Umbau einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination

Eine Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination erfordert die Beachtung verschiedener Vorschriften.

Der Umbau oder die Erweiterung einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ist mit zahlreichen gesetzlichen und normativen Anforderungen verbunden. Unternehmen müssen dabei sicherstellen, dass alle Änderungen an der Schaltgerätekombination den geltenden technischen Regeln, Normen und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die Komplexität der Vorschriftenlage zeigt sich bereits in der Vielzahl der relevanten Gesetze, Richtlinien und Normen.

Schaltgerät

Relevante Gesetze, Verordnungen und Normen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination können je nach Anwendungsfall insbesondere folgende Vorschriften relevant sein:

  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • 1. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Verordnung über elektrische Betriebsmittel (nationale Umsetzung der EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35)
  • 9. Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) – Maschinenverordnung (nationale Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • EN 60204-1 (VDE 0113-1) – Sicherheit von Maschinen, elektrische Ausrüstung
  • EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Diese Vorschriften verdeutlichen die hohe Komplexität bei Änderungen oder Erweiterungen einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination.

Muss nach dem Umbau einer Schaltgerätekombination eine neue CE-Kennzeichnung erfolgen?

Im Zusammenhang mit Änderungen an einer Schaltgerätekombination wird häufig vermutet, dass automatisch ein neuer CE-Konformitätsprozess gestartet werden muss. Das ist jedoch nur in bestimmten Fällen erforderlich.

Ein neuer CE-Konformitätsprozess wird nur ausgelöst, wenn:

  1. ein neues Produkt hergestellt und erstmals in Verkehr gebracht wird
  2. ein nicht CE-gekennzeichnetes Produkt erstmals auf dem Markt bereitgestellt wird
  3. eine wesentliche Veränderung vorgenommen wird

Die ersten beiden Punkte können bei einem Umbau im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme in der Regel ausgeschlossen werden.

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Der Blue Guide der Europäischen Kommission (2016) beschreibt eine wesentliche Veränderung wie folgt:

„Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden.“

Wird eine solche wesentliche Veränderung an einer Schaltgerätekombination durchgeführt, gilt die Anlage rechtlich als neues Produkt. Die Person oder das Unternehmen, das die Änderung vornimmt, wird in diesem Fall zum Hersteller mit allen entsprechenden Verpflichtungen.

Vor Beginn einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollte daher geprüft und dokumentiert werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. Zur Unterstützung dieser Bewertung veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09. April 2015 ein Interpretationspapier zum Thema: „Wesentliche Veränderung von Maschinen“
Dieses enthält ein Bewertungsschema zur systematischen Beurteilung der Änderungen.

Anforderungen bei Umbauten einer Schaltgerätekombination

Wenn eine Schaltgerätekombination umgebaut oder erweitert wird, muss sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Errichtung den damals geltenden Errichtungsnormen entsprochen haben. Zusätzlich muss durch wiederkehrende Prüfungen weiterhin nachgewiesen werden, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

In diesem Zusammenhang wird nicht primär die Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie angewendet, sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese legt fest, welche Anforderungen bei Instandhaltungsmaßnahmen an Arbeitsmitteln zu erfüllen sind.

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Pflicht zur Instandhaltungsmaßnahme nach BetrSichV

Der Arbeitgeber ist gemäß §10 Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Arbeitsmittel – dazu gehören auch Schaltgerätekombinationen – während ihrer gesamten Verwendungsdauer den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Neben wiederkehrenden Prüfungen gehören auch die regelmäßige Sichtkontrolle und Funktionskontrolle von Arbeitsmitteln zu den grundlegenden Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Unternehmen gewährleisten.

Technische Anforderungen bei Änderungen an Schaltgerätekombinationen

Bei Umbauten oder Erweiterungen müssen stets die aktuellen anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden.
Für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination ist insbesondere folgende Norm relevant:

EN 61439-1 (VDE 0660-600-1)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Allgemeine Festlegungen

Zusätzlich können je nach Anwendung auch folgende Normen relevant sein:

  • EN 61439-2 bis 7 (produktspezifische Teile)
  • EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen)

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Wichtige Maßnahmen bei Umbauten und Erweiterungen

Bei einer Instandhaltungsmaßnahme an einer Schaltgerätekombination sollten unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bewertung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt
  • Erstellung einer Risiko- bzw. Gefährdungsbeurteilung
  • Einbindung des Herstellers der Anlage, wenn erforderlich
  • Auswahl geeigneter Bauteile und Komponenten gemäß Normen
  • Berücksichtigung der Herstellervorgaben und technischen Dokumentation
  • Nachweis der thermischen Belastung bzw. Erwärmung
  • normgerechte Installation der Komponenten
  • Prüfung der betroffenen Stromkreise und Funktionen
  • Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
  • Anpassung der technischen Dokumentation der Anlage

Dazu gehören insbesondere:

  • Aktualisierung der Schaltpläne
  • Anpassung der Betriebsanleitung
  • Dokumentation der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahme

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