Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist das zentrale Instrument, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu gewährleisten. Sie bildet die Grundlage für alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit im Betrieb – insbesondere auch im sensiblen Bereich der Elektrotechnik, wo Gefährdungen häufig komplex und dynamisch sind.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber ausdrücklich dazu, Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Diese Pflicht ist nicht delegierbar im Sinne einer vollständigen Haftungsfreistellung – Verantwortung und Kontrollpflicht verbleiben stets beim Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung
Nach § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche durchzuführen. Ergänzend regelt § 3 ArbSchG, dass der Arbeitgeber eine geeignete Organisation schaffen und die erforderlichen Mittel bereitstellen muss, um den Arbeitsschutz wirksam umzusetzen.
Zwar erlaubt § 13 Abs. 2 ArbSchG, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich zu beauftragen, dennoch gilt: Eine Freidelegation existiert nicht.
Die Auswahl-, Organisations- und Kontrollverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber sowie bei den beauftragten Führungskräften.
Gerade im Bereich der Elektrotechnik bedeutet dies, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur formal erstellt werden darf, sondern fachlich korrekt, aktuell und an die realen Tätigkeiten angepasst sein muss. Änderungen von Arbeitsverfahren, Anlagen oder Qualifikationen erfordern eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
“Wir setzen Check-it nicht nur für Protokolle, Checklisten, Arbeitsfreigaben, Logbücher, etc. ein, sondern auch zum Qualifikationsnachweis von Nachunternehmen und Mitarbeitern, zur Risikoanalyse vor Ort sowie zur Anlagen- und Datenaufnahme ein. Die Möglichkeit auch Fotos abzulegen, ist für uns sehr wichtig. Die Check-it APP ist flexibel, unterstützt unsere Anforderungen, ist jederzeit über PC, Tablet oder Handy verfügbar und erfährt bei unseren Mitarbeitenden eine wachsende Akzeptanz.”
Detlev Kapteina
Koordinator der Elektroverantwortlichen ENGIE Deutschland
In der Instandhaltung ist die App vielseitig einsetzbar. Alles wird direkt mit dem Smartphone dokumentiert und versendet – das ist wirklich sehr praktisch. Was früher auf Papier oder in Excel war, ist jetzt digital in der Hosentasche verfügbar. Das macht die Inspektionen effizienter, und unsere Mitarbeitende sind sehr froh darüber.
Johannes Brack
Head of Maintenance HARTING Technologiegruppe
„Wir nutzen die Check-it App für Sicherheitsunterweisungen externer Dienstleister. Durch das Baukastenprinzip können wir Checklisten auf unsere Bedürfnisse anpassen und sparen uns dadurch den Papierkrieg.“
Marco Issler
Gebäudemanagement & VEFK TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG
“Man kann schon sagen, dass Check-it ein „Drei-in-eins-Programm“ ist – während der Prüfung kann man Fotos hinzufügen, unterschreiben und anschließend das PDF generieren. Sobald das PDF generiert ist, ist es schreibgeschützt, und wenn man es synchronisiert, werden die Daten direkt an den Auftraggeber weitergeleitet. Es spart uns sehr viel Zeit im Vergleich dazu, alles manuell per PDF zu erledigen.”
