Sicherheitsvorschriften für Heizelemente

Welche Sicherheitsvorschriften gelten für Heizelemente in Haushalt, Büro und Gewerbe? Erfahren Sie, warum eine feuerfeste Unterlage Pflicht ist und wie Sie Brandrisiken minimieren.

Elektrische Geräte mit Heizelementen wie Kaffeemaschinen, Heizlüfter oder Wasserkocher gehören zu den häufigsten Ursachen für Brände im gewerblichen und privaten Bereich. Dabei gelten klare Vorschriften und Empfehlungen, um das Brandrisiko zu minimieren.
Insbesondere beim Aufstellen dieser Geräte auf einer feuerfesten Unterlage sowie beim Betrieb in Büros oder Teeküchen gelten Anforderungen, die sich aus verschiedenen Regelwerken ergeben. 

Gemäß der VdS 2015, Abschnitt 2.5 ist Mitarbeitern zu untersagen, private elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Radios, an ihren Arbeitsplatz zu benutzen. Dafür sollten den Mitarbeitern an geeigneten Stellen wie Sozialräumlichkeiten, zentralangordneten Küchenzeilen geeignete Geräte (gewerbliche/industrielle Nutzung, keine Privathaushaltsgeräte) zur Verfügung gestellt werden.

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Wichtige Regelwerke zu Heizelemente-Sicherheitsvorschriften

Nachfolgende Regelwerke sind unter anderem beim Einsatz von Geräten mit Heizelementen zu berücksichtigen:

  • Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV 2015) § 3 Gefährdungsbeurteilung
  • VdS 2000 (Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb)
  • VdS 2015 (Elektrische Geräte und Anlagen)
  • VdS 2046 (Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt)
  • VDE 0105-100:2015-10 (Betrieb von elektrischen Anlagen)

Diese Vorschriften machen deutlich: Auch vermeintlich harmlose Geräte wie Kaffeemaschinen, Toaster oder Heizplatten können erhebliche Gefahrenquellen darstellen – besonders bei unsachgemäßer Nutzung oder mangelhafter Umgebung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Heizelementen

Auszug VdS 2046 (Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt) Absatz 2.11 Elektrowärmegeräte: 

Elektrowärmegeräte sind so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keinen Brand verursachen können. Die Betriebsanweisung für das jeweilige Gerät ist unbedingt zu beachten. Auf VdS 2279 (Elektrowärmegeräte und Elektroheizungsanlagen) sowie VdS 2278 (Elektrowärmegeräte) wird hingewiesen.

Folgende Maßnahmen können ergriffen werden, um die Brandgefahr zu senken:

Überprüfen, ob in der Bedienungsanleitung des Herstellers der gewerbliche Einsatz (hierzu zählen auch Büroräume und Küchen!) überhaupt erlaubt ist.

  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Verwendung einer feuerfesten Unterlage unter besagten Geräten
  • Nach jedem Gebrauch Netzstecker ziehen
  • Entfernung von brennbaren Gegenständen in der Nähe
  • Warmgeräte während und nach dem Betrieb nicht abdecken

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Feuerfeste Unterlage unter Kaffeemaschine – eine Pflicht?

Laut VdS 2015, Abschnitt 2.4, sind alle ortsveränderlichen Geräte mit Heizelementen – darunter auch Kaffeemaschinen – so aufzustellen, dass keine Brandgefahr entsteht. Das bedeutet konkret:

Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen sind auf eine feuerfeste Unterlage zu stellen und ausreichend entfernt von brennbaren Materialien zu betreiben.

Diese Maßnahme ist nicht nur empfehlenswert, sondern wird im gewerblichen Bereich – etwa in Büro- und Gemeinschaftsküchen – auch durch verschiedene Brandschutzrichtlinien vorgeschrieben.

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