Fremdfirma

Rechtslage laut Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschäftigten anderer Arbeitgeber angemessen über Gefahren in seinem Betrieb zu unterweisen. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei der Fremdfirma, sondern auch beim Betreiber der Anlage, den Koordinatoren und den Führungskräften beider Seiten.

ONL Beauftragung Fremdfirmen

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Fazit zur Fremdfirmenkoordination:
Klare Kommunikation – sicheres Arbeiten

Eine erfolgreiche Fremdfirmenkoordination beginnt mit klaren Verantwortlichkeiten und endet mit kontrollierten Abläufen. Nur wenn alle Beteiligten ihre Rollen inkl. jeweiliger Verantwortlichkeiten verstehen und dokumentierte Prozesse befolgt werden, lassen sich Unfälle und Sicherheitsdefizite vermeiden.

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