Mehmet Tekdemir
Geschäftsführer Elektro Tekdemir
„Ich hätte nie gedacht, dass Elektrodokumentation wirklich Spaß machen könnte! R. O. E. Online hat das mit seinen Tools geschafft. Die dadurch gewonnene Zeit im Tagesgeschäft ist enorm, verbunden mit einem Gefühl von Rechtssicherheit und bestem Schutz für meiner Mitarbeiter.“
Stefan Windirsch
Teamleiter Anlagenoptimierung, Brose Fahrzeugteile
„Die einfache Bedienbarkeit, regelmäßige Aktualisierung der Inhalte und die Abrufbarkeit für die jeweiligen Tätigkeiten unserer EFKs sowie die einfache Zugriffsverwaltung haben uns überzeugt“
Ulrich Voigt,
Elektro- und Leittechnik, Germany Vattenfall Wasserkraft GmbH
“Wir müssen in unserer Firma eine Menge Checklisten und Freigaben ausfüllen und verbringen damit eine Menge Zeit. Wenn wir mit der App arbeiten, sparen wir uns diese, weil man gleich alles in der Tasche hat. Man gehst zu einer Instandhaltung, man siehst was das Problem ist… Ich fülle gleich die richtige Checkliste aus, die Freigabe zur Arbeit, hier ist sie, ich versende sie – fertig. Es ist so einfach.”
Dominik Grentz
Verantwortliche Elektrofachkraft MARS
Ich bin mit der Kommunikation und der gesamten Zusammenarbeit sehr zufrieden, die bereits nach der ersten Kontaktaufnahme super funktioniert hat. Mir wurde genug Freiraum gelassen, um die App erst einmal in Ruhe zu testen. Seitdem ich die App nutze und meinen Kunden zur Verfügung stelle, habe ich eine sehr gute Unterstützung erfahren
Manuel Trimpop,
Geschäftsführer Dielex GmbH
“Wir nutzten die Check-It App in fast allen Aspekten des Arbeitsschutzes. Die größte Anwendung findet sie in Sicherheitsbegehungen, bei Prüfprotokollen und Fremdfirmenkoordinatoren Tätigkeiten. Die Möglichkeit der Fotodokumentation steigert die Qualität jeder Begehung und erfreut sich großer Akzeptanz. Eigene Checklisten lassen sich schnell und unkompliziert anlegen."
Christian Hagemoser,
Infrastructure Services Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik – Rolle der VEFK und Mitbestimmung
Für elektrotechnische Tätigkeiten liegt die fachliche Verantwortung in der Regel bei der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). Auf Basis einer schriftlichen Pflichtendelegation übernimmt sie die Verantwortung für:
- tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen,
- die Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip,
- die Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Maßnahmen,
- die Ableitung von Arbeits- und Betriebsanweisungen,
- sowie die fachliche Unterweisung der Beschäftigten.
Dabei kann und soll sich die VEFK fachlich unterstützen lassen, etwa durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Anlagenverantwortliche oder weitere qualifizierte Elektrofachkräfte. Die fachliche Gesamtverantwortung für die Elektrosicherheit verbleibt jedoch bei der VEFK.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einbindung des Betriebsrates. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besitzt dieser ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies betrifft sowohl die Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung als auch Arbeits- und Sicherheitsanweisungen sowie Unterweisungen.
Entscheidend ist hierbei ein frühzeitiges und abgestimmtes Vorgehen:
Eine rechtssichere Organisation in der Elektrotechnik erfordert klare Absprachen darüber, wann eine grundsätzliche Mitbestimmung notwendig ist und wann eine einzelfallbezogene Beteiligung ausreicht – ohne die gesetzlich übertragene Verantwortung der VEFK zu schwächen.
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Fazit: Gefährdungsbeurteilung als Kernpflicht im Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist keine formale Pflichtübung, sondern ein zentrales Führungsinstrument des Arbeitgebers. Insbesondere in der Arbeitssicherheit der Elektrotechnik müssen Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, fachlich kompetent wahrgenommen und organisatorisch sauber umgesetzt werden.
Nur durch ein abgestimmtes Zusammenspiel von Arbeitgeber, VEFK, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat lässt sich eine rechtssichere, wirksame und praxisnahe Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für sicheren Betrieb, klare Zuständigkeiten und nachhaltigen Schutz der Beschäftigten realisieren. Informieren Sie sich unter ROE Expert RISK über unsere Muster zur Gefährdungsbeurteilung für diverse Tätigkeiten im Bereich Elektrotechnik.
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